Hallo Leser,
ich strebe eine Ausbildung in der Informations-Technologie an und die Wahrscheinlichkeiten das ich diese auch erfolgreich abschließen werde sehen sehr gut aus. Die Ausbildung endet bald und man fragt sich was man danach machen möchte. Eine meiner Optionen wahr die Bundeswehr. Mein Wehrdienstberater beriet mich sehr gut und sagte u.a. auch das man Spezialisten besonders aus der IT Branche brauche. Auch die finanziellen Aussichten sind sehr attraktiv. Nun beschloss ich mich zu bewerben und alles lief gut, bis zur Ärztlichen Untersuchung.
Ich wurde einem Facharzt zugeteilt weil ich mit 14 Jahren in Psychiatrischer Behandlung war. Gründe weshalb ich in der Psychiatrie war sind u.a. keine Lust auf Schule, Drogen usw.
Naja zu mindestens habe ich mich mit 17 Jahren das erste mal beworben. Bin dort durchgefallen und habe T5 bekommen wegen THC Konsum. Der aber nicht festgestellt worden ist sondern man hat mich gefragt ob ich THC Produkte schon mal Konsumiert habe und ich antwortete mit ja. So 9 Jahre später beworb ich mich erneut bei der Bundeswehr. Diesmal mit besseren Qualifikationen als vor 9 Jahren. Vor 9 Jahren HS Abschluss, keine Ausbildung nach 9 Jahren Abitur Ausbildung zum Informatiker für Systemintegration mit Berufserfahrung.
Die Ärztliche Untersuchung stellt fest kein THC im Urin, körperlich top Fit. Ich frage denn Arzt alles ok ? Antwort: Wenn der Facharzt ihnen grünes Licht gibt dann haben sie T1. Die Freude ist groß. Die Fachärztliche Zusatzuntersuchung war ein kurzes Gespräch. Mit u.a. folgenden Punkten:
Frage : Stehen Sie unter Stress ?
Antwort : Ich schreibe in ein paar Tagen meine Abschlussprüfungen, klar ist man dann etwas aufgeregt und steht unter Stress man will ja nicht umsonst 3 Jahre gelernt haben.
Frage: Haben Sie eine Freundin und wie viele Freunde haben Sie ?
Antwort: Ja, eine Freundin habe ich. Richtig gute Freunde auf die man zählen kann habe ich auch ca. 10 gute Freunde.
Frage: Weshalb waren Sie in Psychiatrischer Behandlung ?
Antwort: Keine Lust auf Schule und konsumieren von Drogen (Cannabis, Alkohol)
Frage: Haben Sie irgend welche Krankheiten usw....
Antwort: Nein
Frage: Haben Sie Geschwister, wenn ja wie viele ?
Antwort: Ja, 2 Jüngere Brüder
Das waren im Großen und Ganzen die wichtigsten Fragen die gestellt worden sind. Die Ärztin sagt "Ich muss ihnen mitteilen das Aufgrund Ihrer Vergangenheit der Einstieg in die Bundeswehr für immer verweigert wird." Meine Reaktion darauf ??? Warum ? Sie sind zwar stabil genug für das Zivile leben jedoch nicht für das Militärische oder so in der Art sagte die Ärztin.
Nun stelle ich mir die Frage warum ? Die Ärztin Sprach mit mir nur kurz es gab nichts in der Vergangenheit bis auf der fall mit 14 Jahren. Ich frage mich kann man dagegen Einspruch erheben ? Ich verstehe das nicht warum ich mich nie wieder als Soldat bewerben darf...
Hmm, du siehst es also als Problem an, dass einem Ex-Junkie der eine Vergangenheit mit Disziplinlosigkeit und psychischer Erkrankung aufweist, der Zugang zu Kriegswaffen verwehrt wird? Mal ganz davon abgesehen dass ein Soldat Verantwortung für das Leben seiner Kameraden trägt.
Wer zum Zivilisten taugt muss noch lange nicht das Zeug zum Soldaten haben, das sind völlig andere Anforderungen, in vielen Fällen höhere. Gerade psychische und charakterliche Integrität sind enorm wichtig.
Ganz davon abgesehen hättest du schätzungsweise auch bei formaler Tauglichkeit keine Chance da es schlichtweg sehr viele jüngere Bewerber gibt, die von Anfang an ihr Abitur gemacht haben und nicht wie du viele Jahre "verschwendet" haben (das ist übrigens auch eine Charaktersache). Respekt dass du dein Leben umgekrempelt hast, aber mit dieser Vorgeschichte wäre es schlicht verantwortungslos dir militärische Verantwortung zu übertragen - deswegen bin ich verdammt froh dass meine Sicherheit nie von dir abhängen wird und die Bundeswehr durch dieses Vorgehen so gut wie möglich sicherstellt, dass man sich auf alle seine Kameraden stets verlassen kann.
Andererseits denke ich, dass Menschen sich auch ändern, wie es hier offensichtlich der Fall ist, und dass man solchen Leuten auch eine zweite Chance geben sollte.
Sicher gehen hier die Meinungen weit auseinander.
Allerdings finde ich es ungerechtfertigt, Leuten den Zugang wie zB zur BW zu verweigern, weil sie in der Vergangenheit mal ins Fettnäpfchen getreten sind. Ich finde, solche Fälle sollten immer individuell und nicht allgemein betrachtet werden.
Er hat anscheinend eine 180°-Wende hingelegt, und ich persönlich sehe keinen Grund, warum dass heisst, dass er nie ein guter Soldat werden könnte. Muss wie gesagt individuell betrachtet werden.
Gruß,
Greif
Zitat von: Greif am 19. Mai 2010, 08:40:28
Allerdings finde ich es ungerechtfertigt, Leuten den Zugang wie zB zur BW zu verweigern, weil sie in der Vergangenheit mal ins Fettnäpfchen getreten sind.
Auf welcher Grundlage denn sonst? Man kann schlecht Bewerber aussortieren weil man ihnen "Fettnäpfchen" in der
Zukunft unterstellt.
Ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und weiss, dass es fast keine andere Möglichkeit gibt. Finde es dennoch schade, ist einfach blöd.
Es sollte halt geprüft werden, ob er heute geeignet ist, da ist es doch eher unwichtig, ob er vor 9 Jahren ungeeignet war.
So mein ich das.
Gruß,
Greif
Zitat von: Greif am 19. Mai 2010, 09:10:45
Es sollte halt geprüft werden, ob er heute geeignet ist, da ist es doch eher unwichtig, ob er vor 9 Jahren ungeeignet war.
Schon klar, aber genau das wird natürlich auch geprüft. Und dabei spielt es
natürlich eine Rolle, welchen Lebenslauf der Kandidat bisher vorweisen kann (oder muss). Das ist ganz wesentlicher Teil der Entschiedungsgrundlage, man kann einen Menschen ja nicht nur anhand seines sympathischen Lächelns am Tag der Bewerbung einschätzen.
Versetz Dich mal in die Lage des Entscheidungsträgers. Zig Kandidaten, davon mutmaßlich etliche mit "weißer Weste". Im Vergleich dazu einer mit zumindest problematischer Vergangenheit, auch wenn man es nicht unbedingt so überspitzt ausdrücken muss wie RD:
Zitat von: RD am 18. Mai 2010, 22:24:53
Hmm, du siehst es also als Problem an, dass einem Ex-Junkie der eine Vergangenheit mit Disziplinlosigkeit und psychischer Erkrankung aufweist, der Zugang zu Kriegswaffen verwehrt wird?
Mal ganz ehrlich: würdest Du ohne zu zögern dem "Problemfall" die "zweite Chance" geben, wenn die "Problemlosen" noch auf ihre "erste Chance" warten?
Eine Prognoseentscheidung kann nur an Tatsachen aus der Vergangenheit anknüpfen. Das ist überall so und funktioniert auch nicht anders. Versuchen Sie einmal eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen wenn sie entsprechende Voreintragungen haben. Man möge bei seinen favorisierten Lokalen einmal auf den Inhaber gucken und erstaunt feststellen, dass dort gerne ´mal die Ehefrau des Wirts oder sogar einer seiner "Angestellten" steht. Schlüsselwort ist der Begriff "Zuverlässigkeit". Wir werden hier ja gerne als etwas "spießig" hingestellt wenn wir bei Drogen oder "Jugensünden" wenig hilfs- und kompromissbereit sind. Hintergrund ist einfach, dass man dann keine Chance hat. Die Bw ist und bleibt eine Bundesebehörde und kein Sammelbecken für event- und adrenalinsuchende "Rambo-Kids" oder ein Resozialierungscamp von Problemjugendlichen. Die können sich dann doch lieber als Talente in Privatsendern präsentieren.
Wie gesagt, mir ist natürlich selber klar, dass es nicht anders funktioniert.
Ich kann natürlich hier alle Aussagen nachvollziehen und die stimmen auch.
Meine Meinung ist einfach, dass es auf diese Weise ab und an nicht ganz gerecht ist, obwohl mir, ich wiederhole, klar ist, dass es nicht anders geht.
War einfach meine persönliche Meinung :)
Gruß,
Greif
Es gibt formelle und materielle Gerechtigkeit; nur formelle Gerechtigkeit kann man herstellen. Oder, wie mir ´mal beigebracht wurde: Hier bekommt man nur ein Urteil; Gerechtigkeit erfährt man nach diesem Leben!
Und wie steht der Co-Jurist zu der Tatsache, dass hier angeblich ein Quasi-Berufsverbot durch die Ärztin "angekündigt" wurde? Ich habe Zweifel, ob eine Ärztin "die Bw für immer verweigern kann". Ein anderer Arzt HÄTTE womöglich anders entschieden.
Dabei bin ich völlig d`accord damit, dass keine Einstellung erfolgt bei den Altlasten; IMHO hätte hier aber zumindest mal ein Rechtsberater drauf schauen müssen. Ich habe aber genauso Zweifel, dass die Ärztin dieses "für immer verweigert" so gesagt hat - schlicht, weil IMHO nicht in ihrer Zuständigkeit....
Natürlich kann sie das- T5 besagt nun mal "dauerhaft nicht wehrdientfähig". Zudem wurde offenbar nicht nur nach Aktenlage entschieden- sondern er wurde extra noch mal dem Facharzt vorgestellt.
Aufgrund des Befundes wurde offenbar eine GZ mit VIer Gradation vergeben. Warum sollte da nochmal der Rechtsberater drüber schauen?
Wenn er sich irgentwann nochmal bewerben will, kann er das natürlich versuchen- das Ergebnis wird sich allerdings vermutlich nicht ändern. Zumal es kein Recht auf Nachmusterung gibt. Da hat er dieses Mal schon Glück gehabt.
Das meinte ich doch - die Ärztin hat nach seiner Aussage gesagt eine Einstellung "für immer verweigert". Und damit auch eine neue Bewerbung als aussichtlos dargestellt. Mag dann auch so sein, mag evtl. auch nicht sein, DIESE (dargestellte) Aussage ist IMHO schlicht etwas, was Unsinn ist.
Er KANN sich neu bewerben, das Ergebnis mag mit hoher Wahrscheinlichkeit identisch ausfallen (irgendwann kommt ja auch die Altersgrenze), aber diese Aussage "Bewerben Sie sich nicht neu, Ihnen ist der Dienst in der BW für immer verweigert" ist Unsinn. So einen endgültigen kann und darf IMHO kein einzelner MedizinerIN erteilen.
So hat sie es ja auch offensichtlich nicht ausgedrückt:
Zitat von: Rollmops am 18. Mai 2010, 20:32:44
Das waren im Großen und Ganzen die wichtigsten Fragen die gestellt worden sind. Die Ärztin sagt "Ich muss ihnen mitteilen das Aufgrund Ihrer Vergangenheit der Einstieg in die Bundeswehr für immer verweigert wird." Meine Reaktion darauf ??? Warum ? Sie sind zwar stabil genug für das Zivile leben jedoch nicht für das Militärische oder so in der Art sagte die Ärztin.
Sie sagt ja auch nix davon, dass er sich nicht nochmal bewerben darf.
Nun hat er aber die VIer Gradation bekommen und die wurde nochmal bestätigt. Und das bedeutet nun mal, dass er dauerhaft nicht wehrdienstfähig ist. Somit ist die Aussage der Ärzten nur ehrlich.
Zitat"Ich muss ihnen mitteilen das Aufgrund Ihrer Vergangenheit der Einstieg in die Bundeswehr für immer verweigert wird."
Evtl lesen wir unterschiedlich, ulli76, ich lese da die konkludente Aussage "Bewerben Sie sich nicht neu, ich verweigere Ihnen den Dienst für immer."
Wie gesagt, ich bezweifele, dass der TE das richtig wiedergibt, aber er kommt zu dem Schluß:
ZitatIch verstehe das nicht warum ich mich nie wieder als Soldat bewerben darf...
Er darf sich ja bewerben- nur wird es nix bringen
Sag ich nicht, behaupte ich nicht.
Aber wie viele Leute hast Du in Foren schon gelesen, die bei einer Nachmusterung nach T5 dann T2 wurden? Ich einige.
"Dauerhaft nicht wehrdienstfähig" heißt eben nicht "Nicht wehrdienstfähig für die Ewigkeit" - und eben diese Aussage (wenn sie so gefallen ist) kommt der Ärztin nicht zu, wenn sie zum Ergebnis hat, dass der TE versteht "Ich darf mich nie wieder bewerben".
Mag an ihm liegen, mag an der Ärztin liegen, mag falsch wiedergegeben sein.
Eben, und darum diskutiere ich über solche "sehr subjektiven" Wiedergaben nicht. Das führt nämlich zu nichts: Ich war nicht dabei und die Wahrnehmung und Wiedergabe der meisten Schreiber ist "selektiv". Offensichtlich wurde der Fragesteller auf Grund seiner psychischen Disposition als "dauerhaft nicht wehrdienstfähig" eingestuft. Das ist offenbar der Tatbestand, den es zu bewerten gilt. Die Einschätzung liegt im ärztlichen Ermessen und ein Ermessensfehler ist nicht festzustellen. Alles darum herum, wer was wie gesagt hat und wie es dann verstanden wurde ist unsicher und tut auch nichts zur Sache. Bewerben kann sich jeder immer wieder. Als 65jähriger Schwerbehinderter kann ich mich als Trooper im KSK bewerben. Ich werde halt meine Unterlagen sehr schnell wiederbekommen und kann mich dann umgehend neu bewerben! Ist nicht schön für den Bearbeiter aber das ist Teil seines Jobs.
DIE Bewerbung incl. Antwort will ich dann sehen. (Zumindest die, wenn du 65 bist)