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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bundeswehr-Test92 am 19. Mai 2010, 13:38:33

Titel: Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Bundeswehr-Test92 am 19. Mai 2010, 13:38:33
Hallo ich werde am 1.10 gezogen und wollte fragen wie lange ich meine aga machen muss bin dann Flieger UA.


Danke im vorraus.



M.f.g
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Mugen am 19. Mai 2010, 13:42:42
und was hat der Grundwehrdienst mit dir als SaZ zu tun? o.0
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Bundeswehr-Test92 am 19. Mai 2010, 13:44:42
weil ich noch nicht gedient habe... und ie 3 bzw. 2 Monate muss ich ja eh machen...
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: RD am 19. Mai 2010, 13:48:11
Die AGA hat NICHTS mit dem GWD zu tun. Meine Fresse...
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 13:49:01
Bis das umgestellt ist wird es noch daueren. Gehe er davon aus das er 3 Monate macht.

Zudem wirst du nicht gezogen sondern gehtst freiwillig.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:02:48
Merkelchen hat gerade gesagt, ab 01.01.2011 nur noch 6 Monate Bw und auch Zivildienst.
Dienstbeginn ist dann nicht mehr quartals mäßig, sondern alle 2 Monate.
Statt jetzt 40000 Wehrplichtige sollen dann ca. 50000 antreten.
Wird auf den Kammern und bei den Musterungen ein schöner Bertieb werden.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Mai 2010, 14:33:36
Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:02:48
Dienstbeginn ist dann nicht mehr quartals mäßig, sondern alle 2 Monate.

Hatte man alles schon bei der Umstellung von 12 auf 10 Monate. Wurde dann wieder zurückgenommen  :D
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: ARMY STRONG am 19. Mai 2010, 14:39:49
Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:02:48
...bei den Musterungen ein schöner Bertieb werden.

Warum das denn..... gemustert werden doch alle.  ???
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Saftschubser am 19. Mai 2010, 14:51:04
Stimmt glaube ich auch nicht ganz. Soweit ich weiß muss nur eine gewisse Quote an Musterungen erfüllt werden.

Gruß
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: StOPfr am 19. Mai 2010, 14:57:14
Ich weiß nicht mehr, warum das damals zurückgenommen wurde, aber ich denke mir dass die drei Monate zwischen den Quartalsbeginnen ausschlaggebend waren, weil diese Zeit für eine einigermaßen ruhige und kontinuierliche Abwicklung in den KWEA, in den Ausbildungseinheiten usw. benötigt wird.   

Mit der Musterung hat es nichts zu tun. 
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Mai 2010, 15:02:15
Zitat von: StOPfr am 19. Mai 2010, 14:57:14
Ich weiß nicht mehr, warum das damals zurückgenommen wurde

Soweit ich mich erinnere, weil die auf 2 Monate gekürzte AGA sich als Murks entpuppt hat und wieder 3 Monate gemacht werden sollten.

Subjektiv-empirisch kann ich das auch bestätigen, wir kriegten damals 2monatige Rekruten bei denen wir erstmal sauber nachbessern mussten - alles, was in der AGA zu kurz kam, angefangen bei simplem Waffendrill, erstmal nachholen. Grausam. Gleichzeitig wurde bei uns die CR-Ausbildung eingeführt, die zeitlich ohnehin sehr knapp genäht war, und diese wochenlange "AGA-Nachbesserung" ging komplett von der uns zur Verfügung stehenden Zeit ab. Frustrierend.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Aliqui am 19. Mai 2010, 22:31:30
Das ist doch mittlerweile nur noch ein Witz oder? Was denken die obersten Zehn sich eigentlich? Eine berechtigte Frage wäre: Können sie überhaupt denken?
Jetzt wird man für ganze (pure Ironie in diesem Wort) sechs(!!!!) Monate rausgezogen! Raus? Woraus? Na ja, Studienplatz kann ich mir dann in den Arsch schieben! Stattdessen sitz ich danach als alleinlebender Schüler (und nichtmal das danach) in meiner Wohnung, krieg kein Kindergeld, hab kein Nebenjob und kann mir ganze geschlagene 3(!!!!) Monate in meiner Nase popeln! Wuhuuuuu! Ein hoch auf Deutschland!

Mal angenommen ich würde 3 Monate verlängern, so geldtechnischer Gründeshalber, könnte ich in ein Auslandseinsatz gelangen? DAS(!!!) wäre dann ja noch die Härte, nach 3 Monaten knallharter Arbeit und anschließenden 3 Monaten Kindergartensport.

Edit: Und der Zivildienst auch noch! HA!!! Mit welcher Begründung wurde das denn nun gemacht? Das ist ja blasphemisch.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: StOPfr am 19. Mai 2010, 23:02:34
Zitat von: Aliqui am 19. Mai 2010, 22:31:30
Das ist doch mittlerweile nur noch ein Witz oder? Was denken die obersten Zehn sich eigentlich? Eine berechtigte Frage wäre: Können sie überhaupt denken?
Das können sie vermutlich, kommen dabei aber zu anderen Ergebnissen als Du oder ich oder...

Zitat von: Aliqui am 19. Mai 2010, 22:31:30
Mal angenommen ich würde 3 Monate verlängern, so geldtechnischer Gründeshalber, könnte ich in ein Auslandseinsatz gelangen? DAS(!!!) wäre dann ja noch die Härte, nach 3 Monaten knallharter Arbeit und anschließenden 3 Monaten Kindergartensport.
Tut mir leid, verstehe ich nicht so ganz. Ich hoffe nur, dass Du mit "Kindergartensport" nicht den Auslandseinsatz gemeint hast.

Was die übrigen Anmerkungen angeht: Du kannst Dich wegen einer Mietbeihilfe für die eigene Wohnung an die Unterhaltssicherungsbehörde wenden oder Dich schon mal um einen Nebenjob für die Übergangszeit kümmern. Alles besser als nur zu jammern.
Außerdem kannst Du das generelle Problem hier nochmal ansprechen. So ganz klar ist mir die Passage mit dem Verlust des Studienplatzes nämlich nicht. Eventuell ist mit einer Verschiebung des Einberufungstermins das Problem teilweise lösbar...
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Aliqui am 19. Mai 2010, 23:47:47
Bewerbung für Studium benötigt Abschlusszeugnis, Musterung= viiiiiiiel früher = kein Studiumsplatz, weil: Nicht möglich sich zu bewerben oder anzunehmen (in meinem Fall beides, weil ich ein paar Tage nach Erhalt, des Zeugnisses schon beim Bund bin). Klar kann man nen Wartesemester einlegen, oder dann eben zwei, aber sehr sinnvoll ist es nicht, denn auch dann steht immernoch das Problem der arbeitslosen Zeit dar. Der Schüler wird z.B. am 01.07. eingezogen ist also am 1. Januar fertig, Studium fängt im Oktober an (normalerweise)...was soll der Mist? Warum dann überhaupt noch Grundwehrdienst? Z.B. 1.9. eingezogen: nach Grundwehrdienst immernoch viel Zeit zum Studium.
Ich versteh das einfach nicht.
Klar ist es möglich zu jobben, allerdings hab ich keine Lust, nur weil es Mr. und Mrs. Etepetete noch nie gemerkt haben, für 5 € die Stunde zu putzen.

Und nein, "Kindergartensport" war nicht auf Auslandseinsatz bezogen, mein höchsten Respekt gilt den Soldaten, die sich gerade jetzt dort die Kugeln um die Ohren fliegen lassen und dann auch noch für so ein korruptes Land. Es ist eine chronologische Reihenfolge: 3 Monate Grundausbildung und 3 Monate was halt danach kommt (meistens wird es als eher locker beschrieben, zur Grundausbildung verglichen locker).

Wenn jetzt noch die Mehrwertsteuererhöhung kommt fress ich nen Besen, dann soll mir mal einer sagen, dass es als Alleinlebender ohne Ausbildung möglich ist mit Jobben ein halbes Jahr sein Leben zu finanzieren und (!!!) noch nebenbei Freizeit zu haben (klar, ich kann auch jeden tag 12 stunden arbeiten, jepeee).

ZitatDas können sie vermutlich, kommen dabei aber zu anderen Ergebnissen als Du oder ich oder...

Frage ist für wen sie denken, für den Staat oder für das Volk...


Miethilfe is nich, Eltern verdienen zu viel, aber man will denen ja auch nicht immer und ewig und vorallem nicht wegen sowas auf der Tasche liegen.

Die Frage mit dem Studium ist einfach: Lohnt es sich wegen 6 Monaten ein Jahr Zwangspause einzulegen? Und dann danach noch gucken wie man über die Runden kommt. Tut mir leid, ich halte das für total undurchdacht. Ich weiß auch persönlich nicht, was das Ziel sein soll eines verkürzten GWD, außer, dass der Staat Geld sparrt, aber das bleibt z.B. an den armen Schülern kleben, die nun ihr Ersparrtes möglicherweise für die Überbrückung opfern müssen. Dann hab ich persönlich doch lieber 3 Monate mehr Zwangsarbeit, dafür aber auch nen gesichertes Einkommen und vor allem gesicherte Miete. Aber vielleicht denke ich auch nur anders, weil es ein Ausnahmefall ist.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Mai 2010, 08:41:48
Kann es sein, dass da jemand die ganze Welt für sehr hart und ungerecht hält?  :D
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Greif am 20. Mai 2010, 08:44:39
Es gibt viele, die ihren Wehrdienst vor dem Studium absolvieren, es gibt sogar Unis und FHs, die verlangen den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst.

Davon abgesehen kannst du dich sehr wohl um einen Stuidumsplatz bewerben, auch wenn du das Abschlusszeugnis noch nicht hast, die Hochschulen wissen nämlich, wann die Zeugnisse vergeben werden.

Und in aller Regel steht bei den Hochschulen bei der Bewerbung immer ein Datum dabei, bis zu dem die HZB (Hochschulzugangsberechtigung) NACHgereicht werden muss.

Das is also quatsch.

Und deine Eltern sind bei entsprechenden finanziellen Voraussetzungen dazu verpflichtet, dich zu unterstützen, solange du ein bestimmtes Alter (24 glaub ich) noch nicht überschritten hast.

Wenn hier jetzt irgendwas nicht stimmt, dann kommt bestimmt gleich wolverine und korrigiert mich :D :D :D :D

Gruß,
Greif
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Mai 2010, 08:49:40
Zitat von: Greif am 20. Mai 2010, 08:44:39
es gibt sogar Unis und FHs, die verlangen den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst.

Bitte wie?
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Greif am 20. Mai 2010, 08:56:12
also zumindest FHs gibt es (zumindest einige wenige) die sowas wollen.

Da du mich jetzt verunsicherst, guck ich gleich mal nach und verbesser mich nötigenfalls :D
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Mai 2010, 09:07:59
Ich glaube Dir schon, dass die danach fragen ob man bereits Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. Ich bezweifel nur ganz stark, dass die dies irgendwie als Voraussetzung verlangen dürfen...
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: AriFuSchr am 20. Mai 2010, 09:27:09
Also bei meiner Prüfung wurde ich vom Prüfungsvorsitzenden gefragt: Wo ham' Se gedient ?
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Greif am 20. Mai 2010, 10:34:13
zumindest werden sie das ganz gerne sehen schätz ich mal^^
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Aliqui am 20. Mai 2010, 12:51:57
Ha! ich kann mich ja auch zum Sommersemester bewerben! dann sitz ich zwar immernoch nen halbes Jahr rum, aber nehm das dann einfach mal als Pause.
Bewerbungsbeginn ist bei den meisten Unis in meinem Themengebiet so ab ende Juni, also wirds eng.

Jetzt mal nen paar Fragen: Wenn ich 3 Monate einfach verlängere, wie sieht es dann aus mit Auslandseinsatz? Ist die Gefahr eher gering? Wie sieht es aus mit der Zugfahrt am Wochenende nach hause? Wird die übernommen(auch in den weiteren 3 Monaten)? Bin ziemlich weit von Zuhause wegstationiert (750km oder so, ich jetzt Hamburg, stationiert in Donaueschingen). Oder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: miller_inc am 20. Mai 2010, 12:58:08
Hierzu nochmal mein Senf:

In der "Presse und Medien" Rubrik hab ich aus der Verlinkung von StOPfr mir das angeschaut - Zitat: Ab Juli gilt 6 Monate. Hierzu meine Fragen.

Ich bin zu 9 Monaten einberufen, sprich ich würde nach 6 Monaten schon FWDL werden, da ich ja länger dienen will. Ist dar richtig oder gilt für mich W9 statt W6, da ich ja schon einberufen bin?

Gruß, miller_inc
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Timid am 20. Mai 2010, 13:05:29
Zitat von: Greif am 20. Mai 2010, 08:44:39Es gibt viele, die ihren Wehrdienst vor dem Studium absolvieren, es gibt sogar Unis und FHs, die verlangen den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst.

Es dürfte exakt drei Hochschulen in Deutschland geben, bei denen ein Wehrdienstverhältnis abgefragt (und bei den meisten Studenten zwingend vorausgesetzt) wird - die HSU Hamburg, die UniBw München und die FH der Bundeswehr in München ...

Zitat von: Aliqui am 20. Mai 2010, 12:51:57Ha! ich kann mich ja auch zum Sommersemester bewerben! dann sitz ich zwar immernoch nen halbes Jahr rum, aber nehm das dann einfach mal als Pause.

Nein. Such dir in der Zeit Praktikumsstellen o.ä., mach irgendwas berufsnahes - gegebenenfalls kann das im Studium bereits als erbrachtes Praktikum, Praxissemester o.ä. anerkannt werden!

ZitatWenn ich 3 Monate einfach verlängere, wie sieht es dann aus mit Auslandseinsatz? Ist die Gefahr eher gering?

2-3 Monate Grundausbildung, einige Wochen Urlaub, mehrere Monate Kontingent- und Vollausbildung, dazu 4 Monate Auslandseinsatz, Vor- und Nachbereitung - rechne dir die Wahrscheinlichkeit aus, dass das in deiner Dienstzeit zeitlich alles hinhauen würde ...

ZitatWie sieht es aus mit der Zugfahrt am Wochenende nach hause?

Gut.

ZitatWird die übernommen(auch in den weiteren 3 Monaten)?

Ja. Dafür gibt es den Bahnberechtigungsausweis.

ZitatOder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?

Das könnte bei einem Wehrpflichtigen, der auf seinen Sold keine Steuern zahlen muss, etwas schwierig werden ...

Zitat von: miller_inc am 20. Mai 2010, 12:58:08Ich bin zu 9 Monaten einberufen, sprich ich würde nach 6 Monaten schon FWDL werden, da ich ja länger dienen will. Ist dar richtig oder gilt für mich W9 statt W6, da ich ja schon einberufen bin?

Bis du keinen Änderungsbescheid o.ä. bekommst, bist du erstmal normaler W9er (bwz. W-wasauchimmer, wenn du schon verlängert hast). Wie es dann mit den zusätzlichen Monaten etc. aussieht, wirst du mit dem Änderungsbescheid bzw. im Dienst vom Spieß deines Vertrauens erfahren.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2010, 13:10:06
Ergänzend muss noch gesagt werden, dass die Bw nicht zwingend einen FWDL 12 nehmen muss. wenn es passt, geht das. Aber die Bw kann Bewerber auch ablehnen!
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: AriFuSchr am 20. Mai 2010, 13:11:14
ZitatOder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften können als Werbungskosten bei der entsprechenden Einkunftsart abgezogen werden.

Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Aliqui am 20. Mai 2010, 15:12:56
Ok, von meiner Seite aus sind alle Fragen beantwortet. Praktika als Philosoph werdens ich zwar als schwer erweisen, aber ok :D nen Versuch ist es wert.
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Mai 2010, 15:32:13
Zitat von: Aliqui am 20. Mai 2010, 15:12:56
Praktika als Philosoph werdens ich zwar als schwer erweisen

Och, das geht doch: Praktika in einem Jugendtreff oder einer Sozialeinrichtung machen, dort mit den Klienten/Kunden/Insassen als Projekt eine Gruppenarbeit durchführen, in deren Verlauf sie ein Gesellschaftsmodell nach John Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit entwerfen sollen - Voilà, astreines sozialphilosophisches Praktikum!  ;D
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2010, 16:00:10
Und ich hatte gehofft, dass Philosophen immer noch in einem Weinfass durch Griechenland rollen....
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: StOPfr am 20. Mai 2010, 16:34:58
Zitat von: wolverine am 20. Mai 2010, 16:00:10
Und ich hatte gehofft, dass Philosophen immer noch in einem Weinfass durch Griechenland rollen....
Ich fürchte, in Griechenland rollt bald gar nichts mehr (oder Köpfe...).
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2010, 16:37:42
Jedenfalls nicht der Rubel... :) :D ;D
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: Michael-Eck am 22. Mai 2010, 23:58:47
hallo.habe gehört das ab 1.7.2010 6monate nur noch sind stimmt das?auch wenn man ab 1.7.210 hin muss und schon den bescheid bekommen hat?
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: miller_inc am 23. Mai 2010, 00:22:13
Guckst du Hier!
Titel: Re:Ab wann 6 Monate Gwd???
Beitrag von: ulli76 am 23. Mai 2010, 07:03:47
@Michael: Liest du die entsprechenden Threads hier auch mal  ???