Hallo war heute beim einplaner in Düsseldorf und werde Feldwebel im Fachdienst Kfz inst. Jetzt ist mir auf meinem Zettel aufgefallen das dort nicht stuffz als einstellungsdienstgrad steht sondern uffz. Aber ich arbeite schon 3jahre als kfz geselle.Der gute mann muss sich doch vertan haben oder seh ich das falsch??
Hilft wohl nur nochmal nachzufragen.
Vielleicht wird Ihre Frage im § 13 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) beantwortet:
"(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann
eingestellt werden
1. mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer
a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und
b) über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c) im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin oder einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher) abgeschlossen hat,
2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer
a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine anschließende mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.
(2) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfüllen, sich mindestens für drei Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten und eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet haben.
(3) ..."
Haben Sie denn einen Realschulabschluß oder einen Hauptschulabschluß? Denn daran liegt meistens diese Unterscheidung Uffz oder StUffz begründet!
Er hat doch 3 Jahre als Geselle gearbeitet. Das dürfte doch für den SU reichen, da er dann Hauptschule hätte und mind 2 Jahre Berufstätigkeit?
Habe Hauptschulabschluss aber hab ja einen verwertbaren berufsschulabschluss mit 3 jahren berufserfahrung. Dann müsste es laut dem gestz stuffz sein oder lieg ich da falsch?
Ups, Mailman, Sie haben natürlich recht! Streichen Sie meinen letzten Satz, so nach dem Motto: "Vergessen Sie alles ab guten Morgen!" :D
Andere Möglichkeit:
Es gibt unterschiedliche "Wertigkeiten" der Berufe für die Höhe des Einstellungsdienstgrades! Beispiel: Eine Einstellung als Uffz mit dem Ausbildungsberuf Kraftfahrzeug-MECHANIKER, aber eine Einstellung als StUffz mit dem Beruf Kraftfahrzeug-MECHATRONIKER! Dafür haben die Wehrdienstberater entsprechende Unterlagen, so dass hier letztendlich doch nur der Anruf beim WDB helfen kann!
Ich weiß nicht wie das bei FA ist. Das Gesetz bzieht sich wohl auf den die normale Laufbahn der Uffze o. P.
Bei den FA mit höherem DG sieht es anders aus meine ich. Da steigt ein Geselle als U (FA) ein und ein Meister oder Techniker mit SU (FA)
Aber das ist nur eine Vermutung.
Ups, ich habe mich oben KOMPLETT vertan! Der Kamerad wird ja als Feldwebelanwärter eingestellt und da ist dann der § 17 der SLV maßgebend:
"(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter eingestellt werden
1. mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer
a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und
b) über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c) im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin oder einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher) abgeschlossen hat,
2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer
a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder einen Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienste erfolgreich abgeschlossen hat oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.
..."
Und hier ist tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Uffz und StUffz nach dem Schulabschluss vorgenommen!
Der von mir oben zitierte § 13 gilt nur für die Laufbahn der Unteroffiziere im Fachdienst!
Aber dann würd ich immer noch als stuffz eingestellt oder nicht??
So hat es mir mein WDB bei der bewerbung zumindest damals gesagt.
Sollte ich dann doch vielleicht mal im ZNWG anrufen?
Schadet doch nichts; insbesondere unter Hinweis auf den einschlägigen § der SLV und unter Vorlage entsprechender Arbeitsbescheinigungen sollte zumindest eine Erklärung dabei herauskommen. Auch Behörden machen Fehler.
Und woher möchten Sie dann den Realschulabschluss nehmen, der nach § 17 SLV für die Einstellung als StUffz notwendig ist ;) ? Lesen Sie doch nochmal die Inhalte des § 17 oben ... ;) !
Nein, nach dieser Rechtsgrundlage und den Aussagen, die Sie oben gemacht haben (Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufausbildung, drei jahre Berufspraxis), ist die Einstufung als Uffz richtig! Nur wenn Sie die Laufbahn der Unteroffiziere im Fachdienst (da ist dann beim StUffz schon der Enddienstgrad erreicht!) gewählt hätten, wären Sie sofort als StUffz eingestellt worden und hätten für die gesamte Verpflichtungszeit keine einzige Beförderung zu erwarten gehabt, zumindest keine zu einem höheren Dienstgrad!
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.
Ja aber das hab ich doch!!!
Hauptschulabschluss,Berufsabschluss hab ich KFZ,und mindestens 2jahre hab ich auch gearbeitet.
Ruf doch einfach biem ZNwG an, erklär denen, dass dir das nicht ganz klar ist.
Entweder können die dir ne Erklärung geben, warum du als Uffz eingestellt wirst, oder die haben nen Fehelr gemacht und könnten das direkt ändern.
Den Kopf wird dir keiner für´s Fragen abreissen.
Zitat von: MediNight am 20. Mai 2010, 18:54:25Lesen Sie doch nochmal die Inhalte des § 17 oben ... ;) !
Die Voraussetzungen für die "Neckermann"-Uffze o.P. und m.P. sind allerdings weitestgehend identisch, die §13 und 17 unterscheiden sich da quasi nicht ;) Auch bei den Feldwebeln kann man mit Hauptschulabschluss, Berufsausbildung und zweijähriger -erfahrung als StUffz eingestellt werden.
Zitat von: MediNight am 20. Mai 2010, 18:34:59
" ...2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer
a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder einen Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienste erfolgreich abgeschlossen hat oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.
..."
So ;) ? Und was sagt dann der für die Feldwebelanwärter geltende und von mir aus der aktuellen SLV zitierte § 17 aus?
Meiner Meinung nach sagt er aus, dass man inder Laufbahn der Feldwebelanwärter nur mit Realschulabschluss als Stabsunteroffizier eingestellt werden kann! Der zuerst von mir fälschlicherweise zitierte § 13 gilt hier nicht (FA!) und sagt daher für den Kameraden gar nichts aus!
Ups, ich bin heute wohl echt blind und habe es (leider) erst jetzt verstanden ;) !
Sorry, dann hilft allerdings nur noch das Gespräch mit bzw. die Nachfrage beim WDB/ZNwG!
Ich bin ein wenig müde und bitte nochmals um Entschuldigung! Wie konnte MIR das passieren ;) ?
Morgen Frank, wie war denn dein Sporttest,wieviel Punkte hast du gemacht?
Muss am Montag auch hin und möchte gerne das selbe machen wie du,wäre nett wenn du ein bisschen erzählen könntest !?
Zitat von: MediNight am 20. Mai 2010, 23:26:04Wie konnte MIR das passieren ;) ?
Nobody is perfect ;)
Erst mal danke an die vielen antworten ich werd dann noch mal im znwg anrufen.
@ ATK Wieviel punkte ich genau hab weis ich nicht weil uns das nicht gesagt wurde.Ich kan dir aber sagen das der Sporttest am einfachsten von der ganzen sache ist wenn man ein wenig sportlich tätig ist. Beim ergometer geb ivch dir den rat komm nicht unter 70umdrehungen denn dann wirds schwer, halt am besten wenn du kannst die ganze zeit 75-80 umdrehungen dann ist es am einfachsten.Und beim gespräch bleib einfach du selbst red nicht um den heissen brei gib kurze klare antworten und sei vorallem ehrlich.Achso und leg die hände überainander auf den tisch,verlier den augenkontakt nicht und grade sitzen.Wenn du mal was nicht weist sag es einfach.Dann klappt das schon.Wünsch dir viel glück!
Ich habe einen Realschulabschluss, eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokaufmann und 6 Monate Berufserfahrung dazu. Ich werde am 01.07. als Stabsunteroffizier FA eingestellt (12 Jahre Verpflichtungszeitraum). In meinem Fall hat MediNight also recht. Ich denke auch, dass es am Hauptschulabschluss liegt.
Nein, und noch mal nein.
Er hat Hauptschule, eine Berufsausbildung und mehr als die geforderte Berufserfahrung.
Es soll ja mal vorkommen das Fehler gemacht werden. Vllt werden ja Vorlagen verwendet udn es wurde ganz einfach die falsche genommen.
So die Sache hat sich geklärt!!
Dem einplaner ist ein Fehler unterlaufen und ich werde nun als stuffz eingestellt.
Ich danke allen für die zahlreichen antworten.
Na dann passts ja.