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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Scholir am 29. Dezember 2004, 15:17:45

Titel: OPZ vergeigt und jetzt?
Beitrag von: Scholir am 29. Dezember 2004, 15:17:45
hallo,
gesetzt dem fall ich vergeige die OPZ, welche Möglichkeiten biete mir der Bund als Arbeitgeber jetzt? Rein theoretisch könnte ich ja dann beim Bund sein und gleichzeitig ein fernstudium absolvieren, so dass ich mich weiter qualifizieren kann, oder?
Titel: Re:OPZ vergeit und jetzt?
Beitrag von: wadenbeisser am 29. Dezember 2004, 20:19:06
Richtig!
Titel: Re:OPZ vergeit und jetzt?
Beitrag von: Mike am 04. Januar 2005, 18:02:04
Zitat von: wadenbeisser am 29. Dezember 2004, 20:19:06
Richtig!
super Beitrag...
meine frage ist aber als was kann ich dann einsteigen, und was ist eigendlich der Unterschied zwischen normalem Offizier und Offizier mit Studium?
Titel: Re:OPZ vergeigt und jetzt?
Beitrag von: Simon am 04. Januar 2005, 19:51:54
Es gibt nur Offiziere, keine "normalen" ;-)

Wer die OPZ nicht besteht ist (so denn dafuer Eignung erkennbar ist) evtl.  als Feldwebelanwaerter geeignet, bzw. kann sich dann dafuer Einplanen lassen...natuerlich kann man auch einfach ueberhaupt keine Eignung haben, dann gibt es die Moeglichkeit sich nochmal zu bewerben.

Wer eine Eignung als Offizier bekommt, aber keine Studieneignung (gibt es durchaus) bekommt zu hoeren, dass derzeit praktisch keine Offizieranwaerter eingestellt werden die NICHT studieren ("praktisch keine" heist eben nur gaaaaaaaaaanz wenige und jetzt frag bitte niemand was die dann fuer Qualifikationen haben). Wenn man zu den Ungluecklichen gehoert die keine Studieneignung aber die Offiziereignung haben, kann man die Studienberatung auf Antrag einige Zeit spaeter noch einmal wiederholen (dann mit einem anderen Studienwunsch), in aller Regel will die Bw hier sehen, dass der Betreffende irgendetwas tut um seine Studienaussichten zu verbessern (Volkshochschulkurse, Fortbildung, Studienpraktika, whatever).

Sollte man hingegen zu den gaaaaaanz wenigen gehoeren, die als OA ohne Studium eingestellt werden, hat man erhoehten Anspruch auf Berrufsfoerdernde Maßnahmen seitens der BW (sehr vereinfacht ausgedrueckt zahlt einem die Bw hier ziviele Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowohl innerhalb der Dienstzeit, wie auch in einer Uebergangszeit danach). Davon abgesehen wird immer wieder gemunkelt, dass man OHNE Studium nur sehr geringe Chancen auf eine Uebernahme als Berufssoldat hat (mit anderen Worten nach 12 Jahren is Schluß).

das in aller kuerze.

Simon