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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Arndt am 25. Mai 2010, 21:42:04

Titel: Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 25. Mai 2010, 21:42:04
Mahlzeit,hab da mal ne kleine Frage.
Also ich war im April zum Test in Berlin,alles soweit geschafft,musste nur noch en ärztliches Attest nachreichen. Deshalb hab ich erstma nur ne vorläufige Einplanung bekomm. Attest hab ich fristgerecht nachgereicht und is auch alles ok gewesen. Jetzt zu meiner Frage,laut vorläufiger Einplanung ist mein Dienstantritt am 01.07.2010,also in knapp 6 Wochen. Habe letzte Woche in Berlin angerufen und nachgefragt,da sagte man mir das meine Bewerberakte ok und vollständig sei,jedoch zur Zeit beim Rechtsprüfer lege. Da ich aber gerade in nem Arbeitsverhältnis stehe würde mich interessieren wie ich m ich verhalten soll,da die Zeit ja ziemlich knapp wird zwecks Kündigungsfrist!?!
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: ulli76 am 25. Mai 2010, 21:47:40
Wenn die noch beim Rechtsberater liegt, muss da aber noch was anderes als das ärztliche Attest sein.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 25. Mai 2010, 21:51:05
Aber was? Vorstrafen o.Ä. hab ich nicht!
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: RD am 25. Mai 2010, 22:02:34
Verkehrsdelikte? Mal angeklagt gewesen?
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 25. Mai 2010, 22:09:52
Ne,weder noch. Es gab zwar mal ein Ermittlungsverfahren gegen mich,aber es ist nie zu ner Anklage,geschweigedenn Verurteilung gekommen!
Ich spekuliere ja das es an dem Sehr hohen Bewerberaufkommen liegt,aber wissen warum genau tu ich leider ni. Beunruhigt mich schon ganz schön...
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: StOPfr am 25. Mai 2010, 22:13:03
War denn etwas im Zusammenhang mit Drogen, außer dem Konsum?
Wegen erhöhten Bewerberaufkommens wird der Rechtsberater natürlich nicht eingeschaltet. Das sollte eigentlich klar sein...
Wenn nie etwas war, musst Du allerdings auch nicht beunruhigt sein.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 25. Mai 2010, 22:19:39
Nein keine Drogen,kein Alkohol! Naja wird aber nicht jeder Bewerber geprüft auf Vorstrafen und ähnliches?
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: StOPfr am 25. Mai 2010, 23:10:54
Ja, das werden sie (Stichwort: Führungszeugnis). Der Rechtsberater wird üblicherweise aber nicht eingeschaltet.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: wolverine am 26. Mai 2010, 10:58:09
Und solange noch kein Einberufungsbescheid ergangen ist sollte man keinesfalls kündigen.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 26. Mai 2010, 18:08:29
Heute kam Post,allerdings ne Absage ohne Angabe von Gründen! Was nun?
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: wolverine am 26. Mai 2010, 18:13:11
Gut, dass Sie noch nicht gekündigt haben.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: RD am 26. Mai 2010, 18:14:45
Anrufen, nachfragen und auf den unwahrscheinlichen Fall eines Irrtums hoffen. Ansonsten mal fragen ob du eine Einstellungssperre hast, und wenn ja wie lange.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 26. Mai 2010, 18:22:39
Ne ich kann ja auch ni kündigen wenn ich nix 100%iges in der Hand habe! Naja da muss ich morgen mal anrufen und nachfragen,in der Hoffnung auf ne Antwort...
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: mailman am 26. Mai 2010, 19:02:36
Einen Grund wirst du auch nie erfahren.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: Arndt am 26. Mai 2010, 19:21:28
Man wird mir doch den Hinderungsgrund nennen können!
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: mailman am 26. Mai 2010, 19:39:12
Normalerweise nicht, da das AGG auch für die Bundeswehr bindend ist.
Titel: Re:Antwort zwecks endgültiger Zusage
Beitrag von: wolverine am 26. Mai 2010, 20:25:38
Das man heute noch Gründe erfährt ist unwahrscheinlich. Man ist zur Begründung nicht verpflichtet, jedoch macht man sich im Zweifel angreifbar. Darum lässt man es besser ganz. Sie haben  sich beworben und wurden abgelehnt. Das wird Ihnen wahrscheinlich noch das eine oder andere Mal im Leben passieren. Da kann man nichts machen.