Mahlzeit,hab da mal ne kleine Frage.
Also ich war im April zum Test in Berlin,alles soweit geschafft,musste nur noch en ärztliches Attest nachreichen. Deshalb hab ich erstma nur ne vorläufige Einplanung bekomm. Attest hab ich fristgerecht nachgereicht und is auch alles ok gewesen. Jetzt zu meiner Frage,laut vorläufiger Einplanung ist mein Dienstantritt am 01.07.2010,also in knapp 6 Wochen. Habe letzte Woche in Berlin angerufen und nachgefragt,da sagte man mir das meine Bewerberakte ok und vollständig sei,jedoch zur Zeit beim Rechtsprüfer lege. Da ich aber gerade in nem Arbeitsverhältnis stehe würde mich interessieren wie ich m ich verhalten soll,da die Zeit ja ziemlich knapp wird zwecks Kündigungsfrist!?!
Wenn die noch beim Rechtsberater liegt, muss da aber noch was anderes als das ärztliche Attest sein.
Aber was? Vorstrafen o.Ä. hab ich nicht!
Verkehrsdelikte? Mal angeklagt gewesen?
Ne,weder noch. Es gab zwar mal ein Ermittlungsverfahren gegen mich,aber es ist nie zu ner Anklage,geschweigedenn Verurteilung gekommen!
Ich spekuliere ja das es an dem Sehr hohen Bewerberaufkommen liegt,aber wissen warum genau tu ich leider ni. Beunruhigt mich schon ganz schön...
War denn etwas im Zusammenhang mit Drogen, außer dem Konsum?
Wegen erhöhten Bewerberaufkommens wird der Rechtsberater natürlich nicht eingeschaltet. Das sollte eigentlich klar sein...
Wenn nie etwas war, musst Du allerdings auch nicht beunruhigt sein.
Nein keine Drogen,kein Alkohol! Naja wird aber nicht jeder Bewerber geprüft auf Vorstrafen und ähnliches?
Ja, das werden sie (Stichwort: Führungszeugnis). Der Rechtsberater wird üblicherweise aber nicht eingeschaltet.
Und solange noch kein Einberufungsbescheid ergangen ist sollte man keinesfalls kündigen.
Heute kam Post,allerdings ne Absage ohne Angabe von Gründen! Was nun?
Gut, dass Sie noch nicht gekündigt haben.
Anrufen, nachfragen und auf den unwahrscheinlichen Fall eines Irrtums hoffen. Ansonsten mal fragen ob du eine Einstellungssperre hast, und wenn ja wie lange.
Ne ich kann ja auch ni kündigen wenn ich nix 100%iges in der Hand habe! Naja da muss ich morgen mal anrufen und nachfragen,in der Hoffnung auf ne Antwort...
Einen Grund wirst du auch nie erfahren.
Man wird mir doch den Hinderungsgrund nennen können!
Normalerweise nicht, da das AGG auch für die Bundeswehr bindend ist.
Das man heute noch Gründe erfährt ist unwahrscheinlich. Man ist zur Begründung nicht verpflichtet, jedoch macht man sich im Zweifel angreifbar. Darum lässt man es besser ganz. Sie haben sich beworben und wurden abgelehnt. Das wird Ihnen wahrscheinlich noch das eine oder andere Mal im Leben passieren. Da kann man nichts machen.