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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Patrick.H am 26. Mai 2010, 10:48:57

Titel: Fragen zur Verpflichtung
Beitrag von: Patrick.H am 26. Mai 2010, 10:48:57
Hallo Zusammen,

ich bin mir sicher das es dieses Thema schon X-Mal gibt jedoch wollt ich jetzt nicht die gesamte Page durchsuchen!
Ich habe am 14.06 ein Beratungsgesrpäch da ich mich gerne Verpflichten lassen würde.

Ich habe eine Mittlere Reife und beende im August meine Ausbildung.
Was für möglichkeiten habe ich also bei der Bundeswehr und wie lange müsste ich mich verpflichten lassen?
Und was würde dann so Verdienstmäßig anstehen?

Vielen Dank:)

ps: ich hab vor ein paar tagen meinen Einzugsbbescheid für den GRUNDwehrdienst bekommen.
Das ist ja dann hinfällig wenn ich mich verpflichten lasse oder?
Titel: Re:Fragen zur Verpflichtung
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Mai 2010, 12:04:01
1.  Auch wenn Sie nicht diese gesamte Page durchsuchen möchten: Schauen Sie bei bundeswehr.de und ihren Unterseiten der Teilstreitkräfte/
    Organisationsbereiche unter "Karriere" - und Sie bekommen erste Antworten auf Ihre Fragen. Mit diesem Überblick können Sie dann Ihre weiter-
    führenden Fragen an den WDB stellen.

2.  Sie lassen sich nicht verpflichten, denn gegen Ihren Willen kann Sie niemand bei der Bw verpflichten. Sie verpflichten sich als mündiger Staats-
     bürger allenfalls selbst!

3.  Viel Erfolg beim WDB und ggf. Ihrer anschließenden Bewerbung!
Titel: Re:Fragen zur Verpflichtung
Beitrag von: DaRealAd am 26. Mai 2010, 12:16:06
Dein Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst hat erstmal weiterhin Gültigkeit, auch wenn du dich parallel als SaZ bewirbst. Du solltest das mal beim WDB ansprechen, damit man dich evtl zurückstellt, bis deine Bewerbung bearbeitet wurde.
Titel: Re:Fragen zur Verpflichtung
Beitrag von: ulli76 am 26. Mai 2010, 17:36:42
guggst du www.bundeswehr-karriere.de

Wenn dann noch was unklar ist, kannste gerne nochmal nachfragen.