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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 2010 am 28. Mai 2010, 20:59:24

Titel: Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: 2010 am 28. Mai 2010, 20:59:24
Bin 17 und 2 Tage gehe als SaZ zur BW.
Bekomme ich nun, bis ich 18 werde, dass Kindergeld weiter ?
Habe schon gegoolet, aber nichts richtigen gefunden.
Manche sagten, wenn das Einkommen im Jahr mehr als 7800 beträgt, ist schluss mit Kindergeld.
Es waren aber auch andere Meinungen da.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: Mayhem am 28. Mai 2010, 21:37:04
du bekommst doch als saz beim bund genug geld
warum ist dir das kindergeld dann noch wichtig ??

also ich denk ma bis 18 und dann ist schluss  aber keine ahnung
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: 2010 am 28. Mai 2010, 21:51:36
Mayhem, Du bist lustig. 180 euros noch so nebenbei, ist doch auch nicht schlecht, da muss man sich doch informieren, oder ???
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: Mayhem am 28. Mai 2010, 21:58:16
wenn du es genau wissen willst müsstes du bei der familienkasse anruffen und nachfragen die wissen es doch besser von den kommt das kindergeld doch oder nicht?
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: HG MOK am 28. Mai 2010, 22:14:17
Kindergeld bekommt man bis zu seinen 25 Lebensjahr aber nur wenn man bis dahin eine Ausbildung oder zur Schule/Uni geht.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: HG MOK am 28. Mai 2010, 22:16:24
Also ist es unwahrscheinlich das man als saz13 Kindergeld bekommt.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: PvtM am 28. Mai 2010, 22:34:06
Nein du bekommst als SaZ 13 kein Kindergeld.
Weil du zuviel Geld verdienst.
Du würdest KG weiter beziehen koennen
wenn du unter 10000 euro (-Werbekosten) verdienen würdest.
Das alleine hast du als SaZ schon nach knapp 6 Monaten überschritten.
Deswegen kannst du KG vergessen.


Schöne Grüße Pvt M
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: miller_inc am 28. Mai 2010, 22:42:51
Also:

Kindergeld bekommst du, solange du nicht mehr als 8004€ Einnahmen und Einkünfte pro 12 Monate bekommst. Als Einnahmen und Einkünfte zählen Kapitaleinnahmen, Sold, Dienstbezüge, aber nicht Kredite (z.B. die Hälfte von Bafög ist zinsloser Kredit, der Zuschuss-Anteil zählt dazu). Pro Monat darfst du also 667€ netto verdienen.

Da du als Saz13 ab dem ersten Monat deine Dienstbezüge erhältst und diese über den 667€/Monat liegen, bekommst du KEIN Kindergeld.

Anders schaut es aus, wenn du die Regelung mit Widerruf hast.
Dabei erhältst du ja pro Monat Sold+Mobizuschlag+Verpflegungsgeld, was weniger als 667€/Monat ist. Normale GWDL bekommen kein Kindergeld, aber wenn du Unteroffizieranwärter, Feldwebelanwärter oder Offizieranwärter bist, gilt das als Ausbildung und du könntest für die ersten 6 Monate Kindergeld.
Dabei musst du aber die Einkommensgrenze beachten, die wird nämlich ab Beginn eines "Lebensabschnittes" gerechnet. Sprich wenn du ab 1.7. Soldat bist, hast du keine Probleme damit.
Wenn du aber ab 1.10. Soldat bist, kannst du bis Dezember Kindergeld beantragen. Januar bis März wärst du noch berechtigt, musst aber ab April abmelden, weil du dann über deine Grenze kommst und dann das ganze Kindergeld, was du in dem Jahr schon bekommen hast, auf einmal zurückzahlen musst, sprich 3x184€=552€.
Mit Wideruf kannst du auf folgendes machen: Du meldest dein Kindergeld sozusagen ab. Weil Kindergeld kann man auch rückwirkend beantragen innerhalb einer Frist von ich glaube 2-3 Jahren. Da kannst du dann auch einzelne Monate angeben, in denen du dein Kindergeld nachgezahlt haben möchtest. Wenn du nicht widerrufst, erhältst du ja für jeden bereits geleisteten Tag nachträglich 20,45€, die zählen aber zu den einnahmen deines 7. Dienstmonates.

Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben, ich könnte mich auch irren. Also alle Angaben ohne Gewähr!
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: 2010 am 28. Mai 2010, 23:17:33
miller, Danke für die Info. Da muss ich in den nächsten Tagen mal zur Kindergeldstelle.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: 2010 am 02. Juni 2010, 10:36:30

Gute Info für alle die mit 17 zur BW gehen.
War gestern auf dem Amt für Kindergeld ob ich abmelden muss oder nicht.
Kindergeld wird generell bis 18 Jahre gezahlt, egal ob arm oder reich oder am arbeiten oder nicht.
Danach erst tritt die Einkommensprüfung in Kraft.
Schön, da bekomme ich nach Dienstantritt noch 8 Monate die Kohle.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: bayern bazi am 02. Juni 2010, 13:46:25
Zitat von: 2010 am 02. Juni 2010, 10:36:30

Schön, da bekomme ich nach Dienstantritt noch 8 Monate die Kohle.


wieso du ????


soweit ich weiß bekommen deine eltern das geld  - und ob sie dir was davon abgeben - tja  das ist ihre sache
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: miller_inc am 02. Juni 2010, 14:22:57
Zitat von: 2010 am 02. Juni 2010, 10:36:30

Schön, da bekomme ich nach Dienstantritt noch 8 Monate die Kohle.


Dann hast du ja nochmal Glück gehabt.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: 2010 am 02. Juni 2010, 14:39:20
Zitat von: bayern bazi am 02. Juni 2010, 13:46:25
soweit ich weiß bekommen deine eltern das geld  - und ob sie dir was davon abgeben - tja  das ist ihre sache

Hi bayern bazi, habe meine Eltern gut erzogen.....................
Kindergeld kommt schon seit 7 Jahren und ein paar Tage auf mein Konto.
Titel: Re:Expertenfrage, Saz 13 und Kindergeld?
Beitrag von: Jales am 02. Juni 2010, 18:17:20
Deine Eltern werden sich freuen, wenn du eigenes Geld verdienst und dann auch noch dein Kindergeld haben willst. An ihrer Stelle würde ich es einbehalten und dafür das Essen kaufen, was du an den Wochenenden zu dir nimmst und ggf. deinen Teil der Miete bezahlen.