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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Caddy am 29. Mai 2010, 08:28:41

Titel: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: Caddy am 29. Mai 2010, 08:28:41
Muss mein jetztiger Chef mich Freistellen?
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 09:21:45
Inwiefern freistellen? Wenn Sie eine Überweisung zum Bundeswehrkrankenhaus haben, dann müssen Sie zum vereinbarten Termin dahin. Natürlich teilen Sie den Termin sofort Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten mit.

Oder sind Sie noch Zivilist und arbeiten in der freien Wirtschaft?
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: Caddy am 30. Mai 2010, 07:54:52
Bin noch in der freien Wirtschaft tätig!
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: ulli76 am 30. Mai 2010, 08:24:34
Trotzdem muss dein Chef dich frei stellen- ist schließlich ein Teil der Musterung. Für die wurdest du schließlich auch frei gestellt.
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: Caddy am 30. Mai 2010, 12:51:55
Ist es auch so wenn ich den Termin vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung habe?
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: mailman am 30. Mai 2010, 14:01:51
Ne, das ist dein Privatvergnügen normalerweise.
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: ted am 30. Mai 2010, 14:06:01
Hallo,
musst auch vom ZNGW aus ins BWK nach Ulm.
Musste mir einen Tag Urlaub nehmen.
Gruss
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. Mai 2010, 14:52:42
Lieber Caddy,

was für seltsame Fragen stellen Sie hier? Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und haben sich anderweitig beworben. Nun werden Sie zu einem Auswahlverfahren und weiteren Aktivitäten eingeladen/gebeten. Und fragen uns ernsthaft, ob Sie Ihren Vorgesetzten informieren müssen! Meinen Sie, Ihr Vorgesetzter wird einfach so ohne Information begeistert sein, wenn Sie einfach nicht in Ihrer Firma sind?

Wenn Sie wirklich so weltfremd sind, wie es hier den Anschein hat, dann sind Sie auch zu weltfremd, um in der Bundeswehr Dienst zu tun!
Titel: Re: Untersuchung im Bwk?
Beitrag von: mailman am 30. Mai 2010, 14:55:51
Vor allem wird ein AG den Teufel tun und jemand für einen Termin am ZnWg freistellen, das muss schon über Urlaub oder Freizeitausgelich laufen.