Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: rogal am 29. Mai 2010, 09:14:31

Titel: Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: rogal am 29. Mai 2010, 09:14:31
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Was genau sind die Vorraussetzungen, um ein Tätigkeitsabzeichen der Stufe I beantragen zu können?

Gruß
rogal
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 09:19:36
6 Monate in dieser Verwendung.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: rogal am 29. Mai 2010, 09:24:09
D.H. dass ich, der ich in meinem zehnten dienstmonat im sanitätsdienst (Stabsdienst S1) also jederzeit bei meinem Vorgesetzten die Genehmigung zum Tragen des Tätigkeitsabzeichens Sanitätsdienst beantragen kann oder?
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 09:49:57
Bin mir momentan nicht sicher, ob es ein Tätigkeitsabzeichen für Stabsdienst gibt. Ich prüfe.

Ja gibt es: Stabsdienst. Stufe I (Bronze) nach 6 Monaten in fachbezogener Verwendung.

Ob es für den Sanitätsdienst reicht, weiß ich nicht. Denke mal, Sie müssen im Sanitätsdienst eingesetzt sein (Behandlungsraum oder so was) Vielleicht kann Ulli76 dazu was sagen.

Wichtig ist aber, dass Sie Unteroffizier sind oder erfahrener Mannschaftsdienstgrad der Ausbildungshöhe 7.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Troubleshooter am 29. Mai 2010, 09:53:41
Abgesehen von der Zeit in der Verwendung ist das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsstandes von Nöten. Früher war das mit dem bestandenen San-II- inkl. Krankenpflegepraktikum getan, den es heute nicht mehr gibt.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 09:54:34
Ja, hab ich kurz vor Deinem Beitrag noch editiert.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Troubleshooter am 29. Mai 2010, 10:02:44
Ja, hab ich kurz nach meinem Beitrag gesehen.  ;D
Btw, ich habe im vergangenen Jahr mit einem Kameraden aus dem ZSan-Dienst gesprochen, bei dem ein Mannschafter das Tätigkeitsabzeichen beantragt hatte. Bei der Bearbeitung des Antrags stellte sich heraus, daß z.B. für den EinsSan gar keine Ausbildungsstufe vergeben war. Zumindest hatte das SanFüKdo (war dann die letzte Instanz, bei der er nachgefragt hat), ihm die Auskunft nicht geben können...
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Chef_6/451 am 29. Mai 2010, 10:04:19
Grundsätzlich ist die Grundvorraussetzung um ein Tätigkeitsabzeichen zu beantragen eine ATN der Stufe 7 (sprich Unteroffizier, in seltenen Fällen gibt es auch SG/OSG die solch eine ATN haben), die zu dem Dienstposten gehört. Die AVR muss auch noch passen und mindestens 6 Monate Fachverwendung müssen geleistet sein und dann steht einer Verleihung fast nichts mehr im Wege.
Für alle TSKs und auch für die OrgBereiche gibt es klare Regelungen, wer auf welchem DP Anrecht auf was für ein Tätigkeitsabzeichen hat. Diese Regelungen sind gegebenenfalls beim KpTrpFhr in Erfahrung zu bringen.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 10:27:40
Zitat von: Chef_6/451 am 29. Mai 2010, 10:04:19
Grundsätzlich ist die Grundvorraussetzung um ein Tätigkeitsabzeichen zu beantragen eine ATN der Stufe 7 (sprich Unteroffizier, in seltenen Fällen gibt es auch SG/OSG die solch eine ATN haben), die zu dem Dienstposten gehört. Die AVR muss auch noch passen und mindestens 6 Monate Fachverwendung müssen geleistet sein und dann steht einer Verleihung fast nichts mehr im Wege.

Was ja bereits in den Vorposts gesagt wurde.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Chef_6/451 am 29. Mai 2010, 11:41:06
Nicht so ganz - die nicht unwichtige AVR wurde eben nicht erwähnt.
Titel: Re:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: RekrKp8 am 29. Mai 2010, 11:57:40
Stimmt allerdings.  :o