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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Celli Germania am 29. Mai 2010, 16:35:44

Titel: Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: Celli Germania am 29. Mai 2010, 16:35:44
Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
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Ersteinmal hallöchen...

Etwas zu meiner Person:

23 Jahre,männlich ;)

AGA: 5.PzGrenBtl112, Regen (01.10.2004)
Stammeinheit: 1.PzBtl104, Pfreimd, Aufklärungs und Verbindungszug ( AV-Zug )

Einsatz:

2006 - KFOR - Kosovo
2008 - ISAF - Afghanistan

ausgeübte Tätigkeiten:

ausbilden von Rekruten, Stellv.Grp-Fhr, erstellen von Übungen und Durchführung als Leitender in 2facher Zugstärke (Auslandseinsatzbezogen)

erreichter Dienstgrad: Stabsgefreiter

Dienstaustritt: 30.10.2008

BFD: Modell 04, Ausbildung zum Feinwerkmechaniker innerhalb 15Monate

Vorwort:

Ich habe seit Dezember vergangenen Jahres einen Antrag auf Wiedereinstellung der Laufbahn der Unteroffiziere mit Portepe eingereicht...( 16 Jahre )
Nach knapp 6 Monatigen warten und einen weiteren schreiben an das Heeresführungskomando wurde ich persönlich angerufen (Nachwuchsgewinnung Ost).
Mir wurde gesagt das man mir eine Feldwebelstelle im 5.PzGrenBtl371 in Marienberg freihalte.Die nach bestehen der Prüfung am 07.06.2010, ich am 01.07.2010 belegen würde.



Nun meine Fragen :

1- muss ich die AGA wiederholen?

2- mit welchen Dienstgrad werde ich eingezogen?

3- ist es möglich als Uffz mit Portepe eingestellt zu werden?

4- benötigt man noch die UL1 und 2 dafür? (beziehend auf Frage 3)




Ich bedanke mich im vorraus...


Mit freundlichen Grüßen

Celli Germania
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: snake99 am 29. Mai 2010, 16:40:50
In welcher Verwendungsreihe sind sie geplant? FD oder TrpDst?

Wenn sie im TrpDst geplant sind, werden sie wieder als SG ihren Dienst aufnehmen, wahrscheinlich mit dem Zusatz FA.
Wenn sie im FD geplant sind, werden sie aufgrund ihrer Berufsausbildung als SU (FA) eingestellt.
Die AGA werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit NICHT mehr erneut machen müssen.

Die UL Lehrgänge werden entfallen, da sie direkt auf die Fw Lehrgänge kommandiert werden. Sofern sie als SG eingestellt werden, müssen die auch nach dem Fw Lg die DstGrd'e U sowie SU durchlaufen.

PS: Als Ex SaZ sollten sie eigentlich wissen, dass es keine "Stuffze mit Portepee" gibt. Die heißen nämlich dann Feldwebel (Uffze mit Portepee) ;)
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: Celli Germania am 29. Mai 2010, 16:51:58
Danke erstma für die schnelle Antwort,

Ich habe mich nur im Truppendienst beworben...

Da ich selber aktiv mit den gegebenheiten der AGA im Felddienst zutun hatte konnt ich es mir schon denken...

Durch diesen ausschnitt im I-net wurde ich nen bisl verwirrt:

1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:

1.
    zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
    zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
3.
    zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
4.
    zum Feldwebel nach 36 Monaten.

wenn es nach der Zeit geht wär ich direkt bei 4 angelegt...

kenne aber keinen der als SG wieder eingestellt wurde...
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: snake99 am 29. Mai 2010, 16:57:30
Da sie SG waren und sich für den TrpDst entscheiden haben, sollte es sich wie folgt verhalten:

Sie werden als SG (FA) eingestellt und werden zeitnah nach der Wiedereinstellung auf den FwLg kommandiert. Sofern sie den Lg bestehen, sollten sie zum Uffz befördert werden. Nach einem Jahr werden sie SU und nach einem weiteren können sie zum Fw ernannt werden.
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: Celli Germania am 29. Mai 2010, 17:00:05
Ok...Danke...

Jetzt habe ich nen kleinen Überblick auf das was mich erwartet...
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: Beobachter am 29. Mai 2010, 20:39:30
Zitat von: snake99 am 29. Mai 2010, 16:57:30Sie werden als SG (FA) eingestellt und werden zeitnah nach der Wiedereinstellung auf den FwLg kommandiert. Sofern sie den Lg bestehen, sollten sie zum Uffz befördert werden. Nach einem Jahr werden sie SU und nach einem weiteren können sie zum Fw ernannt werden.

Die Beförderung zum Unteroffizier erfolgt in der Feldwebellaufbahn unabhängig von bestandenen Lehrgängen. Erst für die Beförderung zum Feldwebel sind bestandene Laufbahnlehrgänge notwendig. Nach erfolgter Wiedereinstellung als SG(FA) wird relativ zeitnah die Beförderung zum Uffz anstehen. Die Beförderung zum Stabsunteroffizier kann, ebenfalls ohne bestandenen Lehrgang, 12 Monate nach Beförderung zum Unteroffizier erfolgen. 
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: snake99 am 30. Mai 2010, 01:52:55
@Beobachter

Ihre Aussage bezüglich der zeitnahen Beförderung zum Uffz bestreite ich, denn wir reden vom Truppendienst. Ohne erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung (als FA ist es der Fw Lg AMT) kann der Kamerad nicht vom Mannschaftssoldaten zum Unteroffizier aufsteigen. Er wird daher als SG (FA) den FAL sowie FwLg Teil 1 (AMT) absolvieren und kann erst danach Uffz werden, sofern der Lg bestanden wurde.  Es folgt noch FwLg Teil 2 (MFT) mit SLP.
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: Beobachter am 30. Mai 2010, 02:26:20
Zitat von: snake99 am 30. Mai 2010, 01:52:55Ihre Aussage bezüglich der zeitnahen Beförderung zum Uffz bestreite ich, denn wir reden vom Truppendienst.
Ich auch. Die SLV unterscheidet in diesem Punkt nicht zwischen Fachdienst und Truppendienst. Längerdienende Mannschaften die in die Feldwebellaufbahn wechseln werden sehr schnell zum Uffz befördert, teilweise Monate bevor sie ihren ersten Laufbahnlehrgang besuchen.

Aus der SLV:
Zitat§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden
Dienstzeiten zulässig:
1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
3. zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
4. zum Feldwebel nach 36 Monaten.

(2) Vor der Beförderung zum Feldwebel haben Anwärterinnen und Anwärter eine
Unteroffizierprüfung (Feldwebelprüfung) mit Erfolg abzulegen.
Bei Nichtbestehen
können sie einmal zur Wiederholung der Prüfung zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt
entsprechend.

(3) Die Befähigung für die Laufbahnen der Feldwebel wird durch das Bestehen einer
Feldwebelprüfung nachgewiesen, die aus einem allgemeinmilitärischen und einem
militärfachlichen Teil besteht. Die militärfachliche Ausbildung muss mehrmonatig
und lehrgangsgebunden stattfinden, wenn nicht der militärfachliche Teil der
Feldwebelprüfung durch eine zivilberufliche Ausbildung ersetzt wird.

Anders ist es in der Unteroffizierslaufbahn. Dort müssen vor einer Beförderung zum Uffz auch weiterhin die Lehrgänge bestanden werden.
Titel: Re:Wiedereinsteller ( SaZ04 zu SaZ16 )
Beitrag von: snake99 am 30. Mai 2010, 13:00:02
Hm, auch wenn die SLV das was sie gesagt haben bestätigt, kann ich es mir immer noch nicht vorstellen, dass ein Soldat nur wegen seinem FA Status zum Uffz befördert werden kann, ohne einen Lehrgang dafür besucht zu haben ...

Als Uffz ist man immer noch gem. VVO Vorgesetzter gegenüber Mannschaftssoldaten und als Vorgesetzter sollte man dann schon wissen, was man wann und wo befehlen darf und was nicht.  Sofern tatsächlich die Uffz Ernennung OHNE vorherigen Lehrgang zulässig ist, wundert es mich nicht mehr, warum der Wehrbeauftragte so viele Beschwerden auf seinem Schreibtisch hat ;) Am Fw Anwärter LG ist meinen Infos nach nur eine Teilnahme erforderlich, ohne dass eine Prüfung abzulegen ist.