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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: letti0605 am 31. Mai 2010, 12:52:20

Titel: Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: letti0605 am 31. Mai 2010, 12:52:20
hallo leute
bin neu hier und weiß nicht,ob ich das thema "versetzung" hier richtig reingepackt habe.

jedenfalls haben mein freund und ich ein kleines problemchen.
aber erstmal zu den Fakten.
mein freund ist 27 jahre und bis 2015 bei der BW - er ist oberfeldwebel und ein IT-mensch ( operativer proffesionell - oder wie das geschrieben wird)
irgendwer (kenn mich da nicht so genau aus) hat ne menge Stellen da gestrichen,eben auch die meines freundes. obwohl er da wirklich der beste ist. er hat auch ne prämie bekommen und die beste bewertung die man bekommen kann. also seine kollegen wollen ihn nicht gehen lassen-aber die haben ja nicht viel zu sagen!
jedenfalls wurde ihm fest zugesagt,als er da anfing,dass er auch bis ans ende seiner dienstzeit da bleiben wird. darauf hin hat mein freund sich hier ein haus gekauft und sich hier eingelebt. seine familie wohnt auch hier. beide elternteile sind schwerbehindert (zumindest auf dem papier) und trotzdem soll er wegversetzt werden. ich bin auch vor 1 jahr extra zu ihm gezogen,weil es eben sicher war,das er hier bleiben wird.
also A) schwerbehinderte eltern und B) feste zusage da zu bleiben.
kann man da nicht irgendwas schreiben oder tun oder irgendsowas,dass er hier bleiben kann?,ist das nicht irgendwie eine "falschaussage" o.ä. wegen "du wirst immer hier bleiben" und nun wollen se ihn doch sonst wo hin versetzen. ihm wurde auch gesagt,dass das mit den schwerbehinderten eltern seid einem jahr ca keinen mehr interessiert. aber er kann seine eltern doch nicht sich selbst überlassen. und wer bezahlt die krankenpflege/hilfe für die eltern?   das doch nicht koscha oder?
kann man da nicht irgendwas tun? WIR WOLLEN HIER NICHT WEG!!! 
HILFE!!!!
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: RD am 31. Mai 2010, 13:18:05
Zitat von: letti0605 am 31. Mai 2010, 12:52:20
[...]jedenfalls wurde ihm fest zugesagt,als er da anfing,dass er auch bis ans ende seiner dienstzeit da bleiben wird. [...]

Nein, das hat man ihm nicht. Vielleicht gab es eine Einschätzung dass man auf einer solchen Stelle nicht so oft versetzt wird wie anderswo - was ja auch korrekt war.

Fakt ist jedoch, dass dein Freund sich verpflichtet hat bundesweit eingesetzt zu werden. Versetzt zu werden ist Teil des Berufs und nichts wogegen man sich "wehren" muss.
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: revolvermann am 31. Mai 2010, 13:23:07
Es wurde ihm "gesagt" dass er für immer da bleibt.....Worte sind Schall und Rauch...Papier zählt, allerdings auch nur bis eine Änderungsmeldung kommt (als Beispiel: Standortschliessung).

Zum Thema "Bundesweit Einsetzbar" sagte mein Vorposter schon was....

Etwas komisch finde ich allerdings deine Bemerkung zu den Eltern, Schwerbehindert (zumindest auf dem Papier) und dann wirfst Du das doch als Argument ein...was denn nun?
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: Fitsch am 31. Mai 2010, 13:27:55
nur weil jemand eine GdB über 50% hat ist er nicht gleich pflegebedürftig.

Ich denke daß der TE dies nur als Argumentationshilfe verwenden will (was so aber nicht funktionieren wird)  ;D
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: letti0605 am 31. Mai 2010, 13:28:26
ja,seine eltern sind auf dem papier schwerbehindert. sprich: der papa hatte schon mehrmals krebs und war auch schon mal auf der einen seite des körpers gelähmt und sowas eben ( weiß das nicht ganz genau).
und seine mum hat auch irgendwas mit den knochen und im winter ein unfall gehabt mit ner schweren gehirnerschütterung und macht jetzt ne therapie oder sowas. und auch so sind beide mehrmals die woche beim Doc. also die könn beide noch super laufen und reden und sind nach aussen hin sehr fit und sind den ganzen tag auch beschäftigt usw. deswegen " zumindest auf dem papier"
aber das oben geschriebene weiß ja die bundeswehr nicht - die wissen nur,dass die eltern schwerbehindert sind und hilfe brauchen und trotzdem interessiert es die nicht.
und das find ich ganz schön fies
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: RD am 31. Mai 2010, 13:33:47
Zitat von: letti0605 am 31. Mai 2010, 13:28:26[...]und das find ich ganz schön fies

Nein, fies ist es von deinem Freund einen Beruf anzunehmen bei dem er sich verpflichtet bundesweit eingesetzt zu werden  :D
Abgesehen davon könnt ihr euch mal über Trennungsgeld etc. informieren, es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten und eine ganze Menge anderer Menschen schaffen es auch das zu managen (gibt übrigens auch im Zivilen einen Haufen Berufe wo man unter der Woche wenig bis garnicht zuhause ist).
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: RekrKp8 am 31. Mai 2010, 13:39:48
Nun, er hat sicherlich noch andere Verwendungsmöglichkeiten. Er sollte sich umschauen, ob es in der Nähe andere Einheiten gibt, in die er sich versetzen lassen kann. Möglicherweise kann er mithilfe des Passus "besondere Härte" (schwerbehinderte Eltern) einen Dienstposten in der Nähe seines Wohnortes bekommen. Allerdings kann es dann sein, dass er nicht mehr als IT-Spezialist tätig sein wird. Gruppenführer AGA werden immer gebraucht!  ;D

Er soll mit einem Sozialberater einen Termin ausmachen und die Situation schildern. Die kennen sich aus und schauen, ob man was machen kann.
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: letti0605 am 31. Mai 2010, 13:41:40
at TRG - genau da war er heute morgen schon . hier gibts nücht :(

at RD : danke für deine hilfreiche antwort
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: revolvermann am 31. Mai 2010, 13:46:00
Ich zitiere mal einen uralten Spruch: "Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", sondern bei "Das ist so!""

Und nun mal ganz objektiv: Dein Freund wusste von Anfang an worauf er sich einlässt. Und (das mag nun hart klingen, aber dafür wurde sie mal erschaffen) es gibt die Pflegeversicherung. Klar weiss ich auch dass die nur ein Minimum bezahlt, aber ist schon mal was.....

Eigenes Haus, auch da sehe ich kein Problem, ist hier in der Gegend ewig dasselbe...dutzende Häuser von Soldaten die versetzt werden zu vermieten....Wenn man sich bei Bau/Kauf nicht übernommen hat sollte die Miete die Kredite decken...und wenn man fertig ist zieht man zurueck.

Diese beiden Punkte werden Dir nicht weiterhelfen, aber sie sollen zumindest aufzeigen was man machen kann, denn gegen die Versetzung kann man nichts machen, einen Härtefall kann ich hier zumindest nicht erkennen (selbst wenn, hätte ich nichts zu sagen).
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: wolverine am 31. Mai 2010, 13:49:49
Grundsätzlich ist jeder Soldat bundesweit einsetzbar. Von daher ist eine "Zusicherung", nicht versetzt zu werden eher wenig glaubhaft. Solange das nicht schriftlich niedergelegt ist, wird das niemand wirklich interessieren. Genausowenig wie seine fachliche Kompetenz oder die Beliebtheit bei den Kameraden. Einzig die Behinderung der Eltern könnte eine besondere Härte (VMBl 1996, S. 86 wenn ich das noch richtig erinnere!)  darstellen. Jedoch wird hier der Vortrag auch nicht wirklich verständlich: Liegt nun eine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit vor oder nicht? Nur diese könnte vorgebracht werden. Irgendwelche Krankheiten und Unfälle interessieren nicht, solange diese nicht zur Erwerbsfähigkeitsminderung führen. Dagegen steht, dass beide anscheinend noch arbeiten können und er muss natürlich die Frage beantworten, wie seine Eltern den Tagesabalauf z. Zt. während seines Tagesdienstes meistern. Also allzu große Chancen rechne ich ihm da nicht aus.
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: Personalrat am 26. November 2010, 09:52:00
Mahlzeit.

Zu den Fakten
Allgemeiner Umdruck 1/500 -> Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften
Zitat404. Besteht die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung und/oder Telearbeit in Anspruch zu
nehmen, so ist auch dies eine Option, persönliche Belange der Soldatin bzw. des Soldaten mit
den Forderungen des Dienstherrn in Einklang zu bringen.

-> Antrag auf Telearbeit (formlos) an Disziplinarvorgesetzten, der leitet weiter an personalbearbeitende Stelle, die entscheiden!
-> Antrag auf Teilzeit  (formlos) an Disziplinarvorgesetzten, der leitet weiter an personalbearbeitende Stelle, die entscheiden!


Soldatengesetz §30 -> Teilzeitarbeit
Zitat11. Teilzeitbeschäftigung
Nach § 30a SG i. V. m. der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung (STzV)
ist Teilzeitbeschäftigung für Soldaten bzw. Soldatinnen in einem Wehrdienstverhältnis möglich.
Einem Berufssoldaten, einer Berufssoldatin, einem Soldaten auf Zeit oder einer Soldatin auf
Zeit kann danach grundsätzlich erst nach vier Jahren Dienstzeit auf Antrag Teilzeitbeschäftigung
im Umfang von mindestens der Hälfte der Rahmendienstzeit und bis zur jeweils
beantragten Dauer, längstens für 12 Jahre bewilligt werden, soweit wichtige dienstliche Gründe
nicht entgegenstehen, wenn sie bzw. er mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach
ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt.

Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: schlammtreiber am 26. November 2010, 09:54:06
Beschimpfungen entfernt.
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: StOPfr am 26. November 2010, 13:38:40
Wenn ein "Personalrat" sechs Monate nach dem Tag der Fragestellung antwortet sagt uns das was  :D? 
Titel: Re:Versetzung droht. kann man sich da wehren?
Beitrag von: schlammtreiber am 26. November 2010, 14:10:37
Dass er gründlich drüber nachgedacht und jede Facette des Falles geprüft hat  :)