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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: S.W. am 02. Juni 2010, 19:33:47

Titel: Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: S.W. am 02. Juni 2010, 19:33:47
Hallo

Ich hab ein Angebot bekommen für einen Nebenjob den ich am Wochenende machen würde für 12 € die Stunde und das wäre jeweils Freitags oder Samstags Abends oder Nachmittags. Jetzt ist es so das ich jetzt Wochenende habe, heute mit denen telefoniert habe und Freitag das erste mal zum Probearbeiten kommen soll und dann Samstag evtl direkt nochmal.... Jetzt brauche ich ja für nen Nebenjob normalerweise die Genehmigung vom Chef aber da jetzt alle im Wochenende sind komm ich da ja nicht mehr dran. Was mach ich denn da jetzt am besten. Kann ich trotzdem hin gehen ohne Stress zu kriegen wenn ich das dann am Montag direkt melde???
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: Misa* am 02. Juni 2010, 19:51:51
Bist du dir sicher, dass du das durchziehen kannst?
Es kommt sicher auch mal vor, dass du Samstags arbeiten musst oder mal länger.
Ohne ihnen bescheid zu geben, würde ich nichts machen. Kann ja eben schlimme Folgen haben.
Genau weiß ich es natürlich nicht.
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: chris91 am 02. Juni 2010, 20:06:03
Sag dem Chef vom Nebenjob lieber ab, da hast du noch keine vertragliche Bindung, da kann nichts in die Hose gehen. Das kannst du doch sicherlich mal verschieben, bei SaZ ist das was anderes! Nicht dass du noch deinen Hauptjob gefährdest!!
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: instfw am 02. Juni 2010, 21:16:06
Du darfst nicht so einfach einen Nebenjob annehmen, jede Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig und zwar durch den Diensstellenleiter (BtlKdr etc.)
Du darfst max 8h in der Woche arbeiten (im Durchschnitt) und bei 400€ im Monat ist Schluß. Die Genehmigung kann max für 5 Jahre ausgesprochen werden und ist bei Versetzung in eine neue Diensstelle erneut zu beantragen.
Wenn du ohne Genehmigung arbeitest ist das ein Dienstvergehen.

Hier findest du weitere Infos: www.nebentaetigkeitsrecht.de
Dort wird zwar nicht explizit auf Soldaten eingegangen, trifft aber im großen und ganzen zu. Ansonsten Spieß, Chef oder TEFhr fragen.
So unüblich sind Nebentätigkeiten bei Uns übrigens nicht.
Aber wie gesagt nicht ohne Genehmigung arbeiten
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: Mayhem am 02. Juni 2010, 21:47:47
was würdes du machen wenn du am wochenende in der kaserne bleiben müsstes der dienst geht vor  würde das dein nebenjob zulassen ??
und was ist wenn du ma mit musst ins ausland 6 monate ??
solche fragen solltes du dir ma stellen also ich würde das nicht machen
aber jeder das seine ^^

mfg daniel
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: S.W. am 02. Juni 2010, 21:54:27
Und wenn man das sozusagen als Probearbeiten hinstellt? Dann heißt das ja eigentlich noch nix. Und den Dienst gefährdet das nicht, ich muß nie in der Kaserne bleiben und hab auch nie Samstags Dienst, das gibt mein Dienstposten einfach nicht her. Bei uns gibts auch keinen Wachdienst geschweige denn UvD oder sowas. Das ich mal in den Einsatz muß ist auch sehr unwahrscheinlich aufgrund meines Dienstpostens, klar, kann immer passieren und dann muß ich den Nebenjob halt kündigen aber wie gesagt, ist eher unwahrscheinlich...
Titel: Re:Nebenjob als SaZ... Beginn übermorgen....
Beitrag von: instfw am 02. Juni 2010, 22:01:25
DU hast ein Dienstverhältniss und gewisse Dienstpflichten, unter anderem gehört dazu das du dir solche Dinge genehmigen lässt. Wenn du beim Probearbeiten einen Arbeitsunfall hast, wer soll dann für die Kosten aufkommen? Der Dienstherr, warum?
Und da die Genehmigung nicht in den Händen deiens KpChef's liebt sondern eine Stufe darüber lässt schon erkennen wie wichtig das genommen wird. Also erst genehmigen lassen und dann arbeiten. Denke immer an die Pferde vor der Apotheke.
Die Genehmigung ist in der Regel kein Problem, wie gesagt in meiner Fachrichtung machen das einige.
Übrigens der Arbeitgeber dürfte dich ohne Genehmigung auch nicht beschäftigen