Hi ich wollt mal fragen wie das ist mit dem Waschen von der ausrüstung undzwar muss man das dort dann eigenhändig waschen oder muss man das mit nach hause nehmen? sind da waschmaschienen vorhanden ?
Zu meiner Zeit 93-97 konnte man seine Dienstkleidung zum waschen abgeben. Man durfte sie auch zuhause waschen. Ich denke mal das es heute auch noch so ist.
Sie können Ihre gesamte Bekleidung zur Wäsche abgeben. Aus diversen Gründen dauert das aber meist so 1 Woche.
Mann kann seine gesammte Kleidung dort abgeben jedoch falls was verloren geht bist Du verantwortlich und musst dafür dann haften^^ Du kannst es jedoch aucht mit nach Hause nehmen.
cool danke für die schnelle antwort
wie ist das denn wenn mann seine eigene unterwäsche abgibt kostet das den was ?
Zitat von: cullen am 04. Juni 2010, 22:56:25
Mann kann seine gesammte Kleidung dort abgeben jedoch falls was verloren geht bist Du verantwortlich und musst dafür dann haften^^ Du kannst es jedoch aucht mit nach Hause nehmen.
ein blödsinn... wenn du deine ausrüstung abgibst zum waschen, dann kommt da auch ein zettel dazu, der unterschrieben ist un auf dem steht, was du wann bei wem und wo abgegeben hast. un wenn dann was fehlt, haftet die wäscherei! anders is es, wenn du zu hause wäshcst, un dabei was verlierst/dir etwas kaputt geht...
Die Gefahr, dass zu Hause etwas verloren geht oder - eher noch - vergessen wird, ist mal deutlich höher, als wenn man das mit Beleg bei der Wäscherei waschen lässt.
Nein uns haben die ausbilder kla und deutlich gesagt das wir haften!!!! und privat Wäche darf man nicht dazu legen^^
Nun ja. Sie geben die Wäsche DIENSTLICH ab, erhalten dafür einen Beleg. Es ist ja Ihr Recht, die Wäsche dienstlich zum Waschen abzugeben. Wenn dann etwas fehlt, haften doch nicht Sie! Das muss Ihnen doch selbst klar sein. Sie zeigen den Beleg vor und die Frage der Haftung ist wohl klar.
Private Wäsche wird ja auch nicht dienstlich gewaschen. Bei GWDL dürfen Sie aber eine adäquate Menge Unterhosen dazulegen. (Wobei ich das nicht sicher sagen kann)
ah okay ich glaub ich muss mich überraschen lassen
@TRG, Nun ja das habe ich auch so gedacht aber die haben es uns kla gemacht das wir haften müssen falls etwas schief läuft^^ Kla macht das keinen sinn....aber vieles macht bei der Bundeswehr keinen sinn aber es ist nun mal so. Die meisten aus meinem Zug nehmen deswegen Ihre wäche mit nach Hause.
Damit der VU weniger Arbeit hat. So kann man es natürlich auch machen. Sie können glauben, wem Sie wollen.
Zitat von: cullen am 05. Juni 2010, 00:24:39
...aber die haben es uns kla gemacht das wir haften müssen falls etwas schief läuft^^ Kla macht das keinen sinn....
Das widerspricht meinem Rechtsempfinden. Gibts dazu eventuell einen Kommentar vom Chefjuristen (Hallo wolverine)?
lass dich überraschen^^
Zitat von: =TRG= am 04. Juni 2010, 22:39:17
Sie können Ihre gesamte Bekleidung zur Wäsche abgeben. Aus diversen Gründen dauert das aber meist so 1 Woche.
zB Biwak da soll man ja beide feld-uniformen mit nehm falls einer nass wird damit man noch ein trockenenhat aber wenn der auch nass oder dreckig wird
muss man dann ca eine woche im sport anzug rum rennen?? beim hindernisslauf schießstand??
mfg daniel
aja Bodensee ich bin auch am 1.7 in parow^^ b/9
... Sie werden mehr als einen Feldanzug (zumindest für die Zeit der AGA ausgegeben bekommen, also keine Sorge.
Die Frage einer eventuellen Haftung ist ebenso eindeutig: Für alles, was in Ihrer Obhut ist (und das ist grundsätzlich alles, was Sie gegen Unterschrift empfangen haben) ist bei Verlust und/oder Beschädigung grundsätzlich zu prüfen, inwieweit Sie hierfür zu haften haben.
Wenn Sie also z.B. Ihre dienstliche Bekleidung zur Wäsche/zur Reinigung gegen Unterschrift abgeben, befindet diese sich erst dann wieder in Ihrer Obhut, wenn Sie sie gegen Quittung wieder empfangen haben. Kommt es also in diesem Zeitraum zum Verlust/zur Beschädigung von Bekleidungsstücken, haften Sie nicht dafür. Ungeachtet dessen müssen Sie natürlich eine Sachschadenmeldung anfertigen, in der Sie den Vorfall beschreiben und dann als Beweis den "Wäschereizettel" beifügen. Damit ist die Sache dann klar. Vielleicht ist es das, was Ihr Ausbilder meinte...
Besser kann man es nicht verdeutlichen. Allerdings dachte ich, dass der Begriff "Haftung" hinsichtlich der Schadbearbeitung eindeutig definiert ist.
Also eigentlich soll man die Klamotten nicht zu hause waschen- wegen Aufhellern etc., die bestimmten Eigenschaften der Uniform schaden.
Aber wie schon geschrieben wurde- das dienstliche Waschen dauert meist zu lange und letztenendes waschen fast alle Soldaten ihre Klamotten zu Hause.
Ausgenommen davon ist Sonderbekleidung- z.B. Weisszeug bei den Sanis- das wird meistens abgegeben. (Wobei das PRoblem mit den langen Laufzeiten auch da nervig ist- bei uns wird das immer einmal die Woche abgeholt und die Woche drauf wieder gebracht. Wenn Montag Feiertag ist dann fällt das schon mal aus- ganz toll mit 5 Sätzen- und die kann man in meinem Bereich nicht wirklich strecken, wie beim Feldanzug.)
Ansonsten: Generell muss man für den Verlust perönlicher Ausrüstung haften- es sei denn, man hat ne gute Begründung dafür. Verloren bei dienstlicher Wäsche wäre da z.B. eine.
Mit dem Biwak: In der Zeit wo du den zweiten Feldanzug an hast kann der zweite trocknen ;) Und müffeln tun da alle irgentwann. ÜBrigens bietet es sich an, zumindest mehr Unterwäsche und T-Shirts mitzunehmen- denn das ist deutlich wichtiger sauber und trocken zu haben als die Oberbekleidung. Im Sportanzug wirst du sicher nicht auf dem Biwak rumlaufen.
cool danke dann kann ja der 01-07 kommen mit eueren infos danke
Der Begriff Haftung ist ja auch eindeutig definiert. Der Disziplinarvorgesetzte hat im Falle einer Schadensbearbeitung (z.B. weil ein Soldat Teile seiner persönlichen Bekleidung/Ausrüstung nicht mehr vorweisen kann) zu entscheiden, ob der Soldat hierfür haftet (also Schadenersatz leisten muss). Hat also der Soldat seine Feldanzüge etc. zu Hause selbst gewaschen oder waschen lassen und sie kommt dort abhanden, so wird der DV in aller Regel auf Haftung entscheden und der Soldat wird zahlen müssen. Kann der Soldat allerdings im Rahmen seiner Sachschadenmeldung den "Wäschereizettel" als Beleg vorweisen, dass er eben die verlorenen Bekleidungsstücke zum Zeitpunkt des Verlustes nicht in seiner Obhut hatte, wird der DV auf Nichthaftung entscheiden, so dass diese Soldat keinen Schadensersatz wird leisten müssen.
Übrigens gilt dies nicht nur für Bekleidng, sondern für alles Weitere, was der Soldat gegen Unterschrift empfängt.
Dann verstehe ich die Ausbilder nicht. Sowas darf nicht sein. Ein anderer Skandal, auf den ich nicht zu oft hinweisen kann:
Der Soldat empfängt nur 3 (drei!) T-Shirts, oliv. Das ist unglaublich.
Wenn diese Aussage des Ausbilders tatsächlich so gemacht worden wäre, dann wäre dieses sicher falsch und ein Grund, dass sie korrigiert wird. Richtig.
Gleichfalls wäre aber auch denkbar, dass unser User hier dies so interpretiert hat, weil sein Gruppenführer aufzeigte, dass er eine Schadensbearbeitung durchzuführen hätte. Denn die Begriffe "Sachschadensmeldung" und "Schadensbearbeitung" werden nach meinen Beobachtungen seit jeher häufig durchenander gebracht.
Zitat von: =TRG= am 05. Juni 2010, 12:17:27
Dann verstehe ich die Ausbilder nicht. Sowas darf nicht sein. Ein anderer Skandal, auf den ich nicht zu oft hinweisen kann:
Der Soldat empfängt nur 3 (drei!) T-Shirts, oliv. Das ist unglaublich.
Für Wehrpflichtige vollkommend ausreichend! Als SaZ 4 hatte ich zu meinem DZE 12 Stück und das alles eingetragen. Allein für KFOR gab es 5 zusätzlich und die restlichen 4 haben wir im Hochsommer 2003 bekommen als es extrem heiß war.
Merkwürdig- ich hab von Anfang an 5 bekommen. und für den Einsatz nochmal 5 sandfarbene
3 find ich schon recht wenig. Vielleicht schafft da aber mal nen nettes Schreiben an den Herrn Wehrbeauftragten Abhilfe. Ist ja nicht so, dass die Teile extrem teuer wären.
Dann könnte man auch mehr Feldhosen ausgeben falls, das noch nicht längst geschehen ist.
Ich hatte in meiner AGA im Oktober nur 3 Feldhosen dafür aber 5 Feldblusen. Und das Wetter war extrem nass und dreckig sodaß man eigentlich die Hose manchmal nur ausbürsten konnte weil es schlichtweg die letzte war die man hatte.
ja das is natürlich doof
ich wer d mal mein bearbeiter mal anläuten
Welcher Bearbeiter?
mein sach bearbeiter im kwea
Der hat aber mit den Klamotten nix zu tun.
dann halt instralsund anfragen wie das is schliesslich kostet fragen ja nix
Da brauchste auch nicht fragen, ob du mehr kriegst- es gibt nämlich ne Liste wo genau drin steht was du zu kriegen hast- wie gesagt- da wird nur der Wehrbeauftrage Abhilfe schaffen können.
Wie das mit dem Waschen von den Klamotten ist und ob das zweckmäßig ist, wird man dir vermutlich am Anfang der AGA sagen- ansonsten kannste nachfragen.