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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: phoon am 06. Juni 2010, 02:24:56

Titel: Ablauf nach dem Verpflichten/besoldung etc.
Beitrag von: phoon am 06. Juni 2010, 02:24:56
Hallo,
da ich mich bei der Bundeswehr evtl. verpflichten will habe ich ein paar fragen dazu.
Habe selber schon gegoogelt aber keine richtige Antwort gefunden.
Ich hab noch keinen Wehrdienst gemacht!

Habe leider nur einen Hauptschulabschluss, weil ich einfach damals nicht begriffen habe für was ich den brauche & nicht wegen dummheit oder sonstigem.
1. Kann ich mit dem Abschluss was Anfangen beim Bund?

2. Kann ich mich ohne den Wehrdienst vollzogen zu haben verpflichten?

3. Wie läuft es genau ab mit der verpflichtung? Kann ich mir selber aussuchen was ich machen will & wohin ich gehen will? Marine...Heer...etc.?
4. Kann ich selber entscheiden ob ich an Auslandseinsätzen teilnehme oder wird das da entschieden?
5. Von was hängt es auf wie viele Jahre man sich verpflichtet?
6. Bekommt man von Anfang an einen Grundsold oder wie beim Wehrdienst nur wenig Geld? Falls wenig, ab wann bekommt man mehr bzw. wie viel bekommt man die ersten Jahre im Durchschnitt. Ok ich weiß das kommt drauf an was man genau bei der Bundeswehr macht. Aber eine umgefähre angabe? Zum beispiel wegen meiner Wohnung die bezahlt werde muss.


Wäre schön wenn ihr mir Tipps geben könnt.

Danke im Vorraus!
Titel: Re:Ablauf nach dem Verpflichten/besoldung etc.
Beitrag von: BulleMölders am 06. Juni 2010, 09:24:55
Als erstest solltest du dich mal auf www.bundeswehr-karriere.de einlesen.

Zu 1. Mit eine Hauptschulabschluss steht dir nur die Mannschaftslaufbahn offen, wenn du eine Ausbildung hast, dann auch die Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee, allerdings musst du dich beim Auswahlverfahren gegen wesentlich höher qualifizierte Bewerber durchsetzen.

zu 2. Ja. Stellt sich aber die Frage warum du (noch) keine Wehrdienst geleistet hast.

zu 3. Du Bewirbst dich für eine Truppengattung (Herr, Luftwaffe, Marine usw.), für eine Laufbahn und Verwendung. Ob du dann dafür geeignet bist stellt sich beim Auswahlverfahren raus.

zu 4. Als SaZ unterschreibt man, dass man an Auslandseinsetzen teil nimmt. Wenn der Dienstherr dan sagt du gehst, dann kannst du nicht ohne Konsequenten nein sagen.

zu 4. Von der angestrebten Laufbahn.

zu 6. Das kommt darauf an wie du dich Verpflichtest.