Hallo Leute,
fange am 1.7 in Heide meine Grundausbildung an. Habe dafür auch schon im ZNWG ein Bahngutschein 1. Klasse bekommen.
Wird das immer so sein, dass ich 1. Klasse fahre oder ist das nur für den Dienstantritt?
Die Entfernung liegt so bei 570- 600 Km.
Danke euch im voraus ;D
Nur Dienstantritt. Danach 2te Klasse mit dem Bahnberechtigungsausweiß.
Für dich ist der Dienstantritt 1. Klasse, weil du länger als 2 Stunden fährst. Bei weniger als 2h wären es 2. Klasse - afaik.
Zitat von: Finny am 07. Juni 2010, 00:03:22
Habe dafür auch schon im ZNWG ein Bahngutschein 1. Klasse
Zitat von: Jales am 07. Juni 2010, 00:09:25
Nur Dienstantritt. Danach 2te Klasse mit dem Bahnberechtigungsausweiß.
Ich glaube nicht das SaZ einen Bahnberechtigungsausweiß bekommen... ::) ::) ::)
lg abie
Dann kann er sich wenigstens aussuchen ob der 1. oder 2. Klasse fährt. :D
Hi Finny,
du fängst 1.07.10 in Heide an... Ich auch .... 01.07.10 bis spätestens 18 uhr
Ich komm aus Nürnberg / Bayern ....
Wo kommst du denn her?
Vielleicht kann man ja zusammen fahren....
Zu deiner Frage, Ja als SaZ bekommt man nur die erste fahrt, und danach musst sie selber bezahlen...
Zitat von: abie.gail am 07. Juni 2010, 08:42:59
Ich glaube nicht das SaZ einen Bahnberechtigungsausweiß bekommen... ::) ::) ::)
Stimmt natürlich, mal wieder gekonnt etwas überlesen ^^
ich hab nicht gelesen das er SaZ macht :D
also wenn du gwdl und vielleicht fwdl machst musst du nix zahlen keine stube kein essen und die fahrt ist kostenlos
am 1.7 fährst du 1.klasse danach immer 2.klasse
und wenn du SaZ machst ist der dienstantritt auch kostenlos und 1.klasse
danach musst du immer selber zahlen die fahrt stube und essen
wie viel genau weiß ich nicht und ob man noch mehr zahln muss weiß ich auch nicht^^
lg daniel
Na ich denke einfach wenn er in ZNwG war wird er sich verpflichtet haben .....
so wars zumindest bei mir, hab in der ZNwG gleich alles bekommen, meine ganzen Papiere usw. wie auch meinen Gutschein .... dazu wurde gesagt als SaZ muss außer bei Dienstantritt alle Fahrtkosten ,Essen etc. selbst bezahlt werden da man ja volles Gehalt bezieht....
Genauso ist es!
Ein GWDL ist ein Pflichtdienst und bekommt somit die Heimfahrten bezahlt.
Als SaZ muss man abgesehen von der Antrittsreise und sonstigen Dienstreisen die Fahrten selbst bezahlen.
Unter bestimmten Umständen kann man eine Bahncard zum Teil übernommen werden oder man kann Trennungsgeld beziehen.
Zudem sollte man die Kosten auch über die Steuererklärung absetzen können, aber da bin ich mir nicht sicher ist nur eine Vermutung.
Und man bezieht kein "Gehalt" sondern "Dienstbezüge" bitte merken.
alles klar Dienstbezüge angekommen ;)
wie genau verhält sich das eigentlich genau, man tritt seinen Dienst an und wann bekommt man die Dienstbezüge?,
mein Beginn ist 01.07.10 ... Wird da auch ein "sogenannter" Abschlag einbehalten ?
Diese Abschläge werden nicht einbehalten sondern ausgezahlt ;). Dienstbezüge werden zum Monatsende für den Folgemonat überwiesen. Für den Juli bekommst Du einen Abschlag, der später verrechnet wird wenn Deine Kontodaten verarbeitet sind.
Dies gilt aber nur bei Einstellung ohne Widerrufsrecht.
Zitat von: franklin84 am 07. Juni 2010, 12:56:52
Na ich denke einfach wenn er in ZNwG war wird er sich verpflichtet haben .....
so wars zumindest bei mir, hab in der ZNwG gleich alles bekommen, meine ganzen Papiere usw. wie auch meinen Gutschein .... dazu wurde gesagt als SaZ muss außer bei Dienstantritt alle Fahrtkosten ,Essen etc. selbst bezahlt werden da man ja volles Gehalt bezieht....
aso dann tut es mir leid Sorry wusste ich nicht
ich fang auch erst am 1.7 an^^ alles kenn ich also auch nicht und die abkürzngen solala da kenn ich 10 bzw weiß ich was das heißt xD
lg daniel
Auf Lehrgängen zahlt man übrigens nicht für die Unterkunft.
Hey Leute,
danke für die ganzen Antworten.
Also wie es ausschaut werde ich wohl die Bahncard 50 bekommen.
Ciao ;D
viel erfolg^^