Ja also ich soll am 01Juli nun endlich einen Dienst antreten (freu mich schon drauf). Ich habe mich als SaZ12 als PzGren FW verpflichtet, allerdings mit Widerruf. Deswegen werde ich ja die Anfangszeit als Grundwehrdienstleistender behandelt und bekomme somit auch die Fahrt zur KAserne bezahlt. Normalerweise in Form des Bahnberechtigungsausweises.
Nun das Problem: Ich wollte gestern meine erste Karte holen für den Dienstantritt, da sagt mir die nette Frau vom DB Center, dass der Gutschein der Bundeswehr keine Gültigkeit für mich habe, da mein Wohnort und die Kaserne in dem selben Verbundraum eines Verkehrsverbundes liegen würden. Deswegen musste ich die KArte selbst bezahlen. Wie wird das da jetzt gehändelt? Muss ich da jedes mal das Geld vorschiesen und dann auf die Erstattung warten?
MfG
Karte erstmal selbst bezahlen, dann beim Rechnungsführer der Einheit vorlegen und Kostenerstattung beantragen
Genau, da muss der Refü eine andere Lösung finden.
Der Bahnberechtigungsausweis wird in so einem Fall auch nicht ausgestellt werden.
Da ist ja allgemein bekannt.
Aber das es schon für die Antrittsreise so ist?
Das ist leider so. Wenn Wohnort und Standort innerhalb eines Verkehrsverbundes liegen ist auch die Antrittsreise vorzustrecken.
und dann jedes Mal wieder vorschuss leisten für hin- und Rückfahrt, Antrag stellen und auf Geld warten...na toll :( ^^
Nee! Da kriegen Sie als GWDL einen Bahnberechtigungsausweis. Damit dürfen Sie vom Bahnhof des Standorts (der Kaserne) zum Bahnhof Ihrer Heimatgemeinde und zurück fahren.
Wenn dann die Stadt so groß ist wie z. B. Hamburg, dann muss man das Fahrgeld für den öffentlichen Nahverkehr, um z. B. mit Buss und U-Bahn zum HBF zu kommen auch erst vorstrecken.
Weil die Bahnberechtigung dann eben im Verkehrsverbund nicht gilt.
Ok! Aber da haben die ReFü´s bestimmt bereits Lösungen für. Wäre ja albern.
Zitat von: =TRG= am 08. Juni 2010, 16:32:53
Nee! Da kriegen Sie als GWDL einen Bahnberechtigungsausweis. Damit dürfen Sie vom Bahnhof des Standorts (der Kaserne) zum Bahnhof Ihrer Heimatgemeinde und zurück fahren.
Nein, hat er ja oben bereits geschrieben das er sich im selben Verkehrsverbund befindet. Und da gelten die Ausweise nicht, folglich gibt es auch keinen.
Lösungen scheint es da mehrere zu geben. Ich musste damals die Fahrkarten eines Monats sammlen und bekam es dann ausbezahlt. Geht aber sicher auch anders.
Wie ist es denn mit den Bahnfahrten generell: Bekommt man eigentlich ALLE Fahrten nach Hause bezahlt?
also wenn dein berechtigungsausweis nciht gilt, dann bekommst du jeweils eine heimfahrt und eine rückfahrt zur kaserne pro wochenende erstattet.
Ich kenn das auch nur so- Fahrkarten sammeln, auf den Antrag (den es normalerweise in der Einheit gibt) kleben, REst des Antrags ausfüllen, vom Chef sachlich richtig zeichnen lassen (musst nochmal nachfragen, wie das ist wenn du unter der Woche nochmal fährst, z.B. weil du nen freiten Tag hattest) und dann beim Refü abgeben. Dann wird die Kohle erstattet.
aber die karte gilt auch für einen bus zur kaserne oder?
der berechtigungsausweis?...NEIN
aber es kann gut sein, dass in ausbildungsregimenten shuttle busse vom bahnhof im ort zur kaserne fahren.
Zitat von: Kack-(WND) am 08. Juni 2010, 21:31:05
aber die karte gilt auch für einen bus zur kaserne oder?
Nur an Wochenenden (also nicht an zusätzlichen freien Tagen in der Woche) wird mW auch die Zu- und Abfahrt von der Kaserne zum Bahnhof bzw. vom Bahnhof zur Wohnung mit Bus oder Straßenbahn erstattet. Darüber werdet ihr in der Einheit informiert.
Wichtig: Das gilt nur für GWDL und FWDL!