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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: thorben111 am 08. Juni 2010, 17:39:30

Titel: Problem: Zurückstellung von der Einberufung wegen Abitur? Und Frage zu FWDL 23
Beitrag von: thorben111 am 08. Juni 2010, 17:39:30
Tut mir leid aber ich wusste nicht in welches Forum meine Frage gehört deshalb poste ich sie auch hier (bei Bedarf bitte verschieben)

Hallo und zwar habe ich derzeit ein ziemliches Problem und hoffe sehr das ihr mir dabei vielleicht behilflich sein könnt.
Also mein Fall ist der folgende:

Ich bin 19 Jahre alt und derzeit Schüler in der 12. Klasse einer allgemeinbildenden Schule, da meine schulischen Leistungen im letzten Halbjahr eher mäßig waren, ich hatte mir 2 Unterkurse gefangen, beschloss ich nach der 12. Klasse abzugehen.
Auf der Suche nach beruflichen Möglichkeiten kam mir die Bundeswehr als potenzieller Arbeitgeber in den Sinn und nach Gesprächen mit einigen Freunden (die bereits beim Bund sind) und dem für mich zuständigen Wehrdienstberater, beschloß ich mich für FWDL 23 zu verpflichten, was ich dann auch tat. Nach einiger Zeit kam dann auch mein Einberufungsbescheid für den 01.10.2010. Soweit alles in Ordnung, nun das große Problem;

Da meine schulischen Leistungen sich enorm verbessert haben, habe ich beschloßen doch noch in die 13. Klasse zu gehen um dann mein Abitur fertig zu machen. Letzte Woche habe ich das Schreiben dazu fertig gemacht mit der Bitte um Zurückstellung,natürlich mit aktueller Schulbescheinigung, die 2 Wochen Widerspruchsfrist ist jedoch bereits abgelaufen.

Jetzt habe ich 2 Fragen:
1. Genehmigt die Bundeswehr meine Zurückstellung, habe mich ein bisschen belesen und entdeckt das die Bundeswehr keine laufende Schulkarriere die zu einem potenziellen Abschluß führt unterbrechen darf, oder muss ich mit Komplikationen rechnen?
2. Da ich nun schon fast 20 bin und letzenendes wenn ich mein Abi hab fast 21 möchte ich eigentlich keinen FWDL 23 mehr machen, sondern nur meinen ganz normalen (6-9 Monatigen) Wehrdienst 2011 ableisten. Das habe ich so auch in einen 2ten Schreiben formuliert. Wie steht es dort mit meinen Chancen, oder muss ich mich tendenziell darauf einstellen meine 23 Monate abzuleisten, habe ja weit vor Dienstantritt meine Verpflichtung zurückgezogen.

Ich hoffe doch sehr das mir hier einige Leute helfen können, bzw Tipps geben können was ich zu tun habe.

PS: Ich weiß natürlich, dass ich selbst die schuld an meiner Misere trage und man eingegangene Verpflichtungen einhalten sollte, bitte aber trotzdem darum mir nicht solche Ratschläge zu geben, könnte mich nämlich schon selbst genug für meine Dummheit Ohrfeigen !