Salve,
ich hätte mal eine organisatorische Frage bzgl. des Wehrdienstes und der Offizierbewerbung:
Ich habe diesen April mein Abitur gemacht und habe vor , mich als Offizier zu bewerben.
Beratungsgespräch mit dem WDB hatte ich bereits im Januar und am 15. dieses Monats habe ich einen erneuten Termin um die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und abzuschicken.Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Mein Dienstantritt zum GWD erfolgt wahrscheinlich zum 1.10.10.Wie sieht es nun aus , wenn ich vor oder während des GWD nach Köln eingeladen werde und eine Zusage bekomme?Dienstantritt für die OA's ist ja der 1. Juli des Jahres(für mich dann also 1.7.2011).Werde ich dann vom Wehrdienst zurückgestellt bzw. wird er abgebrochen , da ja die OA's eine eigene Grundausbildung haben?(z.B. Munster oder Idar-Oberstein?)
MfG
ich denk ma du machst ganznormal am 1.10.10 dein GWD und dann mit etwas glück dann am 1.7.11 OA
anders wäre es vielleicht wenn du normal am 1.10 anfängst und dann am 1.1.11 das als OA beginnt
aber sicher bin ich mir nun auch nicht
lg daniel
Rein theoretisch könntest du den Wehrdienst nach Einplanung abbrechen. Ist aber sinnfrei und die meisten machen noch FWD bis zum DA als OA, erspart einem Leerlauf und man steigt mit höherem Dienstgrad ein, was mehr Asche gibt.
Ich würde dir ebenfalls empfehlen deinen Grundwehrdienst ganz normal abzuleisten. In den 9 Monaten (oder vllt schon nur 6) hast du die Möglichkeit eine ganze Menge Eindrücke zu sammeln und zu entscheiden, ob der Beruf Soldat wirklich was für dich ist.
Danach könntest du ohne Sorgen eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung unterschreiben und würdest (wie schon von RD erwähnt) mit nem höheren Dienstgrad und somit etwas mehr Geld einsteigen.
Und warum nicht gleich mit Widerruf einsteigen?
Da bekommt man zwar die ersten Monate weniger Geld, hat aber einen Bahnberechtigungsausweeis und muss nichts für die Verpflegung zahlen was bei einem SaZ ohne Widerruf nicht der Fall ist.
Zudem würde man durch eine Wiedereinstellung viel Zeit verlieren wenn das ganze nicht mehr im Wehrdienst klappt.
Zitat von: mailman am 09. Juni 2010, 19:03:18
Und warum nicht gleich mit Widerruf einsteigen?[...]
Weil der TE sich nicht rechtzeitig beworben hat und daher erst zum 01.07.2011 als OA (egal ob mit Widerruf oder ohne) eingestellt werden kann. Daher macht es selbstverständlich Sinn in der Zwischenzeit GWD/FWD zu leisten anstatt rumzugammeln.
Zitat von: RD am 09. Juni 2010, 15:49:01
Rein theoretisch könntest du den Wehrdienst nach Einplanung abbrechen. Ist aber sinnfrei und die meisten machen noch FWD bis zum DA als OA, erspart einem Leerlauf und man steigt mit höherem Dienstgrad ein, was mehr Asche gibt.
Ok , dass wollte ich wissen.
Den GWD bei einer Zusage der OPZ abzubrechen hatte ich auch gar nicht vor.
Wollte nur interessehalber nachfragen wie die Sache abläuft.
Vielen Dank.
Tach,
Nur der Vollständigkeit halber:
Ich war heut beim Wehrdienstberater um meine Bewerbungsunterlagen abzuholen.
Bei der Gelegenheit hab ich nochmal nachgefragt wie es aussieht mit der Offizierbewerbung und dem Wehrdienst.
Er meinte , dass sobald die Bewerbung in Köln angekommen ist , ich vom Wehrdienst zurückgestellt bin und bei einer Zusage von der OPZ zum 1.7.2011 antreten muss.Also nix mit FWDL und höherer Dienstgrad^^
MfG
Richtig. Bewerbungen für eine Laufbahn in den Streitkräften der Bundeswehr führen immer dazu, dass bis zum Abschluss der Bewerbung nicht eingezogen wird.
Gruß Andi
Auf eigenen Wunsch kann der Freiwilligenbewerber aber einberufen werden. Dazu mußt du dich mit dem KWEA in Verbindung setzen.
...und zwar im Idealfall (um Zeit zu sparen) bevor die Bewerbung abgegeben wird bzw. die Bewerbung vom KWEA ans ZNwG/die OPZ weitergegeben wurde.
Gruß Andi
Aha.
Dann ist es also doch möglich , während die Bewerbung läuft , eingezogen zu werden und seinen Wehrdienst abzuleisten?Oder verstehe ich hier was falsch?Ich habe den Wunsch ,vor dem Juli 2011 einberufen zu werden, gestern gegenüber dem Wehrdienstberater geäußert , sprich, bevor die Bewerbung überhaupt losgeschickt wurde (Die Unterlagen gebe ich am nächsten Dienstag ab um sie loszuschicken).
Er ,wiegesagt, meinte jedoch dass dies nicht möglich sei , da sobald die Bewerbung losgeschickte wurde , das Sache der OPZ sei und nicht mehr die des KWEA's (welches sich ja um den Wehrdienst kümmert).
Keiner da , der Klarheit schaffen kann?
MfG
Da irrt sich dein WDB. Wie gesagt kannst du auf eigenen Wunsch - trotz laufender Bewerbung - einberufen werden. Falls er das nicht glaubt, sollte er sich eventuell mal richtig erkundigen.