Für Spiegel online berichten heute (10.06.2010) John Goetz und Dietmar Hipp aus Berlin und Karlsruhe:
Tanklaster-Angriff bei Kunduz
Opfer-Vertreter verlangen neue Ermittlungen gegen Oberst KleinZitat:
"Kommt es doch noch zu einem Prozess gegen Bundeswehroberst Klein? Anwälte der Opfer des Luftangriffs von Kunduz fordern die Fortführung des Ermittlungsverfahrens. Sie verweisen auf bisher unbekannte Tatsachen und neue Opferzahlen."Quelle
Da sieht wohl jemand seine Felle davonschwimmen ::)
verständlich wenn die dt. Bundesregierung Entschädigungen in hohen 6-7 stelligen :o :o :o Summen zahlt ... würde ich auch versuchen n teil vom Kuchen ab zu bekommen
Die Anwälte sind doch blöde. Ich als Schüler weiß schon, dass sich Soldaten der US Armee nicht von anderen Nationen vernehmen lassen.
Das ist von Anwälten - nagen zum Teil eh am Hungertuch - doch nur heiße Luft um Kohle zu machen, außerdem kommt Ihr Name in die Presse.
Dann haben die Opfer doch schon - als-gut-will - "ohne deutsches Schuldeingeständnis" ein paar Kühe bekommen.
ich hoffe, Karlsruhe bereitet diesem üblen Spiel ein schnelles Ende. Neue Tatsachen, die erst nach dem April 2010 bekannt wurden ::)
Wurden die angeblichen Opfer aus den "Ortschaften" seit September nicht vermisst? Ist es erst im Mai 2010 aufgefallen, dass die Burschen nicht mehr mit bei Tische sitzen?
Und ein Benzinkanister und ein Feuerzeug ist ja auch ne Art Bewaffnung ob nun 12 oder 22 Jahre alt 8)
ironie on
Eine Nachbarin von mir vermisst seit September ihre Katze. Vielleicht sollte sie auch versuchen Schadensersatzansprüche zu stellen, da die Katze bestimmt in AFG beim Luftangriff ums Leben gekommen ist.
ironie off
Sowas ist ekelerregend.
Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass die Ermittlung keine Verdachtsmomente finden wird ,weil es keine gibt, die irgendwie völkerrechtlich relevant wären. Da müsste es schon Beweise geben ,das Oberst Klein zum Zeitpunkt seiner Entschidung wusste oder hätte wissen müssen, das unverhältnismäßig viele zivile Opfer zu erwarten wären, was recht unwahrscheinlich ist, zumal es bis heute nicht hinreichend klar ist ,wie viele zivile Opfer und wieviele Taliban es waren. ;)
mkg panzerjäger
Verfassungsgericht bestätigt: Kein Ermittlungsverfahren gegen Oberst KleinZitatDer umstrittene Luftangriff von Kundus am 4. September 2009 hat für den damaligen Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus, Georg Klein, keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einer am (heutigen) Freitag veröffentlichten Entscheidung, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Oberst sei rechtmäßig gewesen. Insbesondere die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, den Luftangriff nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beurteilen und nicht nach dem Strafgesetzbuch, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
(...)
Endlich abschließende Klarheit. Das freut mich für General Klein und auch ganz generell.