Und zwar fange ich am 1.7. meine Aga in Flensburg ( Marine an ) ( OA mit Studium) und wohne ca. 500 Km entfernt von Flensburg
Mich würde jetzt einfach mal interessieren ob ich am Wochenende die Fahrt nach Hause bezahlt bekomme bzw. wie das ausschaut.
Einige sagten mir, dass man 1 mal im Monat die Fahrt nach Hause erstattet bekommt...
Hoffe ihr könnt mir helfen
mfG
Zeitsoldaten wird die Heimfahrt nicht bezahlt, die zahlen selbst.
jep
ich mache meine aga in Idar Obestein und ich wohne in Neubrandenburg ( 9 std. zug) ;)
du solltest dir überlegen , falls du mit Wiederrufrecht hast und so am Anfang als Grundwehrdienstleitsender behandelt wirst, ob du nicht so lange wie möglich dies auch bleibst (4-6 mon) da du dann die Heimfahrten bezahlt bekommen würdest.
Du würdst dann aber nur den normalen sold, je nach entfehrnung, so um die 420€ bekommen und dann im Nachhinein für jeden tag als Gwdl 21€ ausgezahlt bekommen. Müstest aber kein Essen und keine Miete bezahlen.
Kannst ja n bisschen rechnen was für dich in frage kommt !!!
mfg
Wenn du als Oa SaZ eine eigene Wohnung hast und diese anerkennen lässt, erhälst du TG und eine freie Heimfahrt pro Monat, wenn du verheiratet bist und/oder ein Kind hast, darfst du 2 mal pro Monat kostenlos nach hause.
(UKV wird bei Oa's die eine Wohnung besitzen abgelehnt, da die Stationierungszeit am anfang zu kurz ist.)
Habe die 6 Monate Widerrufsrecht ja, also heißt es in diesen 6 Monaten bekomme ich die Zugfahrt bezahlt / Bahntickets ?
Und sobald ich mich entscheide ( 13 Jahre), wird mir diese wieder abgenommen, ist das korrekt ?
Was heißt Oa SaZ ?
vielen Dank schonmal
mfG
offiziers anwärter soldat auf zeit
Zitat von: Jamez am 10. Juni 2010, 17:44:33
Habe die 6 Monate Widerrufsrecht ja, also heißt es in diesen 6 Monaten bekomme ich die Zugfahrt bezahlt / Bahntickets ?
Und sobald ich mich entscheide ( 13 Jahre), wird mir diese wieder abgenommen, ist das korrekt ?
Was heißt Oa SaZ ?
vielen Dank schonmal
mfG
Man bekommt einen Bahnberechtigungsausweis für die Heimfahrten. Es macht Sinn das Widerrufsrecht wirklich bis zu letzt ausnutzen um diesen und andere Vorteile noch länger zu haben.
Zitat von: Mayhem am 10. Juni 2010, 17:59:56
offiziers anwärter soldat auf zeit
Offizieranwärter. Oder sagst du auch Schamslippen und Schubslade?
joar^^
Wie ist das denn wenn man ein Kind hat aber nicht verheiratet ist?Bekommt man dann auch eine heimfahrt im Monat?
Zitat von: RD am 10. Juni 2010, 18:09:13
Zitat von: Mayhem am 10. Juni 2010, 17:59:56
offiziers anwärter soldat auf zeit
Offizieranwärter. Oder sagst du auch Schamslippen und Schubslade?
Ohne hier groß vom Thema abweichen zu wollen: beide Schreibweisen sind korrekt, einfach mal das Internet bemühen..
@Jamez
Bist du ein Mann oder eine Frau? Da gibt es erhebliche Unterschiede bei der Widerrufszeit.
Zitat von: chris91 am 10. Juni 2010, 19:25:09
Ohne hier groß vom Thema abweichen zu wollen: beide Schreibweisen sind korrekt, einfach mal das Internet bemühen...
Wir halten uns an die bei der Bw übliche Schreibweise, wozu der Duden bemerkt:
Offiziers_anwärter¹ / ¹ Beim Militär meist ohne Fugen-s
Jaja, das böse Fugen-S. Warum ist das eigentlich beim Bund so verpönt. Ich hab früher auch wirklich geglaubt, dass es Deiecktuch heisst- aber auch da gehört ein "S" rein.
Übrigens- es gibt zwei Mehrzahlen (was ist eigentlich der korrekte Plural von Mehrzahl?- ihr wisst ja ich bin Natur- und nicht Geisteswissenschaftler) von Kompass- Kompasse und Kompanten. Nicht zu verwechseln mit den Kombattanten.
Zitat von: apollo98 am 10. Juni 2010, 20:10:12
@Jamez
Bist du ein Mann oder eine Frau? Da gibt es erhebliche Unterschiede bei der Widerrufszeit.
Männlich
Also kriege ich im Prinzip in der Widerrufszeit die Fahrt bezahlt und danach sollte ich mir am besten eine eigene Wohnung Daheim besorgen ( meine Großeltern haben z.B. noch 2 Etagen frei, wo ich dann theoretisch wohnen könnte, natürlich umsonst), wodurch ich eine Fahrt so erhalte und die anderen Fahrten nach Hause kann ich ja später von der Steuer absetzen ist das korrekt ?
mfG
Du stellst Fragen ;).
Vom Kompass kenne ich nur die Mehrzahl Kompasse; der Plural von Mehrzahl ist Mehrzahl.
Beim Dreieckstuch sind beide Schreibweisen erlaubt.
Du mußt die Wohnung vor Dienstantritt schon haben (bestätigt durch einen Mietvertrag) und vor der Ernennung zum SaZ anerkennen lassen.
Natürlich muß aus dem Mietvertrag die Miete ersichtlich sein. (Und nicht vergessen, daß sich deine Großeltern bei Einnahmen aus Vermietungen an das Steuerrecht halten müssen)
Zitat von: ulli76 am 10. Juni 2010, 21:25:59
Ich hab früher auch wirklich geglaubt, dass es Deiecktuch heisst- aber auch da gehört ein "S" rein.
Das liegt daran, dass dieses Tuch seinen Namen nicht wie oft vermutet wird von seiner triangularen Formgebung ableitet (diese ist rein zufällig), sondern vom malerischen Ort Dreiecks im Breisgau. Während des Dreißigjährigen Krieges kam es dort zu einem Gefecht mit den Schweden, und als den Verteidigern Dreiecks die Munition ausging griffen sie zu ihren Tüchern (die jeder stets bei sich trug, denn Dreiecks war bekannt für seine Textilmanufaktur), tränkten sie in Wasser und nutzen sie als behelfsmäßige Schlagwerkzeuge. Mit lautem Getöse fuhren die tapferen Dreieckser zwischen die völlig überrumpelten Schweden und jagten das Ikea-Pack den Rhein hinunter bis Kölle. Danach herrschte Friede im Land.
Seitdem gehörte das ,,Dreieckser Heldentuch" zur Ausstattung eines jeden deutschen Soldaten der in dieser stolzen Tradition stand, wenngleich die Erinnerung mit der Zeit verblasste und der Name zum ,,Dreieckstuch" verballhornt wurde. Übrigens ist es noch heute Tradition in Dreiecks, dass die jungen Burschen des Ortes am Tag ihrer Mannwerdung und Volljährigkeit nach Stuttgart fahren und den dort ansässigen Ehrenkonsul des Königreiches Schweden mit nassen Handtüchern verprügeln. Brauchtum ist was schönes.
Es ist also so ähnlich wie mit dem Bajonett und der (frz.) Stadt Bayonne ;)
dann ist es in bayonne so das man die kinder mit nem bajonett fertig macht^^??
ihr fallt sehr stark von eigentlichen tehma ab :D
unser kamerad will was wissen ;D
lg daniel
Sorry fürs wiederholen,aber leider hab ich auf der ersten Seite keine Antwort darauf bekommen:
Wie ist das denn wenn man ein Kind hat aber nicht verheiratet ist?Bekommt man dann auch eine heimfahrt im Monat?
@Steve87: Doch, du hast eine Antwort bekommen.
Zitat von: nick88 am 10. Juni 2010, 16:14:53
...wenn du verheiratet bist und/oder ein Kind hast, darfst du 2 mal pro Monat kostenlos nach hause.
Oh.Sorry. Hab das oder überlesen...