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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: maverick87 am 10. Juni 2010, 17:12:22

Titel: widerrufsrecht
Beitrag von: maverick87 am 10. Juni 2010, 17:12:22
Hallo Leute

fange am 1.7 als SAZ 8 (StUffz) mit meiner AGA an. Habe ein 4 monatiges Widerrufsrecht!
Und da kommen mir fragen auf, finde hier leider nur immer 6 monate aber keine 4!
Und bei 6 Monaten steht das man als erstes GWDL Sold bekommt und danach das richtige Geld

Aber mir wurde gesagt das ich als erstes einen Abschlag ca. 1200 euro bekomme


Was nun?
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: RD am 10. Juni 2010, 17:14:26
Du hast KEIN Widerrufsrecht. Du hast eine viermonatige Eignungsübung in denen die Bundeswehr dich jederzeit kündigen kann. Daher wirst du auch nicht als GWDL behandelt und bekommst dein volles Gehalt.
Weiterhin solltest du während der Eignungsübung noch nicht deinen alten Beruf kündigen.
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: mailman am 10. Juni 2010, 17:14:41
Und in der er selbst jederzeit kündigen kann.
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: maverick87 am 10. Juni 2010, 17:30:45
Danke

Also ich habe kein Widerrufsrecht. Aber die BW kann mir kündigen . Kann bzw könnte ich es den auch?
Also bekomme ich volles Gehalt - das ist schonmal gut :-)
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: mailman am 10. Juni 2010, 17:31:51
Lesen sie auch mehr als einen Beitrag?

In der Eignungsübung können sowohl sie als auch die Bw jederzeit die EÜ beenden. Der Rest GWD ist dann bei männlichen Soldaten noch ab zuleisten.
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: maverick87 am 10. Juni 2010, 17:32:08
wer lesen kann ist klar im vorteil :-)

Sorry Jungs, hätte erst alles lesen sollen :-D
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: Hütter am 12. Juni 2010, 15:02:48
ich wurde am  zur eignungsübung einberufen habe diese auf eigenem wunsch beendet, da ich private probleme in der familie hatte, jetzt ist alles geklärt und wollte mal fragen ob es möglich wäre wieder als saz 8 in die bw einzutreten, ist das nach eingener beendigung der eignungsprüfung noch mal möglich?
lg dennis
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: wolverine am 12. Juni 2010, 15:22:57
Nach erneutem Bewerbungsverfahren im Erfolgsfall wenn man die Bw überzeugen konnte wieder einmal einen derart wankelmütigen Kantonisten einzustellen schon.
Titel: Re:widerrufsrecht
Beitrag von: BulleMölders am 12. Juni 2010, 15:53:25
Warum sollte man dich überhaupt zum Bewerbungsverfahren einladen? Wenn einem keiner Garantieren kann, das nach erfolgreichem Auswahlverfahren und Einstellung nicht wieder ein Absprung erfolgt und die Bundeswehr wieder Geld für nichts und wieder nichts in den Sand gesetzt hat und die ganzen Planungen durch den Ausstieg dann wieder über den Haufen geworfen sind. Davon das du anderen Bewerbern eventuell einen Platz "weggenommen" hast wollen wir gar nicht reden.

Ich könnte mir keine zivile Firma vorstellen, wo jemand nach Einstellung und dann Kündigung in der Probezeit überhaupt auch nur in Erwägung für eine erneute Einstellung gezogen würde.