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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: leonhard am 11. Juni 2010, 21:50:43

Titel: Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 21:50:43
hallo
ich bin neu hier und kann leider keine privaten nachrichten verschicken.
deswegen habe ich hier mal ein neues Thema eröffnet.

und zwar habe ich ein großes problem.
mein genehmigter urlaubsantrag wurde aufgehoben.

jetzt wollte ich hier mal fragen wo ich rechtliche hilfe bekommen kann?!
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 11. Juni 2010, 21:53:05
wieso wurde der Urlaub nachträglich gestrichen?
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 21:57:51
ein grund wurde mir bei der schriftlichen aufhebung des urlaubes nicht genannt.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 11. Juni 2010, 22:03:16
Hast du denn nicht nachgefragt? Irgendeinen Anlass dafür muss es doch geben.
Bereits genehmigter Urlaub darf nur aus schwerwiegenden dienstlichen Gründen widerrufen werden (z.B. Notwendigkeit kurzfristig in den Einsatz zu verlegen)
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 22:09:54
mein zgfhr am telefon meinte weil ich ab dem 01.07 als grpfhr in die aga sollte.
er riet mir auch freiwillig von dem befohlenen jahresurlaub zurück zu treten.
dies verneinte ich natürlich da ich auf den urlaub bestehe.
da stellt sich mir die frage warum sie mir meinen genehmigten urlaub streichen?
wenn sie mich auch am 01.10 in die aga stecken könnten?
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 11. Juni 2010, 22:12:06
Wie wär´s wenn du am Montag mal mit deinem Chef sprichst?
Und wenn das nicht fruchtet, wäre die VP ein guter Ansprechpartner.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 22:19:30
also mit meinem chef bringt nichts darüber zu reden weil der urlaub bereits gestrichen wurde und zudem ist das verhältnis zu meinem chef auch nicht das beste.
mit der VP kann ich ebenso wenig reden, da dies mein grpfhr ist und er mich auch anrief und mir sagte ich solle freiwillig zurück treten und wenn ich das nicht tue wird er dafür sorgen das ich beide winterquartale in die aga gesteckt werde.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: WausLG1 am 11. Juni 2010, 22:21:59
hast du denn schon Urlaub gebucht?
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 22:23:39
nein aber ich habe andere pläne und ich bestehe auf den urlaub da dies der befohlene jahresurlaub ist und genehmigt wurde.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: miguhamburg1 am 11. Juni 2010, 22:45:17
Irgendwie seltsam, was Sie da schreiben: Erst einmal wenden Sie sich an uns, dann bekommen Sie Antworten und alles geht auf einmal nicht, erst hat Ihr Zugführer mit Ihnen gesprochen, dann ist es auf einmal Ihr Gruppenführer und das Verhältnis zu Ihrem Chef ist auch schlecht. Mal von außen betrachtet, ein bisschen Viel, finden Sie nicht?

Und: Rechtliche Hilfe haben Sie z.B. durch die WBO - die kennen Sie doch sicher oder? Wenn Sie einen Grund zur Beschwerde haben, dann legen Se Beschwerde ein. Wie das geht und bei wem Sie Ihre Beschwerde einlegen können, das müssen Sie als Gruppenführer wissen, denn dann sind Sie in einem Uffz-DG.

Und wenn dies alles nur Fake ist hier im Forum - dann stehlen Sie uns nicht die Zeit!
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: leonhard am 11. Juni 2010, 22:55:05
entschuldigen sie aber dies ist kein fake.
wenn mir so etwas nicht grade weiderfährt, warum sollte ich es hier rein schreiben.
es ist so passiert wie es geschrieben habe.
erst hat mein zgfhr mich angerufen ein paar tage später dann mein grpfhr weil er davon mitbekam.

und nein die WBO kenne ich nicht.
deswegen suche ich hier nach dringender hilfe.
ich hbae auch noch nie eine beschwerde eingelegt und weiß auch nicht wo ich diese einlegen kann.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. Juni 2010, 00:36:57
Ihre Rechte als Soldat, insbesondere auch das zur Beschwerde (wenn Sie denn wirklich einer sind), werden Ihnen bereits in der AGA umfassend vermittelt. Und wenn Ihr Gruppenführer Ihre VP ist, dann haben Sie auch einen Unteroffizierdienstgrad, denn Mannschaften gibt es nicht mehr als Gruppenführer. Ergo hätten Sie - wenn denn Ihre Angaben alle stimmen - nicht nur die AGA, sondern auch weitere Lehrgänge besucht, in denen Sie über die Rechte aller Soldaten informiert worden wären.

Und wenn Sie trotz Allem zur WBO Informationen haben wollen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Vorschriftenstelle Ihres Verbandes, sprechen mit Ihrem Spieß und/oder googeln Sie einfach einmal, aber verschonen uns hier!
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: RekrKp8 am 12. Juni 2010, 01:10:42
Alles sehr mysteriös. Mit mir würde sowas keiner machen.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: justice005 am 12. Juni 2010, 08:59:08
In der Tat klingt das alles ziemlich merkwürdig. Der Urlaub kann nicht durch einen Zugführer gestrichen werden, sondern nur vom Chef. Sie sollten darauf bestehen, dass der Chef (!), und niemand sonst Ihnen die Gründe mitteilt, warum der bereits genehmigte Urlaub gestrichen ist. Da die Genehmigung von Urlaub Chefsache ist, müssten Sie sich ggf auch gegen den Chef beschweren, das heißt, der Kommandeur wäre zuständig. Beschweren kann man sich innerhalb von einem Monat, nachdem man von dem Beschwerdegrund Kenntnis erlangt hat. 

Offen gesagt finde ich es - wie die anderen hier - zutiefst erschreckend, dass Sie offensichtlich die Aufgaben eines Ausbilders wahrnehmen sollen, aber hinten und vorne keine Ahnung haben. Dann stellt sich mir schon die Frage, wie Sie andere Leute führen und ausbilden wollen.

Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 12. Juni 2010, 10:15:46
Also nochmal ganz einfach zum mitschreiben-
- der Chef hat den Urlaub gestrichen- also muss er das auch vor dir rechtfertigen warum
- Wenn er dich nicht leiden kann, dann macht es das zwar nicht gerad einfacher, aber es muss es dir gegenüber trotzdem rechtfertigen
- Wenn du es schriftlich vom Chef hast, ist das trotzdem kein Grund, nicht mit ihm zu sprechen. Er kann dieses Schriftstück problemlos auch wieder zurückziehen (mit dem Ziel, dass der Urlaub am Ende doch genehmigt ist)#
- Wenn du mit deiner VP nicht kannst- dann finde jemand anderes (EO, Spieß, VP der Offze, VP des Verbandes, stv. der VP....)
- Anscheinend geht es dir nur drum, dich zu beschwerden- das ist aber nicht immer der richtige Weg.

Wenn du die WBO nicht kennst- solltest du dir die dringend mal reinziehen. Gerade, wenn du als Ausbilder in die AGA sollst.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: RekrKp8 am 12. Juni 2010, 12:19:29
ZitatOffen gesagt finde ich es - wie die anderen hier - zutiefst erschreckend, dass Sie offensichtlich die Aufgaben eines Ausbilders wahrnehmen sollen, aber hinten und vorne keine Ahnung haben. Dann stellt sich mir schon die Frage, wie Sie andere Leute führen und ausbilden wollen.

Das ist derzeit leider Gang und Gäbe. Erschreckender dabei ist, dass die Rekruten vielleicht irgendwann mal selbst Ausbilder sind und bereits von einem Unfähigen ausgebildet wurden. Was soll der dann noch können?
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: scout24 am 04. Juli 2010, 23:26:56
Hallo,
wir kamen damals schon mit gepackten Taschen die Treppen runtergelaufen zum Urlaubsantritt mit Schein in der
Tasche und unten stand der Spieß, hielt uns an und sagte:
"Schon was vor für die nächsten Tage?!"
Und wir natürlich versuchten mit ja und,und,und zu antworten.
Darauf er:
"Jetzt nicht mehr - es sind Leute bei Wache und Bereitschaft ausgefallen - in 1o Min. in meinem Büro!"
Und was denkst du wohl, was wir gemacht haben?
Da hätte keiner an eine Beschwerde gedacht gegen den Spieß, geschweige Chef.
Der Wahnsinnige hätte von Februar bis Januar Spaß in allen Lagen verordnet bekommen!
Das war noch BW!!!!
Und heute, wenn sie bei der Freundin nicht Händchen halten dürfen denkt man an die WBO.
Tja, so ändern sich die Zeiten - man tauscht Soldat sein gegen Muppet Show!
Nur viele vergessen - man ist bei der Bw und nicht bei Aldi
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2010, 05:45:20
Selber schuld wenn ihr euch sowas habt gefallen lassen! Urlaub und eine gewisse Planungssicherheit steht auch einem Soldaten zu!

Ein bereits genehmigter Urlaub darf nur bei schwerwiegenden dienstlichen Gründen gestrichen werden (z.B. kurzfristiger Auslandseinsatz, Laufbahnlehrgang kurzfristig zugewiesen).

Ein Ersatz für Wache/UvD etc. ist sicher kein schwerwiegender Grund. Weiss ja nicht in was für einer Einheit du gedient hast, aber in meinen bisherigen Einheiten fand sich da immer ein Ersatzmann, der keinen Urlaub genehmigt hatte.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Juli 2010, 08:49:47
Zitat von: ulli76 am 05. Juli 2010, 05:45:20
Weiss ja nicht in was für einer Einheit du gedient hast

Wahrscheinlich gar nicht. Troll.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: der_stuffz am 05. Juli 2010, 09:19:53
Mein Spieß war auch so einer und geriet dann mal an den falschen und wurde prompt zum Fw befördert.

Also so untypisch ist es garnicht.
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: WausLG1 am 05. Juli 2010, 12:37:20
Zitat von: der_stuffz am 05. Juli 2010, 09:19:53
Mein Spieß war auch so einer und geriet dann mal an den falschen und wurde prompt zum Fw befördert.

Also so untypisch ist es garnicht.


...befördert? ;)
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: bayern bazi am 05. Juli 2010, 14:45:29
Mensch   wer hat sie den zum feldwebel gemacht ???




DAS TRUPPENDIENSTGERICHT    ;D
Titel: Re:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: der_stuffz am 07. Juli 2010, 15:52:51
So und nicht anders.

Hat den Sohn eines BtlKdr angeschi.... und der hat es erst nachher seinem Dad gemeldet. ::)
Titel: Antw:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Smile262 am 31. Januar 2013, 03:26:04
Zum einen möchte ich hier die "innere Führung" nennen ( zum Thema früher...)
Ansonsten gebe ich zu diesem Thema den Tipp sich die: SUV, BUV, umd das SG Paragraf 28 durchzulesen zb im Gesetzestext

Wir sind nicht hier zum zerhacken sondern um zu helfen Danke
Titel: Antw:Streichung von bereits genehmigtem Urlaub
Beitrag von: BulleMölders am 31. Januar 2013, 07:46:00
Die Hilfe hätte der TE sicher vor 2,5 Jahren gebraucht, ob er sie jetzt noch braucht wage ich mal zu bezweifeln.  :'(