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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Technik Hurra am 14. Juni 2010, 20:34:32

Titel: Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Technik Hurra am 14. Juni 2010, 20:34:32
Einen schönen guten Tag,
so ich möchte hier eine eher ungewöhnliche frage stellen und zwar habe ich
einen Kumpel der jetzt seit etwa 3jahren bei der Fremdenlegion ist und jetzt aus Persönlichen
gründen den Dienst in der Legion aufgeben möchte und zurück nach Deutschland kommen will.
Er hat mich nun gefragt ob er jetzt noch die möglichkeit hat zur BW zu gehen oder viel mehr ob es überhaupt noch 
sinn macht sich zu Bewerben weil er sich ja soviel ich weiss strafbar gemacht hat weil er als Deutscher Staatsbürger in einer Fremden Armee gedient hat.

Über evtl. antworten würde ich mich freuen

Mfg Technik Hurra
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: wolverine am 14. Juni 2010, 20:44:39
Er hat sich nicht strafbar gemacht; jedenfalls nicht mit dem Dienst in der Legion. Und er durchläuft das ganz normale Bewerbungsverfahren. In meinem Grundausbildungsbataillon und auch während meiner Dienstzeit an der LL/LTS hatten wir einen ganzen Stammtisch mit Ex-Legionären. Aber das waren noch andere Zeiten. Ob er heute noch genommen wird, who know´s? Verboten ist es nicht. Wenn er es nicht versucht wird er es nicht erfahren.
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Technik Hurra am 16. Juni 2010, 17:41:19
Danke für die antworten

MFG Technik Hurra
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: der ich am 17. Juni 2010, 10:59:44
Wenn er jetzt - nach 3 Jahren - den Dienst aufgibt und zurückkommt, sollte er Frankreich auf lange Zeit meiden. Dann ist er nämlich ein Desrteur, da der Erstvertrag bei der Legion 5 Jahre läuft. :o
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: crazykid33 am 17. Juni 2010, 14:27:48
So lange er Frankreich meidet geht es ja.
Das Problem sollte allerdings sein, dass wenn er über die BW Frankreich betreten muss, seis für eine Ausbildung oder einen Auftrag, dann würde er verhaftet. Sogesehen währe die Einstellung wohl eher schwierig.
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: ARMY STRONG am 17. Juni 2010, 15:32:01
Na ja, ob das alles so stimmt.....  ???

Scheint mir alles etwas an den Haaren herbei gezogen, oder? Glaube kaum dass die frz. Polizei da kommt und einen deutschen Soldaten einfach so aus der Kaserne heraus verhaften kann, ausserdem wie sollte die das erfahren?
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Mayhem am 17. Juni 2010, 15:32:45
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi

die französische Staatsbürgerschaft bekommt man erst nach 5 jahren
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Dalve am 17. Juni 2010, 20:57:41
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.

Gruß Andi

Ich dachte, die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden?
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: berni123 am 17. Juni 2010, 21:00:04
Tjaja aber wen du der Legion beitritst bekommst du eine neue Identität, da kannste ruhig aus Deutschland kommen das ist den aber egal!


Und er bekommt die nicht nach dem Motto, so du bist jetz Franzose, sondern er bekommt das Angebot die Französische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: hbmaennchen am 17. Juni 2010, 21:21:13
Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es sehr wohl zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommen, etwa beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in ausländische Streitkräfte (§ 28 StAG).
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: schlammtreiber am 21. Juni 2010, 08:58:51
Zitat von: Dalve am 17. Juni 2010, 20:57:41
Ich dachte, die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden?

Sie darf nicht entzogen werden, wenn man dadurch staatenlos wird, sprich wenn man NUR die deutsche Staatsangehörigkeit hat  ;)
Titel: Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Technik Hurra am 22. Juni 2010, 11:09:21
Das mit den Desertieren ist nicht das Problem sagt er wenn man abhaut sollte man nur sein Geld mitnehmen was man hat weil das sonst 
einfach weg ist aber ansonsten werden nur seine Daten gelöscht und er war nie da gewesen...werde euch aber auf den laufenden halten...kann aber noch etwas dauern da er z.Zt für etwa einen Jahr im Auslandseinsatz ist.
Trotzdem soweit erstmal danke.
Titel: Antw:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: mailman am 24. August 2013, 19:55:59
Hab das Zeug mal entfernt.
Titel: Antw:Re:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: Eisenmann am 03. September 2013, 01:10:09
Zitat von: berni123 am 17. Juni 2010, 21:00:04
Tjaja aber wen du der Legion beitritst bekommst du eine neue Identität, da kannste ruhig aus Deutschland kommen das ist den aber egal!


Und er bekommt die nicht nach dem Motto, so du bist jetz Franzose, sondern er bekommt das Angebot die Französische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Ist nicht mehr zwingend. Die neue Identität bekommt man nur noch, wenn man sich es wünscht.
Titel: Antw:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: der Ich am 06. September 2013, 10:01:26
Selbst WENN man eine neue Identität erhält ( heute nur noch auf eigenen Wunsch, bzw. für Nationalfranzosen zwingend ), erhält man spätestens nach der Entlassung aus der FL seine alte zurück. Da außerdem die FL ein Teil der regulären franz. Armee ist, kann ich mir nicht vorstellen,
daß ein Deserteur Chancen auf Einstellung in den Streitkräften eines anderen Nato-Mitgliedsstaates hat. Warum auch ? Zeugt schliesslich nicht von Zuverlässigkeit.

Zudem gilt er dann in Frankreich als vorbestraft und würde dort mit Haftbefehl gesucht. Wenn´s dumm läuft, reicht z.B. eine ungewollte Zwischenlandung in Paris wegen einem umgeleitetem Flug aus, um ihn festzunehmen und weg zu heften. Da interessiert es keinen,
ob er deutscher Staatsbürger ist. :o

Ich würd´s mir an seiner Stelle genau überlegen. 
Titel: Antw:Als ehemaliger Fremdenlegionär zur BW
Beitrag von: BulleMölders am 06. September 2013, 16:53:20
Nach mehr als drei Jahren wird sich das Thema für den Kumpel des TE wohl mittlerweile erledigt haben.