Hallo,
ich werde nächste Woche meinen Dienst in der 5. Kompanie des Lazarett Regiment 11 in Seeth beginnen.
Ich habe mich SaZ4 verpflichten lassen und habe eine stelle zum 1.10.2010 auf der Fregatte Sachsen als Einsatzsanitäter.
Vorhin habe ich etwas gelesen, worüber ich jetzt nochmal genau bescheit wissen möchte.
Also ich habe gelesen das Marinesoldaten nach Dienstschluss wenn nur in der "Ersten Geige" das Kasernengelände bzw das Militärgelände verlassen dürfen. Also den Feldanzug darf man dann nicht tragen.
Würde dieses für mich auch zu treffen, da ich ja eigendlich im Zentralen Sanitätsdienst tätig bin, nur halt im Uniformträgerbereich der Marine.
Oder darf ich dann auch nur in Matrosenanzug oder Zivil das Militärgelände verlassen nach Dienstschluss oder wie ?
Manchmal glaube ich das die Leute hier noch keinen anderen Forumsbeitrag gelesen haben...;) Auch bei dir gilt: Du hast dich nicht verpflichten lassen, sonder du hast dich verpflichtet!
Wenn Du eine Marineuniform trägst, gelten auch die entsprechenden Uniformvorschriften der Marine.
Zumal du. wenn du zur Stammbesatzung der Fregatte gehörst, an Bord BGA (Bord- und Gefechtssanzug) trägst und keinen Feldanzug. Den kannst du dann ganz tief in deinem Seesack vergraben.
Nicht ganz- für die MUTs des ZSanDst gelten die selben Regeln wie die HUTs und LUTs.
Aber keine Angst- das wird man dir noch genau verklickern.
Vor der Grußabnahme darf man die Kaserne nach Dienstschluss, normalerweise garnicht in Uniform verlassen.
Die Grußabnahme erfolgt, wenn du weißt wie man sich verhält und was man wie und wann trägt.
Gehört der Bordsanitätsdienst nicht organisatorich zur Marine? Es gab da doch die Ausnahmen, dass die "Crash-Crews" zur Luftwaffe und die San-Teile der DSO zum Heer gehörten. Oder wurde das auch schon wieder geändert?
Jap- die Marine hat einen organischen SanDst (nein- das hat nix mit Bio oder Kompost zu tun ;D)
Dazu gehören die an Bord und Fliegerarztbereiche.
Gleiches gilt für die Fliegerarztbereiche der Luftwaffe und bestimmte Heeressanis.
Die sind dann aber wirklich H,L,M und nicht ZSanDst. Und somit gelten für die wieder die Regeln der jeweiligen TSK.
Naja bei mir steht drauf das ich noch zum Zentralen Sanitätsdienst gehöre, UTB M
Dann gelten für dich die gleichen Spielregeln wie für die anderen Sanis- bis du evtl. mal zur Marine wechselst.
Aber keine Angst- das wird man dir noch rechtzeitig ausführlich verklickern.
Frag dann einfach Deinen Disziplinar Vorgesetzten, der wird Dir schon das richtige dazu sagen. :)
... um es präzise zu beantworten: Ja, die Anteile des Sanitätsdienstes der DSO gehören nach wie vor zum Heer: Die Angehörigen der beiden 4./LLUstgBtl, die Sanitäter des KSK sowie die Brigadeärzte der LLBrig 26/31/KSK.
Moin,
ich suche eine Vorschrift zum Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes.
Kurz zusammengefasst: Ich habe an einem Urlaubstag einen Kameraden, auf dessen Einladung in einer anderen Kaserne besucht, habe meinen kleinen Diener angezogen.
Kannte bisher aus der 37/10 Nr. 105 und 337 und dachte das wäre danach ok.
Nun teilt mir mein Vorgesetzter mit das ich mit dem Besuch ein Dienstvergehen begangen habe, und ein solcher Besuch nur in Zivil zulässig wäre.
Kann mir einer sagen gegen welche Vorschrift ich verstoßen habe und wo ich die finde?
MkG
die "erlaubnis" zum tragen der uniform des chefs liegt aber bereits vor ???
sprich als du darfst bereits die kaserne in uniform verlassen (also nicht mehr im erten teil der AGA )
wenn das so ist - darfst du auch in uniform in eine anderen kaserne - hast im prinzip sogar richtig gemacht.
du kannst höchstens nen fehler gmacht haben - wenn du als ortsfremder soldat in eine kaserne kommst, und da in einem bestimmten bereich länger bist - meldet man sich bei dem führer vor ort und stellt sich vor ;) (spieß wenn du im gebäude bist oderTeFhr wenn du im bereich einer TE bist)
- der will ja auch wissen wer bei ihm im bereich rumgeistert ;D
wenn es ein DV sein soll, in uniform eine andere kaserne zu besuchen - lass dich bestrafen und leg wiederspruch/beschwerde ein - dann kommt dein chef wahrscheinlich ganz schnell in erklärungsnotstand ;D
Bin nicht mehr in der AGA und der Besuchte war noch zum Verabredungszeitpunkt in der Lage, sodass der Spieß mich eingesammelt hatte und erstmal mit Kaffee und Keksen versorgt, außerdem hat der Besuch nur ca. 30 min. gedauert.
Das mit "Chef in Erklärungsnotstand" zu einem Zeitpunkt bei dem es um meine Verlängerung und Beurteilung geht, kommt mir recht ungelegen.
Außerdem ist das ein "alter Hase" wenn ich mir dessen Dienstzeit ansehe und ich kann nicht ganz glauben, dass ich da nicht wirklich irgendwo einen Fehler gemacht habe. Wüsste nur sehr gerne was falsch gelaufen ist, wahrscheinlich hilft nur ihn nochmals anzusprechen.
Du hast gar nichts falsch gemacht. Du bist Soldat und damit berechtigt, die Uniform zu tragen, du hast ja auch einen Truppenausweis mit dem du dich als Soldat legitimieren kannst. Und als Soldat bist du berechtigt, die Uniform auch außerhalb des Dienstes, z.B. bei privaten Veranstaltungen, zu tragen. Eine besondere Trageerlaubnis ist für aktive Soldaten dafür nicht notwendig. Etwas anderes ist das bei ehemaligen Soldaten, die benötigen eine sogenannte "Uniformtrageerlaubnis". Das Ganze kannst du in der ZDv 37/10 nachlesen. Vielleicht sollte dein Disziplinarvorgesetzter da auch mal wieder einen Blick reinwerfen. Einer Disziplinarmaßnahme würde ich mit Gelassenheit entgegensehen, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, die Uniform also vorschriftsmäßig getragen hast, wovon ich mal ausgehe. Sollte der Disziplinarvorgesetzte (DV) eine Disziplinarmaßnahme (DM) verhängen wollen, würde ich in diesem Falle unbedingt die Vertrauensperson hinzuziehen. Auch einer Beschwerde gegen eine verhängte DM würde ich nicht aus dem Wege gehen, ganz im Gegenteil. Wenn dir dann der DV bei deinem Antrag auf Weiterverpflichtung plötzlich Steine in den Weg legen sollte, hat das immer einen bösen Beigeschmack, dir wegen deiner Beschwerde "einen machen" zu wollen. Damit macht er sich übrigens strafbar.
Zitat von: Landal am 18. Dezember 2010, 07:56:23
Nun teilt mir mein Vorgesetzter mit das ich mit dem Besuch ein Dienstvergehen begangen habe, und ein solcher Besuch nur in Zivil zulässig wäre.
Frag ihn doch einfach mal, gegen welchen Paragraphen du verstossen haben sollst und teil uns das bitte auch mit. Wahrscheinlich bin nicht nur ich seeeehr gespannt auf die Antwort.
Das würde mich auch interessieren. Wahrscheinlich aber ist da nichts dran und der TE hat was falsch verstanden.
Als Soldat dürfen Sie Uniform tragen, so oft Sie wollen, wenn sie denn die dem Anlass entsprechend Richtige ist. Hierüber gibt Ihnen die ZDv 37/10 den einzig verbindlichen Wegweiser. Außer Dienst ist der DA immer der richtige Anzug!
Die einzige Ausnahme ist der Besuch (partei-) politischer Veranstaltungen, einschließlich entsprechender Demonstrationen. Für diese Veranstaltungen gilt für Sie als Soldat Uniformverbot (wenn Sie nicht offiziell als Vertreter der Bundeswehr tätig sind), das sogar soweit geht, dass Sie sich von derartig entstehenden Veranstaltungen entfernen müssten, wenn Sie Uniform tragen.
Da Sie hier aber einen anderen Soldaten in einer anderen militärischen Liegenschaft besuchten, liegt kein Grund für ein Uniformverbot vor. Einer entsprechenden Maßnahme Ihres DV können Sie also vollkommen gelassen entgegensehen, wie Ihnen KlausP bereits schrieb.
Auch wenn es ein wenig gedauert hat, hier die Antwort meines Disziplinarvorgesetzen:
Der von mir Besuchte steht auf einer disziplinarischen Ebene mit ihm und mein Vorgesetzter muss mit ihm dienstlich Dinge koordinieren.
Wenn ich nun dort in Uniform erscheine, würde man davon ausgehen, dass ich in seinem Auftrag dort bin und demzufolge Entscheidungen in seinem Namen treffen dürfte. Ich hätte mir demzufolge, mit tragen der Uniform, selbst Befugnisse angeeignet.
Mein DV hat "angeboten" die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Ich habe ihm abschließend nochmals erklärt, dass ich rein privat dort war, keine dienstlichen Dinge überhaupt angesprochen worden sind, dass ich meine Uniform gerne und mit Stolz trage und dies auch darf. Des weiteren habe ich ihm gesagt, dass ich mich vor einer DM nicht fürchten würde und selbst wenn ich etwas falsch gemacht haben sollte, ich die Konsequenz auch tragen würde.
Nun hoffe ich, dass alles ausgestanden ist und danke hier nochmal allen für ihre Hilfe!
Was für 'ne schwachsinnige Begründung! ::)
Auch selten so einen Schwachsinn gehört.
Zitat von: Landal am 22. Dezember 2010, 18:34:07
Mein DV hat "angeboten" die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Was an der Sache jetzt besonders lustig wird, ist die Tatsache, dass ein DV bei einem ihm bekannt gewordenen Dienstvergehen verpflichtet ist, zu ermitteln!
Ansonsten begeht er selbst ein Dienstvergehen. Siehe auch §32 WDO.
Man könnte es jetzt drauf anlegen, muss man aber nicht. ;D
Lieber Landal, kann es sein dass du nicht weisst wer dein Disziplinarvorgesetzter ist? Das was du das schreibst koennte hoechstens ein Oberfeldwebel ohne tiefere Vorschriftenkenntnis gesagt haben - dieser ist jedoch nicht dein DV.
Dein DV ist in aller Regel dein Kompaniechef oder eine vergleichbare Dienststellung. Dienstgrad meist Hauptmann oder Major. Und das ein DV solch einen Bloedsinn aeussert halte ich fuer ausgeschlossen.
Diese Vermutung liegt nahe.
Ich hab schon viel Blödsinn gehört, aber das hat echt mal Klasse :D
Zitat von: ARMY STRONG am 23. Dezember 2010, 08:33:28
Lieber Landal, kann es sein dass du nicht weisst wer dein Disziplinarvorgesetzter ist? Das was du das schreibst koennte hoechstens ein Oberfeldwebel ohne tiefere Vorschriftenkenntnis gesagt haben - dieser ist jedoch nicht dein DV.
Besagter DV steht im Rang eines Oberst und ist unser Kommandeur, weswegen ich auch nicht glauben konnte, dass er mir irgendetwas an den Kopf wirft, was nicht Hand und Fuß hat.
Zitat von: Landal am 18. Dezember 2010, 08:32:24
Außerdem ist das ein "alter Hase" wenn ich mir dessen Dienstzeit ansehe und ich kann nicht ganz glauben, dass ich da nicht wirklich irgendwo einen Fehler gemacht habe. Wüsste nur sehr gerne was falsch gelaufen ist, wahrscheinlich hilft nur ihn nochmals anzusprechen.
Mich hat das ganze sehr enttäuscht, da ich bisher etwas anderes von der Bundeswehr erwartet hatte.
Des weiteren finde ich es etwas vermessen von Army Strong mir, während ich nach Hilfe suche, eine solche Dummheit zu unterstellen. Leider muss ich ihn wirklich enttäuschen und ihm mitteilen, dass er sich getäuscht hat.
Landal, ... Oberst ? Das macht das Ganze ja noch schlimmer. Na ja, manche glauben, ab einem bestimmten Dienstgrad machen sie ihre Vorschriften selber.
Oberst.... damit hätte nun niemand gerechnet. Aber könnte in diesem Metier etwas dran sein, mit Vollmacht und beauftragt und so weiter? Als Bote? Verwechslung? Weil der Spieß auch gleich Kaffee und Kuchen bereit stellte? Wurde so jemand in der Einheit erwartet?
Lieber Landal, jetzt wird's aber wirklich verzwickt. Wenn ich das hier lese, dann frage ich mich was du für eine Dienststellung hast, dass man davon ausgeht dass du Entscheidungen für einen Oberst treffen darfst... ???
Zitat von: Landal am 22. Dezember 2010, 18:34:07
Wenn ich nun dort in Uniform erscheine, würde man davon ausgehen, dass ich in seinem Auftrag dort bin und demzufolge Entscheidungen in seinem Namen treffen dürfte.
DAS scheint mir wirklich etwas vermessen, da ich (und offenbar auch alle anderen hier) bisher davon ausgingen, dass du Manschafter oder UoP bist. Da du aber anscheinend Stabsoffizier bist (wenn du Entscheidungen für einen Oberst treffen darfst gehe ich mal wenigstens von OTL aus) solltest du aber auch in der Lage sein die gestellte Frage wegen der Uniformtrageerlaubnis selbst beantworten zu können.
Er ist nicht mehr in der AGA bedeutet gleich zwei Dinge. Er ist kein Rekrut mehr, hat aber noch keine all zu lange Dienstzeit hinter sich, dass er sagen könne, er sei 2 Jahre dabei. Andererseits kennt er die ZDv 37/10, was meiner Folgerung nach etwa HG bedeuten könnte oder Uffz. Höchstens aber Feldwebel (nach einem Jahr Dienstzeit).
Ich denke, die Formulierung ist unkorrekt widergegeben, all das sollte der besagte Oberst sowieso selbst wissen. Aber da haperts ja momentan. Der Oberst kommt mir sehr spanisch vor.
Oder wir alle sind mal wieder einem Troll aufgesessen.
Richtig, Das riecht nach einem Troll.
Wem gegenüber ist ein Oberst DV (der Stufe 1, wie der geschilderte Kontext impliziert)? Infrage kommt nur ein CdS auf DivEbene oder vglb Dienststellungen. Und die Disziplinargewalt hat er nur gegenüber den Offz seines Stabes. Die jedoch sind allesamt länger als 2 Jahre Soldat und würden sich wohl kaum nach Dienst (wie geschildert) als Kuriere in anderen Kasernen herumtreiben und sich von ihrem DV so einen Blödsinn anhören. Außerdem würden sie wohl kam einen derart unbedarfte Frage hier im Forum Posten.
ich habe ma ne frage bezüglich des tragens vom Feldanzug nach Dienst in der Öffentlichkeit...
und zwar haben wir als Mannschafter Trageverbot bekommen in Feldanzug die Kaserne nach dienst zu verlassen!
Ist das rechtens?
Ein Rechtmäßiger und verbindlicher Befehl, der sogar grundsätzlich schon durch die ZDV 37/10 so vorgesehen ist. Einzige Ausnahme ist hier die Trageerlaubnis für den Feldanzug auf dem Weg zum Dienst und zurück nach hause und das kann ein Disziplinarvorgesetzter natürlich einschränken, wenn er hierfür einen Grund hat. Dienstanzug kann ja grundsätzlich immer getragen werden.
Gruß Andi
Ja, ist es.
Gemäß ZDv 37/10 darf der Feldanzug nur auf dem Weg zum Dienst und vom Dienst getragen werden. Wenn Sie den tragen, um sich z.B. in der Imbissbude Ihren Döner reinzuziehen und das eine oder andere Bier, zählt das definitiv nicht dazu.
Bei uns ist es sogar erwünscht, wenn man die Unifom auch in der Freizeit anziet. Was ist auch dabei - das zeigt doch nur wie gut, man zu der eigenen Truppe steht.
Schade, wir kommen ganz leicht vom Kurs ab. Ich wüßte schon noch gern den Dienstgrad. Oder habe ich was verpasst? ;)
;DHoffentlich habt ihr ihn jetzt nicht verschreckt.
Mal noch am rand: Ist es rechtens, dass man nach Dienstschluss in Feldanzug die KAserne verlässt zum einkaufen oder in die Stadt? Also ganz normal unter der Woche? habe nicht ganz verstanden, obman das normalerweise icht darf oder nur auf Befehl hin? Es hat nie einer was bei uns dazu gesagt?
ZitatIst es rechtens, dass man nach Dienstschluss in Feldanzug die KAserne verlässt zum einkaufen oder in die Stadt?
Ist es streng genommen nicht. Die ZDv 37/10 lässt das normalerweise nur für den Weg zum Dienst und nach Dienst wieder nach Hause zu.
Aber dann wird das nicht in der Praxis so streng befolgt oderliegt da ein grober Fehler vor. Wie gesagt, ab 17.00 bis 18.00 haben Soldaten in flecktarn die Sixpacks gekauft^^
Zum einen wird das in der Praxis recht entspannt gehandhabt. Zum anderen schließt die Erlaubnis zum Tragen der Uniform zwischen Dienstort und zu Hause private Erledigungen mit ein.
Meine persönliche Meinung: Solange sich die Soldaten entsprechend in der Öffentlichkeit benehmen, sehe ich ich da auch kein Problem drin. Bzw. ich halte es sogar für wünschenswert, wenn man Soldaten in Uniform in der Öffentlichkeit sieht.
Vielleicht täuscht mein Eindruck-aber ich glaube, dass der Feldanzug eher im Bild der Öffentlichkeit zu finden ist, als der Dienstanzug und auch allgemein akzeptiert ist.
Und er ist einfach bequemer und praktischer.
Zitat... Solange sich die Soldaten entsprechend in der Öffentlichkeit benehmen, sehe ich ich da auch kein Problem drin. ...
Ulli, das sehe ich genauso. Wichtig ist mir dabei deren Auftreten in der Öffentlichkeit - und da ist es mir eigentlich egal, ob sie den Feldanzug oder den Dienstanzug tragen. Wenn sie bei ALDI auf dem Parkplatz ohne Kopfbedeckung und/oder mit Händen in den Taschen rumlaufen, kriegen sie schon mal 'ne Bemerkung von mir und da ist es mir egal, ob ich im Dienst und in Uniform oder gerade nicht wehrübend und in Zivil bin. Und bei den Kameraden mit den grünen Litzen reicht meist die Frage, was denn ihr Spieß, der StFw xyz, von ihrem Auftreten halten würde. ;)
Klaus: 100% Deiner Meinung. Was man da manchmal so zu sehen bekommt bringt einem das Gruseln bei. Ich halte mich in berechtigten Situationen mit direkter Ansprache an die betroffenen Kameraden nicht zurück. Selbstverständlich immer als kameradschaftlicher Rat... ;D
Sorry für den Hornalt Thread,
also verstehe ich das richtig, man darf die Kaserne auf dem nach Hause weg nur noch im Dienstanzug verlassen oder der DV hat festgelegt man darf die Kaserne auch im FEldanzug verlassen?
Muss man dann auch direkt nach Hause und sich umziehen oder aufm weg dorthin auch noc schnell einkaufen, mir ist nämlich auch aufgefallen, dass hier bei uns im REAL nach 17 Uhr immer 1-2 Feldwebeldienstgrade rumlaufen und ihren privateinkauf für den Abend erledigen, ob die da noch im Dienst sind weiß ich zwar nicht, aber obs das besser macht?
Wie auch hier im Thread schon steht: Grundsätzlich ist es gestattet den Feldanzug auf direktem Weg vom und zum Dienst zu tragen.
Kleinere Umwege, meinetwegen zum Einkaufen, werden aber meistens geduldet. Sind aber eigentlich nicht vorschriftenkonform.
Die ZDv ist eindeutig. Sollte ein Soldat außerhalb des Dienstes in Uniform sich nicht auf direktem Weg nach Hause befindlich von den Feldjägern angetroffen werden, muss er mit einer Meldung rechnen.
Zitat von: Paule79 am 08. Mai 2014, 12:39:39
Die ZDv ist eindeutig. Sollte ein Soldat außerhalb des Dienstes in Uniform sich nicht auf direktem Weg nach Hause befindlich von den Feldjägern angetroffen werden, muss er mit einer Meldung rechnen.
Ich bin ja überrascht Paule79, dass du hier so strikt an der ZDv hängst und nicht wie bei den Ausrüstungsgegenständen laissez-faire bist.
Zitat von: Ralf am 08. Mai 2014, 12:59:01
Zitat von: Paule79 am 08. Mai 2014, 12:39:39
Die ZDv ist eindeutig. Sollte ein Soldat außerhalb des Dienstes in Uniform sich nicht auf direktem Weg nach Hause befindlich von den Feldjägern angetroffen werden, muss er mit einer Meldung rechnen.
Ich bin ja überrascht Paule79, dass du hier so strikt an der ZDv hängst und nicht wie bei den Ausrüstungsgegenständen laissez-faire bist.
Tja, er predigt Wasser und trinkt Wein ;D
Zitat von: Ralf am 08. Mai 2014, 12:59:01
Zitat von: Paule79 am 08. Mai 2014, 12:39:39
Die ZDv ist eindeutig. Sollte ein Soldat außerhalb des Dienstes in Uniform sich nicht auf direktem Weg nach Hause befindlich von den Feldjägern angetroffen werden, muss er mit einer Meldung rechnen.
Ich bin ja überrascht Paule79, dass du hier so strikt an der ZDv hängst und nicht wie bei den Ausrüstungsgegenständen laissez-faire bist.
Ich passe mich nur dem Forum an. Wer ZDv will kann ZDv bekommen.
Zitat von: Ralf am 08. Mai 2014, 12:59:01
Zitat von: Paule79 am 08. Mai 2014, 12:39:39
Die ZDv ist eindeutig. Sollte ein Soldat außerhalb des Dienstes in Uniform sich nicht auf direktem Weg nach Hause befindlich von den Feldjägern angetroffen werden, muss er mit einer Meldung rechnen.
Ich bin ja überrascht Paule79, dass du hier so strikt an der ZDv hängst und nicht wie bei den Ausrüstungsgegenständen laissez-faire bist.
Tja dann sollten die MP mal mehr die Supermärkte kontrollieren anstatt am Bahnhof zu patrollieren und am Ende auch nix gegen ,,Rekruten" zu unternehmen die sich daneben benehmen.
Dann teile das dem Führer Feldjägerdienstkommando mit, der für das Gebiet zuständig ist. Welches das ist findest du im intranet.
Bemerkung am Rande. In Deutschland gibt es keine MP.
Zumindest in der alten ZDv 37/10 stand noch der Passus drin, dass private Erledigungen auf dem Weg nach Hause mit in der Erlaubnis drin sind.