Hallo Kameraden,
ich habe vor 2 Tagen meinen Einberufungsbescheid erhalten und muss am 04.10.2010 meinen GWD in Gera (Panzerpioniere) antreten.
Vor ca. einem Jahr wurde ich T2 gemustert, konnte aber viele Dinge aufgrund meiner fehlenden Fähigkeit, räumlich zu sehen, nicht ausüben (z. B. Fallschirmjäger, ...)
Ist das räumliche Sehen Vorraussetzung für den Grundwehrdienst? ???
Denn ich vermute, beim Schießen und bei den Geländeübungen hat das durchaus Vorteile
Danke für eure Antworten :)
Christoph
Das ist doch das, wenn du ein Auge zuhälst und z.B. 1 Cent aufheben möchtest das du daneben greifst oder?
Dreidimensional kannst du sehen oder?
Hmm... also wie oben beschrieben wurdest ja T2 gemustert und einige Tätigkeiten würden in Frage kommen. Kannst halt nicht alles machen.
Aber anscheind läuft doch alles. Es steht doch in der Akte bei dir sonst hätten sie dich nicht Einberufen.
Zitat von: fonteq am 01. Juli 2010, 16:28:53
Ist das räumliche Sehen Vorraussetzung für den Grundwehrdienst? ???
Zitat von: fonteq am 01. Juli 2010, 16:28:53
ich habe vor 2 Tagen meinen Einberufungsbescheid erhalten und muss am 04.10.2010 meinen GWD in Gera (Panzerpioniere) antreten.
Damit sollte die Frage dann wohl beantwortet sein.
Für den GWD ist es unerheblich ob man räumliches Sehen hat oder nicht. Bei einer Verpflichtung kann kein oder eingeschränktes räumliches Sehen dann schon zum Problem werden, weil man dann z.B. keinen Führerschein der Klasse C machen darf.
vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten ;D
Christoph
Im normalen Leben merkt man sowieso nicht viel vom nicht vorhandenem räumlichen Sehen, da die Augen das anders kompensieren können.
Und beim Schießen gibts nur beim G36 leichte Probleme wenn man durch das Reflexvisier schauen muss und mit dem anderen Auge das Gefechtsfeld beobachten.
Aber auch das ist nicht entscheidend- wenn´s gar ned geht, macht man das andere Glubscherchen halt doch zu.