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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Michael82 am 05. Juli 2010, 14:33:33

Titel: Krankengymnastik während der Dienstzeit
Beitrag von: Michael82 am 05. Juli 2010, 14:33:33
Moin moin Kameraden,

kurze Frage. :)

Wenn die Krankengymnastik zweifellos zur Gesunderhaltung zählt, also unserer Pflicht entspricht. Kann ich sie doch wenn sich die Terminierung schwierig erweist doch auch in die Dienstzeit legen oder?

MkG

Michael
Titel: Re:Krankengymnastik während der Dienstzeit
Beitrag von: Der Chaos am 05. Juli 2010, 15:33:42
Termine werden vom San-berreich vereinbart so isset bei mir inner San stff zumindestens und ob du jetzt nen arztternib nen keankenhaustermin oder Krankengymnastik hast wenn es außerhalb Net geht dann geht es Net der einfachste weg frag bei dir un der San Einrichtung nach die werden es wissen
Titel: Re:Krankengymnastik während der Dienstzeit
Beitrag von: Michael82 am 05. Juli 2010, 16:42:41
Es ging nur darum das mein Hauptmann mirn rüffel verpassen wollte weil der Termin um 15:00 ist.
Termine machen nicht alle San Staffeln. Diese zb. habe ich selbst vereinbart, der Termin kam aber überraschend da ich heute erst dort angerufen habe und die Dame sagte, das eine Person seinen Termin abgesagt hat. Nunja ich werd glaub auch mal in der San Staffel jemanden befragen.

Danke für den tip ;)

MkG
Michael