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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Stefan am 08. Januar 2005, 15:43:01

Titel: Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: Stefan am 08. Januar 2005, 15:43:01
Hallo Leute, Frohes Neues nachträglich

!!! Ich habe da ein Problem !!!

Es geht darum, dass ich seit dem 03.01.05 bei der Bundeswehr bin,
im 6./22 Sanitätsregiment in Hamm (Westfalen). Ja, aber ich wollte
aus Gewissensgründen NIE zur Bundeswehr, und möchte es auch weiterhin
nicht. Ich kann mich einfach nicht damit identifizieren, auf Befehl,
Menschen zu töten, oder überhaupt mit Waffen zu arbeiten. Ja, und ich
habe bereits direkt nach der Musterung im Februar letzten Jahres, einen
Kriegsdienstverweigerungsantrag losgeschickt, der aber wohl aufgrund
eines Fehlers der Post, nicht beim Kreiswehrersatzamt angekommen ist.
So, daher konnten diese natürlich auch nicht diesen Antrag an das Bundesamt
für den Zivildienst weiterleiten. Dann bin ich vor zwei Wochen eingezogen worden, und war völlig geschockt. Habe dann beim KWEA angerufen, und die meinten, dass die einen KDV von mir bekommen hätten. Und deshalb konnte ich in der kurzen Zeit nichts mehr rumreißen. So, jetzt bin ich eine Woche beim Bund,
und ich finde es schrecklich. Zum Glück haben wir noch nicht geschossen.
So, da ich aber noch in der ersten Woche vor 22:00 Uhr nicht Schluss hatte,
hatte ich auch keine Zeit, jemanden darauf anzusprechen, dass ich verweigern
möchte, habe dies aber im Personalbogen angegeben, dass ich bereits einen zweiten KDV losgeschickt habe. Ich bin KEINEM FALL bereit, eine Waffe auch nur in die Hand zu nehmen. Können die mich jetzt trotzdem dazu zwingen ??? Wie gesagt, der KDV-Antrag ist ja nicht angekommen. Ich habe mittlerweile einen neuen per Einschreiben losgeschickt,  der aber noch nicht entschieden wurde. Was mache ich jetzt, können die mich zwingen trotzdem zu schießen ? Ich bin auch nicht bereit, an irgendwelchen
Einsätzen, wie Biwak oder so teilzunehmen.

Was soll ich jetzt machen ? können die mich nun, weil noch nichts entschieden
wurde, zum dienst an der waffe oder zu den einsätzen (biwak, geländetage)
verpflichten ?????

ICH MÖCHTE DAS NICHT, UND DAS HAT STRENGE GEWISSENSGRÜNDE !!!!

Und was ist wenn die mich nicht zwingen können ! Was mache ich denn in der Zeit,
wo noch die Entscheidung läuft ? Gelte ich dann als totaler Außenseiter in der Gruppe !
Und was passiert, wenn der Antrag akzeptiert wurde ? Kann ich dann sofort da weg ????

Bitte gebt Tips und antwortet auf alles !!! Ich bin echt ratlos und verzweifelt...

Stefan J. (20)
Titel: Re:Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: Telejano am 08. Januar 2005, 20:24:22
In meiner AGA hat auch einer verweigert, nachdem er schon in der Kaserne war. Der Antrag läuft (oder lief zumindest bei ihm) aber sehr lange. Allerdings ist er nicht schiessen gegangen (auf dem Schiessstand war er dann Schreiber oder Munitionsausgeber), war nicht mit auf dem Truppenübungsplatz und als der Antrag durch war, ist er ausgekleidet worden, gegangen und hat dann Zivi gemacht.
Während Geländetagen, oder wenn es für ihn nichts zu tun gab, hat er GVD, oder Telefonposten (oder beides) gemacht.

Wenn du aus Gewissensgründen bei diesen Dingen nicht mitmachen möchtest, dann können die dich afaik nicht zwingen.
Auf jeden Fall ist halt wichtig, dass deine Vorgesetzten das auch wissen! Nicht einfach von zu Hause aus einen KDV-Antrag schreiben und niemandem was davon sagen!
Titel: Re:Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: Piet am 08. Januar 2005, 21:01:19
Hatte auch nen Zivi in meiner AGA. Die nehmen am Schießen nicht teil und auch sonst kein Gewehr in die Hand, müssen aber in aller Regel mit ins Biwak. Da gibt es genügend "waffenlose" Beschäftigungen, unser Zivi musste beispielsweise die San-Tasche tragen, bei der Essensausgabe helfen etc. An Sachen wie ABC-Alarm, Zeltbau, Stellungen bauen etc. musste er aber trotzdem teilnehmen, nur eben ohne G36 in der Hand.

Dich zwingen, eine Waffe in die Hand zu nehmen, können Vorgesetzte nicht. Du musst Dich aber schon drauf einstellen, einige Sprüche gedrückt zu kriegen, sowohl von Rekrutenkameraden als auch von Vorgesetzten. In den Fällen einfach Ohren auf Durchzug schalten (ist n allgemeingültiger Tipp für die AGA ;) )
Titel: Re:Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: Simon am 08. Januar 2005, 22:20:00
1. Sie schicken einen Antrag ab, kuemmern sich nicht darum das keinerlei Antwort erfolgt und kuemmern sich erst wieder darum, als ein 3/4 Jahr spaeter die Einberufung ins Haus schneit??? muss ich nicht verstehen oder?

2. KDV Antrag stellen, Sie koennen JEDEN Vorgesetzten darauf ansprechen, auch im Dienst.

3. Sobald Sie Ihren KDV Antrag gestellt haben, duerfen Sie an keiner Waffenausbildung mehr teilnehmen, alles was aber nicht direkt mit Waffen zu tun hat, muessen Sie regulaer mitmachen (dazu kann man Sie dann auch mit den rechtlich gegebenen Mitteln zwingen ja, denn faktisch sind Sie derzeit Soldat und haben die Pflicht zum treuen dienen)

4. Sollte Ihnen solange Ihr KDV Antrag noch nicht angenommen ist (ich gehe in der heutigen Zeit davon aus das Ihr KDV Antrag angenommen wird im Endeffekt) die Ausbildung bei den Sanitaetern ja durchaus liegen, da Sie hier ja das retten von Menschen lernen (und nicht nur im Gefecht sondern durchaus auch anwendbar auf Verkehrsunfaelle und aehnliches). Sobald Ihr KDV Antrag akzeptiert wurde, werden Sie umgehend aus dem Dienst entlassen (Sachen abgeben, Buerokram erledigen, ect.)....anschliessend haengt es von den Zivildienstbehoerden ab, wann und wo Sie Ihre restliche Pflichtzeit dann eben als Zivildienstleistender abdienen (bzw. natuerlich koennen Sie dann da wohl auch Einfluß drauf nehmen).

Fazit von allem: Es gibt keinen Grund jetzt irgendwie in Panik zu verfallen, ich verstehe zwar nicht warum Sie so sorglos und desinteressiert mit einem Thema umgegangen sind, dass ja offenkundig so wichtig fuer Sie ist, aber es gibt auch jetzt ganz normale und so vorgesehen Wege fuer Sie. Also: Montag GrpFhr ansprechen, danach vermutlich weiter zum Spieß oder Chef, Antrag einreichen und dann erstmal weiter mitmachen, bzw. zugucken (wenns mal wieder um Waffenausbildung geht).

mfg,
Simon
Titel: Re:Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: schlammtreiber am 10. Januar 2005, 10:50:02
Es ist Dein verbrieftes Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dieses Recht gehört zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die jeder Soldat zu schützen hat. Also kann Dich kein Soldat zwingen, eine Waffe anzurühren.
Titel: KDV-ANtrag
Beitrag von: KpTrpFhr am 10. Januar 2005, 15:25:05
Hallo

KDV-Antrag zu schreiben ist schon mal ein richtiger Schritt.

Jetzt nur noch abwarten.

Das Wichtigste ist schon weiter oben erläutert worden.

Aber mal ne andere Frage:

Ich komme selbst aus Hamm und habe in letzter Zeit häufig gehört, daß das 6./22 SanRGT in Hamm aufgelöst werden soll (beschlossene Sache). Auch das BWK in Hamm soll geschlossen werden.

Wie sieht das aus?
Titel: Re:Was soll ich nur machen ?
Beitrag von: Gunnery-Sergeant am 11. Januar 2005, 15:43:04
Du kannst, auch wenn Du Soldat bist jederzeit den
Dienst mit der Waffe verweigern. Mein Tipp gehe
zu Deinem Kompanie- oder Staffelchef und trage
Dein Anliegen vor. Der wird alle Deine Fragen dazu
beantworten und Dir dementsprechend weiterhelfen,
denn dazu ist er schon aufgrund der Fürsorgepflicht
angehalten. Sollte er dennoch Probleme damit haben,
gleich eine Beschwerde über ihn an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages schreiben. ;D