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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Forenmitglied am 08. Juli 2010, 10:49:19

Titel: Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Forenmitglied am 08. Juli 2010, 10:49:19
Hallo allerseits,

auch wenn ich bereits in vielen Beiträgen dieses Forums diverse Infos bzgl. Reisekosten gefunden habe, so bleibt für mich noch folgendes offen.

Ich bin als Uffz beordert und werde demnächst eine kurze Wehrübung ableisten. Weitere werden folgen.
Meinen Dienst werde ich rund 80 Kilometer vom Wohnort machen, jedoch aufgrund meiner familieren Situation (Kinder und Beruf der Frau) täglich pendeln. Also jeden Tag 2 x 80 Kilometer mit dem privaten PKW fahren MÜSSEN!

Wie sieht es in solchen Fällen mit den Reisekosten aus? Bekomme ich da wirklich nur die einmalige An- und Rückreise für die jeweilige Dauer der WÜ erstattet, oder gibt es da Möglichkeiten die "echten" Reisekosten zu erhalten!
Ich habe nämlich vor kommendes Jahr, da in meiner Einheit definitiv Bedarf besteht, eine längere WÜ zu machen. Jedoch würde ich in meinem Fall mit meinen echten Fahrkosten definitiv ein Minusgeschäft machen. Da ich wie schon geschrieben täglich mit dem PKW fahren müsste.

Hat da jemand Erfahrungen? Gibt es da besondere Anträge für solche Fälle?

Wäre für fundierte Antworten sehr dankbar, da ich gerne im Voraus wissen möchte, ob ich die längere WÜ überhaupt antreten soll!

Schonmal besten Dank!
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2010, 11:03:41
Leistungskatalog für Reservisten. Und der sagt bis zu fünf Familienheimfahrten im Monat. Anders könnte es liegen wenn im Standort keine dienstliche Unterkunft gestellt werden kann. Dann hat man Anspruch auf Hotelzimmer und kann über den Kostenvergleich die (billigere) tägliche Heimfahrt abrechnen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Forenmitglied am 08. Juli 2010, 11:25:47
Bei einer WÜ von 1 - 2 Wochen wären bis zu 5 bezahlte Heimfahrten ja noch finanziell i.O.! Aber alles drüberhinaus schon ein Minus, und das bei einem ja eh schon geringem Wehrsold etc.!
Muss ich bei einer WÜ von einer Woche die 5 Heimfahrten (pro Monat) irgendwie besonders beantragen und / oder müssen da besondere Voraussetzungen erfüllt sein? Ich denke nämlich, dass die 5 Heimfahrten nur bei einer tatsächlichen WÜ von einem Monat greifen, oder sehe ich da was falsch?

Wg. der Möglichkeit der Unterbringung müsste ich noch abklären, aber ich denke, dass diese Variante dort bei mir leider nicht greifen wird!

Also sollte es da nicht eine Möglichkeit geben tatsächliche Fahrtkosten erstattet zu bekommen, wird eine längere WÜ, auch wenn Bedarf besteht und ich auch gerne machen würde, nicht drin sein. Denn ich muss zugeben, das es mir nicht wert ist wöchentlich bis zu 100 € für Benzin (5 x 164 km) auszugeben.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 08. Juli 2010, 11:30:49
Mal blöd gefragt, was für ein DG bist Du und fährt da keine Bahn?

Oder was sollst Du dort machen bei der WÜ?
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: ARMY STRONG am 08. Juli 2010, 11:35:51
Am billigsten ist es wohl die WUe sein zu lassen..... Das hast du doch alles schon vorher gewusst.
Als Wehruebendem steht dir wie einm GWDL die Unterkunft zu. Gibt es keine, siehe oben.
Ansonsten gibt es die Familienheimfahrten wie auch schon oben angesprochen - was willst du denn noch?
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 08. Juli 2010, 11:55:12
Das wäre wohl das günstigste in diesem Fall.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Chef_6/451 am 08. Juli 2010, 12:22:58
Ab dem 13. Wehrübungstag stehen einem 5 Familienheimfahrten zu. Vorher hat man keinen Anspruch.
Bei einer Wehrübung von unter 13 Tagen erhält man ausschließlich die An- und Abreise bezahlt.

Das und viel mehr steht aber auch im  Leistungskatalog

EDIT BAZI - Link angepasst
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: bayern bazi am 08. Juli 2010, 12:40:32
du bekommst ja nicht nur wehrsold, sondern auch noch leistungszuschlag und unterhaltssicherung

dann solltest dir mal ausrechnen wie du besser wegkommst  - oder ob du besser die wü sein lässt
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: vmaxboost1200 am 08. Juli 2010, 13:38:17
Bin ebenfalls jeden Tag nach Hause gefahren, bei 50 km einfach noch vertretbar ( Ausnahme war die Party bei Halbzeit). Bezahlt wurde einmal die An- und einmal die Heimreise. Rest ging auf meine Kappe, finde ich so auch in Ordnung.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2010, 14:01:13
Dass er Ausgang bis zum Dienstbeginn hat und nach Hause fahren darf weiß er wohl...
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Juli 2010, 19:03:31
Wenn ich die Informationen des "Forenmitglieds" richtig deute, dann vermute ich, dass er sich neben seinem sicher löblichen Engagement für die Sache Bw (einschließlich ggf. berufliche/Beförderung) ein merkbares finanzielles Zubrot verdienen möchte. Und das wird ja so nichts, wenn er jeden Tag die Fahrtkosten selbst tragen muss (Wehrsold hin, ggf. Leistungszuschlag (gibt es ja aber auch nicht für jeden Res vom ersten WÜ-Tag an) her). Also im besten Fall geht die Angelegenheit finanziell ohne Verlust für ihn aus. Denn sonst würde er ja nicht genau seine Frage stellen, ob er die längere WÜ überhaupt antreten solle...

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Forenmitglied am 08. Juli 2010, 23:40:46
Nur kurz zur Klarstellung, damit unbrauchbare Kommentare wie "besser die WÜ sein lassen" sich hier einige sparen können!

Ich habe mich definitiv nicht beordern lassen, damit ich dort viel Geld mit nach Hause bringen kann.
Ich bin derzeit Hausmann (und ich meine echter Hausmann und nicht arbeitslos o.Ä. und habe 2 kleine Kinder zu Hause; werde wohl auch noch 2-3 Jahre dies so weiter machen). Meine Frau arbeitet derweil. Und damit ich nicht mehr länger "berufstechnisch" sinnlos zu Hause sitze, fand ich die Idee mit einer Beorderung in einer meiner zivilberuflichen Qualifikation nahe kommenden Stelle für äußerst sinnvoll (bin Bankkaufmann und bin als Stuffz im Personalwesen beordert)!
Zumal ich nach meiner Hausmann-Zeit bei meinem zukünftigen Arbeitgeber dies als ein "positives Angagement" während meiner beruflichen Pause sehe.

Also bitte spart Euch Aussagen oder Andeutungen bzgl. des Geldes. Reich werden möchte ich dadurch sicherlich nicht. Aber in der Zeit einer längeren Wehrübung, und darum geht es mir in meinem Beitrag, spielt die tägliche An- und Abreise zur Kaserne und die damit verbundenen Kosten für mich eine wichtige Rolle. Zumal man auf mich zukam, ob ich wegen großem Bedarf auch eine längere WÜ machen könnte!

Auch kann man sich ja nicht immer den Standort einer Verwendungsnahen Beorderung aussuchen. Und ich bin froh, dass es "nur" rund 80 Kilometer sind.

Auch hilft mir eine Aussge wie "hätte ich mir vorher überlegen sollen" nicht wirklich weiter!

Also wenn zu diesem Thema keiner mehr wiklich was hilfreiches beitragen und es keine Sonderregelungen gibt bzw. geben kann, dann soll es so sein.
Nur bitte, lasst die Vorverurteilungen. Nicht jeder, der beordert ist und WÜ ableisten möchte, tut dies des Geldes und eines evtl. höheren DG wegen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Chef_6/451 am 09. Juli 2010, 00:06:01
Nein es gibt keine Sonderregelungen.

5 Familienheimfahrten pro Monat ab dem 13. Wehrübungstag (eine Familienheimfahrt ist die sowohl die Heimreise, als auch die Rückreise zur Kaserne).
Sonst muss man das über Wehrsold, Unterhaltssicherung und Leistungszuschlag abfangen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 09. Juli 2010, 07:34:52
Oder man lässt es sein, wenn es finaztechnisch nicht haltbar ist.

Was ja jetzt nicht negativ gemeint ist.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: ARMY STRONG am 09. Juli 2010, 08:46:27
Darueber hinaus sollte man es sich ueberlegen, ob Militaerdienst fuer jemanden, der jeden Abend puenktlich daheim sein muss, das richtige ist. Auch wenn im im Stab sitzt, soll es ab und an vorkommen, dass mal ne Uebung oder sonstwas ansteht. Meines Wissens hat man dann auch als Resi nicht den Sonderstatus sowas "abzusagen" weil man ja heim muss.... ;)
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Juli 2010, 09:05:50
Lieber "Forenmitglied",

Sie fühlen sich persönlich "angefasst", was schade ist. Niemand verurteilt Sie, auch ist es mehr als legitim, dass man von seinem nebenberuflichen Engagement "etwas haben" will für das, was man gibt. Ob nun Geldleistungen und/oder Beförderung ist doch vollkommen unerheblich und neben der persönlichen herausforderung dürfte dies für die Masse der wehrübenden Reservisten zutreffen!

Sie haben hier Ihre Frage beantwortet bekommen - und nun müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihr Engagement für die Bundeswehr aufnehmen/fortsetzen wollen. Als Angehöriger der Reserve ist dieses Engagement immer mit den übrigen persönlichen Lebensumständen in Einklang zu bringen: Mit dem Arbeitgeber, den familiären Verpflichtungen oder Wünschen etc. Das ist nicht immer einfach und bei manchen geht es auch nicht. Und bei Ihnen scheint dies der Fall zu sein, so dass Ihnen hier der Eine oder andere geraten hat, auf die WÜ-Tätigkeit zu verzichten. Nicht mehr und nicht weniger!
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der Lt am 11. Juli 2010, 10:41:12
Am Rande: Unter einer Familienheimfahrt fallen NICHT die täglichen Pendelfahrten zwischen Wohnung und Dienststätte
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: OG_Gast am 13. Juli 2010, 23:34:55
was heisst denn dieser kleine aber feine Unterschied im Falle des Kameraden "Forenmitglied"?

bekommt er da garkeine Reisekosten? das habe ich bisher so noch nicht gehört!
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 14. Juli 2010, 07:23:50
es wird unterschieden zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort (sie werden nicht erstattet)
und einer wöchentlichen Familienheimfahrt (sie wird erstattet)
Bitte ergänzend meine Vorposter lesen, ich möchte nicht alles wiederholen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: MediNight am 14. Juli 2010, 07:26:12
Die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort können lediglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angegeben werden! Finanziert werden sie nach Bundesreisekostengesetz allerdings nicht, sind daher also "Privatvergnügen"!
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juli 2010, 11:59:18
und während einer wü können diese kosten bei der steuererklärung NICHT geltend gemacht werden, da auch keine steuerlich positiven einkünfte erzielt werden.

sämtliche zahlungen der Bundeswehr und der USG sind steuerfrei - und wo keine steuer bezhalt werden muss, können auch keine negativ einkünfte (ausgaben) geltend gemacht werden
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: MediNight am 14. Juli 2010, 14:03:51
Wenn ich richtig informiert bin, unterliegen die Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde dem sog. Progressionsvorbehalt, müssen also bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden!

Daher kann ein Einkommensteuerpflichtiger auch die erwähnten Fahrten zum Dienst und vom Dienst nach Hause, für die er von der Bundesweehr NICHT entschädigt wird (also alles ausser Dienstreisen und Familienheimfahrten!), im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen! Fahrten die die Bundeswehr erstattet, dürfen da natürlich NICHT erwähnt werden!

Einkommensteuer wird immer aufs Jahr gerechnet und nicht auf den Zeitraum, in dem das Einkommen erzielt wird, bazi ;) ! Deswegen bekommen ja Studenten, die nur ein paar Wochen in den Semesterferien jobben, am Ende des Jahres (bzw. im Laufe des folgenden jahres bei der Steuererklärung ...) alle einbehaltene Steuer wieder zurück!
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 14. Juli 2010, 14:36:21
also,

Leistungen nach dem USG sind nach § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei.  Dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 7b, 13a und 13b USG, der Ausnahmetatbestand ergibt sich aus § 3 Nr.48 EStG i.V. mit § 15 (1) USG.

Richtig ist auch, dass die Leistungen nach dem USG (soweit steuerfrei) dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen.

Werbungskosten sind nur insoweit abzuziehen, als sie zusammen mit den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbaren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9 a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) übersteigen.

Die Fahrtkosten dürfen also entsprechend geltend gemacht werden, werden jedoch nur berücksichtigt, soweit sie den AN Pauschbetrag (920 €) (zusammen mit den WK/PB der übrigen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) übersteigen. Zuschüsse des Dienstherrn werden entsprechend gekürzt, sie sind also mit anzugeben.


Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: islandhopper am 20. August 2010, 12:00:40
Wie ist das ganze hier zu verstehen? Wenn ich jetzt eine WÜ mache und 3 Wochen meiner Arbeit fern bleibe, bekomme ich doch nur den Unterschiedsbetrag, damit mein "normales" Gehalt das Selbe bleibt, als wenn ich zur Arbeit gegangen wäre, oder?
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 26. August 2010, 09:45:56
damit stfr., unter Progressionsvorbehalt
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Martin B. am 22. November 2010, 14:14:59
Nun ja wie man so liest geht es hier auch ums liebe Geld,
dazu muss ich sagen das auch ich 3 Kinder habe die von meinem MOB-TrpTeil ca 950 km weit weg wohnen und ich die Kids auch nur alle 3 bis 4 Wochen sehen kann wenn ich je 3 Monate Übe, das habe ich aber vorher schon gewußt und akzeptiert (sonst würde ich da nicht Üben).
Zu der RBH (Reisebeihilfe) stehen einem ab 4 Wochen WÜ 5 Heimfahrten zu (mit Pkw je bis 130-, Euro) macht aber der ReFü im Standort.
Im übrigen sollte jeder (der schon längere Zeit aus der BW ausgeschieden ist) erst einmal wieder ein Quartal AGA als Ausbilder mitmachen, ich habe jetzt schon 5 Quartale AGA hinter mir.

Erst Überlegen dann Beordern lassen nicht das du nur eine Karteileiche bist Martin.

MkG
Martin aus Aalen
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: ARMY STRONG am 22. November 2010, 14:30:39
Zitat von: Martin B. am 22. November 2010, 14:14:59
Im übrigen sollte jeder (der schon längere Zeit aus der BW ausgeschieden ist) erst einmal wieder ein Quartal AGA als Ausbilder mitmachen, ich habe jetzt schon 5 Quartale AGA hinter mir.
Tolle Idee. ::)
Leute die erst schon keinen Plan mehr haben sollen auch noch ausbilden... ???
Die armen Rekruten... :(
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Chef_6/451 am 22. November 2010, 15:56:42
Zitat von: Martin B. am 22. November 2010, 14:14:59
Zu der RBH (Reisebeihilfe) stehen einem ab 4 Wochen WÜ 5 Heimfahrten zu (mit Pkw je bis 130-, Euro) macht aber der ReFü im Standort.

Und bevor man Quark erzählt...
Es steht bereits hier im Thread inclusive der Quelle.
Familienheimfahrten (nicht Reisebeihilfe) werden ab dem 13. Wehrübungstag (nicht 4 Wochen) gewährt. Und zwar 5 pro Kalendermonat. Diese können auch mit dem PKW erfolgen (oder wahlweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeug o.ä.)
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: dgs am 23. November 2010, 17:52:22
Mir wurden nur für die An.-/Abreise die tatsächlichen KM abgerechnet, für die Heimfahrten lediglich die Kosten für eine entsprechende ÖPN-Karte erstattet.
kleiner Unterschied
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 24. November 2010, 11:59:19
PKW Höchstegrenze An und Abreise 130€

Heimfahrten nur bis zur Höhe des Fahrkartenpreises in der 2. Klasse wird erstattet auch wenn man mit dem Auto fährt.

Wenn sich ein Flug lohnt, wird der auch nur bis zu dem Fahrkartenpreis erstattet.

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: wolverine am 24. November 2010, 12:18:58
Ab StFw oder Lt und sonst ab einer bestimmten Fahrtdauer wird sogar 1. Klasse gezahlt bzw. berechnet.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 24. November 2010, 12:43:49
Ok,

Na dann habe ich ja noch gut 20 jahre hin.

Wenn Du die Heimfahrten meinst?

An und Abreise über 2 Std wird 1.Klasse gewährt.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: dgs am 24. November 2010, 17:00:19
Zitat von: der_stuffz am 24. November 2010, 11:59:19
PKW Höchstegrenze An und Abreise 130€

Heimfahrten nur bis zur Höhe des Fahrkartenpreises in der 2. Klasse wird erstattet auch wenn man mit dem Auto fährt.
so wars gemeint,
ärgerlich nur, daß man zwar keinen Platz zum schlafen hat, somit froh um jeden Heimschläfer ist, aber sich bei den Fahrtkosten nicht beteiligt.
In welcher Form auch immer!
Ebenso ärgerlich die 2.Klasse Rechnung:
Fahrtstrecke einfach 46km, 3x umsteigen, 1,5h unterwegs
naja ist halt mal so
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: der_stuffz am 24. November 2010, 17:49:49
Habe ich erlebt auf dem Weg nach Plön zum Lehrgang.

Wenn ich nach prenzlau muss kann ich durchfahren ohne Umsteigen. ;D
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Der KaLeu am 02. Januar 2011, 01:42:33
Hhmmm,

also fassen wir doch mal zusammen:

a) Für die Dienstantrittsreise und die Heimreise nach der Entlassung gibt es einen Gutschein für eine Bahnfahrt oder es werden nach § 5 Bundesreisekostengesetz 0,20 €/km Distanz Haustür <==> Kaserne erstattet. Pro Fahrt allerdings nicht mehr als 130 €

b) Reisebehilfe: Für Wehrübende mit einer Übungsdauer von MEHR ALS 12 TAGEN, d.h. ab dem 13. Tag, werden für Familienheimfahrten am DIENSTFREIEN WOCHENENDE oder bei mind. zwei ZUSAMMENHÄNGENDEN DIENSTFREIEN Tagen in der Woche (bei Schichtdienst) die Kosten bis zur Höhe eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel (i.d.R. Deutsche Bahn) erstattet.

c) Für a) und b) gilt: Erstattet werden die Kosten "bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden". Eine Fahrt 1. Klasse nach Dienstgrad (Spieß (unabhängig von DG), StFw/StBtsm und höher) ist seit der Reform des Bundesreisekostengesetzes im Mai 2005 nicht mehr vorgesehen.

d) Mobilitätszuschlag (Geld statt Unterkunft) ist für Reservisten nicht vorgesehen, die haben Anspruch auf Unterkunft. Die Einheit muss VOR Beantragung der WÜ bei SDBw/PersA die Unterkunft nachweisen.

Alles nachlesbar in der ZDV 20/3

Liebes Forenmitglied, es gibt leider keine legale Möglichkeit die täglichen (Zwischen-)Fahrten durch die Bw finanzieren zu lassen. Ich kann nachvollziehen, dass niemand "zuzahlen" will. Auch wenn es zumeist anders gehandhabt wird, aber im Sinne des Gesetzes kann ein jeder WÜ (theoretisch) nach Dienstantritt an jedem Ort innerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden. Deshalb hat sie/er ja auch die "gesamten militärischen Bekleidungs- und persönlichen Ausrüstungsgegenstände" mitzubringen, sofern sie/er damit ausgestattet ist. Tägliche Heimfahrten sind eben nicht vorgesehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen


Der KaLeu
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: wolverine am 02. Januar 2011, 11:17:44
Wenn dort wirklich keine dienstliche Unterkunft möglich ist würden Hotelzimmer angemietet und dann könnte man über einen Kostevergleich die Fahrtkosten geltend machen wenn diese billiger wären.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: Die Eule am 04. Januar 2011, 16:26:02
Zitat von: wolverine am 24. November 2010, 12:18:58
Ab StFw oder Lt und sonst ab einer bestimmten Fahrtdauer wird sogar 1. Klasse gezahlt bzw. berechnet.

200 km, und das gilt aber für alle DG... Es soll auch OGs d.R. gegeben haben, die sich mit Sack und Pack in die 1. Klasse gewuchtet haben.  ;D
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: wolverine am 04. Januar 2011, 16:46:58
Stimmt, ich habe die nderung 2005 mittlerweile auch mitbekommen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 10. Februar 2011, 16:11:57
Hallo zusammen,

habe gestern auch meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten und musste mit Schrecken feststellen, dass auch mir die angesetzten Werbungskosten für die Heimfahrten am Wochenende nicht anerkannt wurden.

War 2009 6 Wochen auf WÜB und legte dabei 12 mal die Strecke von 367 km zurück (12x367kmx0,3€=1.322€).
Vom Dienstgeber wurden mir inkl. Reisebeihilfe, An- und Abreise 488€ erstattet. Die Differenz von 834€ habe ich in meiner Steuererklärung angesetzt.
Im Bescheid wurde unter Erläuterungen erklärt: "Aufwendungen zur Wehrübung sind keine Werbungskosten bei Ihren Lohneinkünften"  ???.

Was meint ihr?

Vielen Dank und viele Grüße
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 10. Februar 2011, 16:20:23
der erhaltene Wehrsold und ggf. Leistungen nach dem USG sind steuerfrei. In der Terminologie des Steuerrechts handelt es sich dabei nicht um Einkünfte sondern um Einnahmen. Werbungskosten können jedoch nur im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung geltend gemacht werden. Ergo: Du kannst keine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wehrübung bei Deinen Lohneinkünften geltend machen.

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 10. Februar 2011, 16:27:24
Hallo,

in einem vorhergehenden Post schreibst Du:

"Die Fahrtkosten dürfen also entsprechend geltend gemacht werden, werden jedoch nur berücksichtigt, soweit sie den AN Pauschbetrag (920 €) (zusammen mit den WK/PB der übrigen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) übersteigen. Zuschüsse des Dienstherrn werden entsprechend gekürzt, sie sind also mit anzugeben".

Bei mir sind die Werbungskosten über 920€ (>2000€) allein durch meine anderen Geschichten.
Dann müssten sie doch anrechenbar sein oder ich hab was falsch verstanden?

Gruß Oberlandler



Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 10. Februar 2011, 16:31:23

ZitatRichtig ist auch, dass die Leistungen nach dem USG (soweit steuerfrei) dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen.

in diesem post ging es um den Progressionsvorbehalt der Leistungen nach dem USG. Hier können vom Einnahmenbetrag die damit im zusammenhang stehenden Aufwendungen abgezogen werden, so dass ein geringerer Betrag in die Berechnung des Progressionsvorbehalts einfliesst.

Sie als WK bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abzuziehen geht nicht.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 10. Februar 2011, 16:38:38
D.h., dass ich keine Chance habe diese Fahrten auf irgendeine Art und Weise für meine Steuer geltend zu machen oder?

Ist aber irgendwie ungerecht, dann sollte man die Bruttovergütung als US-Leistung übernehmen und nicht den Nettoausfall.

Kostet mich jetzt mehrere hundert Euro der Spaß.

Viele Grüße
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 10. Februar 2011, 16:58:36
konkrete Frage:

wurden auf Deinem Steuerbescheid Berechnungen für Leistungen die dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen gemacht?

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 10. Februar 2011, 17:31:53
Da heißt es nur,

"Leistungen nach §32b Abs. 1 nr. 1 EStG in Höhe von .... wurden mit ....€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).


Gruß
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 10. Februar 2011, 17:56:29
war das der Betrag den Du erhalten hast, oder wurde er um die von Dir geltend gemachten Aufwendungen gekürzt?


wenn er nicht gekürzt wurde, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ( 1 Monat nach Bekanntgabe ) Einspruch einlegen. Als Begründung anführen, dass die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen unzutreffend ermittelt wurden und diese noch um die bereits dargestellten Aufwendungen (s. Deine Aufstellung) zu kürzen sind.

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 10. Februar 2011, 21:01:40
Hallo nochmal,

also der Betrag der in dem vorhergenden Satz erwähnt wurde ist um 1000€ reduziert worden als ich tatsächlich von der US-Behörde erhalten habe.
Passt das?
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 08:42:10
 ???

Du schreibst von 834 € in Deinem vorigen post.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 11. Februar 2011, 15:13:54
Hallo,

834€ ist die Differenz zwischen erstatteten Reisekosten und meinen entstandenen Reisekosten.
Der Betrag mit dem Progressionsvorbehalt ist ein anderer als der den ich von der Unterhaltssicherungsbehörde erhalten habe und zwar genau 1000€ weniger.

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 15:22:16
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann hattest Du 834 € eigene Aufwendungen. Diese müssten dann von den Leistungen der USG abgezogen werden und der Rest dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Wenn das FA nun 1.000 € abgezogen hat, dann kann ich dies mit den mir vorliegenden Informationen nicht nachvollziehen.
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 13. Februar 2011, 13:28:10
Ja, genau 834€ eigene Aufwendungen für die Fahrten.
Lt. Erläuterung hat das Finanzamt 1000€ abgezogen, keine Ahnung warum.

Dann besser nichts sagen oder?

Danke und viele Grüße
Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: oberlandler am 13. Februar 2011, 13:38:08
Hallo nochmal,

habe gerade mit einem Progressionsrechner des Finanzamtes nachgerechnet und festgestellt,
das tatsächlich nur der gekürzte Betrag unter Progressionsvorbehalt gestellt wurde. Festzusetzende Einkommenssteuer ging genau auf.

Dann müsste es ja passen.

Titel: Re:Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt
Beitrag von: AriFuSchr am 13. Februar 2011, 15:59:25
na denne....

:D