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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shakal am 08. Juli 2010, 12:51:54

Titel: Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: Shakal am 08. Juli 2010, 12:51:54
Hallo zusammen, ich habe eine allgemeine Frage bei der ich momentan etwas ratlos bin. Ich habe schon mit vielen Soldaten darüber geredet, aber jeder sagt leider was anderes.

Ich bin aktuell 20 Jahre alt und am 01.10.2009 zur Bundeswehr einberufen worden. Ende Februar diesen Jahres habe ich schließlich einen SAZ 8 Antrag gestellt. Die Empfangsbestätigung kam dann anfang März. Daraufhin gingen die ganzen Untersuchungen und Einstellungstests los. Vor einiger Zeit bekam ich dann meine neue Stammeinheit zugeteilt mit dem Vermerk das ich als ITUffz Info Ver. eingesetzt werde. Dafür musste ich unterschreiben das ich bereit bin SAZ 9 zu machen. Gesagt getan, unterschrieben, losgeschickt und gewartet. Leider verging dann einige Zeit ohne Rückmeldung. Ich war zu dem Zeitpunkt fast täglich zwecks Statusupdate beim S1 Fw. Die GWDL Dienstzeit neigte sich dann ende zu und ich hatte noch immer keine Rückmeldung. In der Kaserne wurde mir dann ein FWDL 3 gestellt zusammen mit der Versetzung in die neue Stammeinheit.
Am 29.6 erfuhr ich dann, das ich zum 1.7 versetzt werde. Das hat auch alles soweit Problemlos geklappt. Soweit mich der S1 Fw informiert hat, muss ich nurnoch auf meine Dienstzeitänderung warten, die irgentwann per Post eintreffen soll.

Ich möchte mir aufgrund der Distanz in Kasernennähe eine Wohnung suchen. Da aber der großteil meiner aktuellen Möbel schrott ist, brauche ich eine neue Einrichtung. Ich wollte eigentlich schon lange anfangen dafür zu sparen, aber da sich die SAZ ernennung bis jetzt hingezogen hat, hatte ich noch keine möglichkeit dazu.

Meine Frage ist jetzt: Ich habe gehört das man eine Nachzahlung ab dem Tag bekommt, wo man den SAZ Antrag gestellt hat. Manche sagen ja, manche sagen nein und wieder andere sagen, dass man nur die letzten 3 Monate nachgezahlt kriegt.

Ich hätte gern die korrekte Antwort was denn nun eigentlich richtig ist? Und wenn es eine Nachzahlung gibt, mit wieviel könnte man in diesem Fall rechnen?

Mfg Patrick
PS: entschuldigt die Rechtschreibfehler, ich habe gerade Mittagspause und bin ein wenig in eile.
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: der_stuffz am 08. Juli 2010, 12:56:04
Frag dein DV oder deinen S1 oder in der SDBW.

Was anders würde ich sagen, macht keinen Sinn.
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: StOPfr am 08. Juli 2010, 14:05:37
Dienstbezüge bekommt man ab dem Tag der Ernennung zum SaZ.
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: Apfeltee am 09. Juli 2010, 21:22:19
es gibt auch die Möglichkeit des Zinslosen Kredites.. Das müsste der spieß oder die TrpV wissen, denke ich. Hab ich mal gemacht, super möglichkeit. Aufgrund des Umzuges müsste der dir genehmigt werden.
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: Andi am 10. Juli 2010, 00:48:00
Aber nicht als FWDL ;)
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: Apfeltee am 10. Juli 2010, 08:38:20
Zitat von: Andi am 10. Juli 2010, 00:48:00
Aber nicht als FWDL ;)

nein, das nicht, aber hier gings ja um die Übernahme als SAZ und neue Möbel zwecks Umzug? Oder hab ich das falsch verstanden?
Titel: Re:Nachzahlung SAZ?
Beitrag von: StOPfr am 10. Juli 2010, 10:17:20
Du kannst den Kredit erst als SaZ beantragen.