Hallo zusammen.
Wo ist die Sache genau geregelt.In der ZDv im Intranet find ich einfach nichts genaues oder ich bin blind.
Der DA Erlass ist auch nicht wirklich zu gebrauchen den ich vor 2 Wochen aus dem GeZi bekomme habe.
Wir dürfen DA's die in der Woche geleistet wurden wegen was auch immer nur gegen Vergütung schreiben und nur bei DA's am Wochenende FvD schreiben.
Wenn wir in der Woche FvD haben möchten sollen wir eine formlose Begründung für unseren Chef schreiben.
Ich würd einfach mal wirklich wissen was da jetzt so genau dran ist denn so wirklich weiss hier niemand bescheid.Besser gesagt ich hör hier viele verschiedene Versionen.
Irgendwo muss das ganze aber ja schwarz auf weiss stehn.
Ich hab z.B. letzten Monat 10 DA's geleistet durch 3 Wochen EAKK und würde schon gerne wenigstens einen kleinen Teil FvD nehmen.
Diese Regelung ist unzulässig.
Einfach mal folgenden Text vom DBwV deinem Spieß/Chef unauffällig zukommen lassen:
http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/4333ee1c47c78207c1256df60042b3bf/8eb12a5734fd1e4bc125744100330bfe?OpenDocument
Sowas ist schon mal interessant zu lesen.Allerding könnte man daraus trotzdem ableiten das der Chef einfach das letzte Wort hat und entscheiden kann.
Er kann Gründe nennen wie Ausbildungsstand nicht weit genug oder die Einsatzbereitschaft würde leiden.Also doch wieder eine Auslegungssache oder seh ich das falsch?
Natürlich hat der DV das letzte Wort. Aber es darf eben keine Pauschalregelung geben, so wie bei euch:
"Wir dürfen DA's die in der Woche geleistet wurden wegen was auch immer nur gegen Vergütung schreiben und nur bei DA's am Wochenende FvD schreiben."
Darauf bezieht sich mein Link.
Sollte es jetzt tatsächlich am Ausbildungsstand liegen, dann muss der Chef natürlich auch was dagegen tun und kann nicht einfach den Tagesdienst weiterlaufen lassen. Auch das muss dann entsprechend nachgewiesen sein. Ansonsten stehen dem Soldaten ja diverse Rechtsmittel zur Verfügung.
Und die Einsatzbereitschaft wird in einer Stff/Kp/Btr oder wo auch immer, wohl kaum an einem einzigen Soldaten hängen. Dann dürfte man demjenigen ja auch niemals Urlaub geben.
Nachtrag: Außerdem muss der DV prüfen, ob es nicht innerhalb der nächsten 12 Monate möglich ist, den FvD zu gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist auf Auszahlung zu entscheiden. Und jetzt muus mir mal ein DV schlüssig und belastbar begründen, dass es in den nächsten 12 Monaten nicht möglich ist, mir FvD zu gewähren.
Des Weiteren ist nach meinem Kenntnisstand der Freizeitausgleich rechtlich gesehen höher anzusiedeln als ein finanzieller Ausgleich. Ab er da kann Wolverine vielleicht mehr und rechtlich abgesicherter was zu sagen.
Die Sache ist wir sind ein NRF Btl und zeitlich gut gebunden mit Übungen usw.
Ich kann den Chef auch verstehn muss ich erlich sagen.Wenn man alle DA's als FvD nehmen würde dann wär jeder Soldat mit EU locker 3-4 Monate einfach mal nicht da.
Ich würde mich ja zufrieden geben wenn ich 50% oder von mir aus auch 30% FvD bekommen würde und den Rest von mir aus dann finanziell.
Der Chef möchte halt eine Begründung haben wieso man FvD haben möchte.Eine Begründung wäre z.B man braucht die Tage für BFD was bei mir aber sicherlich nicht in Frage kommt.
Meine Begründung wäre einfach das ich einfach frei haben möchte.Wenn ich das aber als Begründung schreibe könnte ich wetten das der DA Zettel zurück kommt.Ich hab einfach keine gute Begründung.Ich werd aufjedenfall nochmals das Gespräch suchen und auch die VP mit einbeziehn.Ich bekomm zwar noch nicht mal meinen EU dieses Jahr weg durch diverse Lehrgänge aber trotzdem möchte ich einige DA's als FvD haben.
Aber die Kompanie ist dann wirklich sehr unterbesetzt wenn jeder 50% seiner DA's als FvD bekommt und da liegt wohl das Problem.
Wenn du noch nicht mal deinen Urlaub wegbekommst, dann versteh ich nicht, warum du unbedingt die FvD's nehmen willst ??? ??? ???
Außerdem ist vorrangig Urlaub abzubauen, denn dieser kann nunmal nicht ausbezahlt werden, sondern würde einfach verfallen. Von daher ist die Befehlslage schon nachvollziehbar und aus Fürsorgegründen auch nicht zu beanstanden, aber es darf halt nicht pauschal befohlen werden.
Generell soll ein erworbener Anspruch durch FvD ausgeglichen werden. Wenn das aus dienstlichen Gründen nicht geht, dann wird er als DA ausgezahlt.
Es gibt Einheiten, in denen ein krasses Mißverhältnis von Arbeit zu Personal gibt und wo regelmäßig Anrechnungsfälle anfallen. Da wird es z.B. zur Urlaubszeit schon mal sehr eng. FvDs würden die Lage dann noch verschärfen.
Letztendlich ist es aber wirklich so, dass der DV die Interessen des Soldaten gegen die dienstlichen Belange abwägen muss.
So langsam glaub ich allerdings, dass ich als Chef wohl zu fair war. Ich war zwar froh um jeden, der sich seine Anrechnungsfälle hat auszahlen lassen- insbesondere wenn es sich um Schlüsselpersonal handelte- aber grundsätzlich konnten sich meine Schäflein aussuchen, ob sie es sich auszahlen lassen oder frei nehmen. Hab allerings auch darauf geachtet, dass normaler EU vorrangig genutzt wird. Soll ja auch nicht sein, dass einer im Dezember noch 25 Urlaubstage hat (mit Begründung war das aber auch kein Problem).
Wenn die Ansprüche im Rahmen von bestimmten Vorhaben angefallen sind (z.B. Tag der offenen Tür etc.), hab ich die Freistellung auch gewährt, wenn es den Soldaten eigentlich noch nicht zugestanden hätte (meist im 4.-9.Dienstmonat).Das hat aber auch schon mal dazu geführt, dass meine "Schäflein" gedacht haben, dass sie es sich nicht auszahlen lassen dürfen.
Ich liebe Begriffe wie "grundsätzlich".
Ich bin immer für eine faiere Behandlung.Mann muss da ein gesundes Mittelmaß finden.Ich seh es auch nicht ein das Kameraden ihren FvD damit begründen das sie die Tage für den BFD brauchen und nur weil mein BFD noch länger dauert ich dies so nicht begründen kann.Ich schreib dem Chef einfach mal als Begründung das ich 400KM von zu Hause entfernt stationiert bin und meine Freundin und Familie somit nur am Wochenende sehn kann.Durch DA's möchte ich mir ein bischen mehr Zeit schaffen für meine Familie da zu sein.Dann lass ich mich mal überraschen was dann zurück kommt.
Das mit dem DA Erlass ist wirklich mal ein elendiges Thema bei uns im Btl.
Ok, das mit meinem Urlaub ist halt weil ich dieses Jahr noch auf viele Lehrgänge geh aber das ändert sich ja auch.Es könnte halt auch passieren das auf dem ein oder anderen Lehrgang mal die eine oder andere Woche Urlaub mit eingebaut ist und schon wird es enger.Hab da aber noch keine genaue Planung.Mir geht es eigentlich im Moment auch ehr ums Prinzip.
Sollte auf Lehrgängen Urlaub eingeplant sein, so ist das mit Sicherheit vorher bekannt.