Hallo,
habe nun meine Einberufung bekommen.
Nun habe ich jedoch dort 2 Meldungen dabei liegen für die Eignungsübung von 4 Monaten.
Wozu die sind ist mir bekannt.
Zitat# Meldung über den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung (bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und an Ihre Krankenversicherung senden)
# Meldung über die Beendigung der Teilnahme an einer Eignungsübung (bitte bei Dienstantritt in der Einheit abgeben)
Da ich Arbeitslos bin muss ich das von der Arbeitsagentur aussfüllen lassen oder?
Wobei ich mich Frage was die da ausfüllen wollen, meine Anschrift, Leistungen, Teilnahme an der Eignungsübung usw
das könnte ich alles selber eintragen und die Arbeitsagentur setzen Stempel und Unterschrift und dann ab zur Krankenkasse.
Und bei der Meldung über die Beendigung, dort brauche ich nur meine Anschrift eintragen den Rest machen die bei der Bundeswehr?
Sieht mir ziehmlich danach aus.
Dann ist da noch eine Urlaubsbescheinigung dabei
Muss ich diese auch von der Arbeitsagentur ausfüllen lassen? Also, wenn man ohne Zustimmung von der Arbeitsagentur in den Urlaub fährt,
verliert man den Leistungsanspruch.
Aber ich fahre ja nicht in den Urlaub - zudem da "ein Erholungsurlaub" drauf steht. Vllt gehts an den Strand ;)
Ich habe dies Jahr im Feb. meine Ausbildung beendet - also noch gearbeitet. Lohnsteuerkarte bräuchte ich dann auch noch, richtig?
Die gleichen "probleme sind mir auch aufgetaucht.
Wobei ich nur die
Meldung über den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung (bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und an Ihre Krankenversicherung senden und die Urlaubsbescheinigung erhalten habe .
Meine Berufsausbildung endet am 4.2.13 und die Eignungsübung beginnt am 2.4.13.Von wem soll ich das ausfüllen lassen (Meldung u. Urlaubsbescheinigung)? Vom Lehrbetrieb oder Arbeitsagentur (Die Agentur nehme ich an,aber mir steht doch garkein Urlaub zu) ?
Und die Urlaubsbescheinigung natürlich am Anfang zur Grundausbildung mitnehmen. Und die Krankenkasse erhaltet diese Meldung, sobald diese ausgefüllt ist.
Hoffe ihr könnt mir bisschen helfen, der eine oder andere wird das gleiche gehabt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
T.Müller
Sind Sie nach Ihrer Ausbildung noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?
Wenn ja muss er Ihnen alles ausfüllen, wenn Sie danach Arbeitslos sind, muss das Arbeitsamt die Meldung an die Krankenkasse ausfüllen und der Arbeitgeber die Bescheinigung über den genommenen/nicht genommenen Urlaub, da Ihnen vom Arbeitgeber für den einen Monat in 2013 noch Urlaub zusteht, schätze es sind mindestens 2 Tage.
Danke, nein werde nicht weiterhin beschäftigt sein. Der Chef möchte mich haben,aber mit dem Vorwand nicht zur Bundeswehr zu gehen.
Ich muss eben Prioritäten setzen.Und wegen 2 Monate bei jemand anderes anfangen, lohnt sich nicht wirklich.
Naja, war mir nicht so sicher.Hab gut 30 Blätter mit Erklärungen und Hinweise erhalten ,eine Ausfertigung für mich und den Rest unterschreiben, und Postwendend zurück.
Jegendlich wieviel Urlaub mir im ganzen Kalenderjahr zu steht muss ich angeben, und diese Bescheinigung zur Grundausbildung mitnehmen. Geht ja nicht , da ich nur 2 Monate im Jahr 2013 dort beschäftigt sein werde (5 Tage stehen mir zu).
Und bei der Meldung steht überhaupt nichts dabei ob ich es irgenwo mitnehmen soll bzw. wer diese erhaltet. Aber die Frage wurde ja schon geklärt.