Hallo,
ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und muss nun meinen Wehrdienst antreten.
Nun habe ich keine Einberufung zum 1.7 oder 1.10 erhalten. Das verwundert mich, da ich
gelesen habe, dass alle Abiturienten zum 1.7 oder 1.10 eingezogen werden und das auf alle meine Freunde zutrifft. Ich habe auch keine andere Nachricht vom Bund erhalten.
Bedeutet das nun, dass ich nicht gezogen werde und ich mich noch zum Studium einschreiben kann (was ich am liebsten machen würde) oder werde ich irgendwann in ferner Zukunft gezogen und darf bis dahin immer auf Abruf bereitstehen ohne länger planen zu können?
ich danke euch für eure Aufmerksamkeit
aloha
ruf doch mal bei deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt an und frag nach, die helfen dir bestimmt weiter...
Kann tatsächlich sein dass du nicht gezogen wirst, allerdings würde ich nicht darauf spekulieren. Denn wenn du während des Studiums eingezogen wirst, geht der Wehrdienst soweit ich weiß vor.
Wie gesagt, KWEA hilft. Wenn du gezogen werden willst, schicken die dir ganz schnell nen Einberufungsbescheid für den 01.10. ;)
War ein Familienmitglied von dir schonmal beim Bund und hat sein Grundwehrdienst gemacht ?
also ein größerer Bruder oder so ?
Dann kann es durchaus sein das du nicht eingezogen wirst.
Und wenn du lieber dein Studium machen willst,dann tue das und melde dich einfach nicht beim Bund.
Wenn sie dann ankommen geht der Wehrdienst vor,und du musst dien studium unterbrechen soweit ich weiß(wenn das nicht stimmt,bitte um verbesserung.)
Du kannst natürlich auch beim Kreuzwehrersatzamt anrufen und nachfragen.
Nur dann sind sie auf dich aufmerksam und du kannst dir sicher sein das sie dich mustern werden und spätestens dann wirst du eingezogen wenn du keine einschrenkungen hast die ein Ausmustern zufolge haben.
Also wenn du mit sicherheit nicht zum Bund willst,einfach nicht melden.
Oder ein Grund finden wieso du ausgemustert werden kannst.
Ich selber gehe jetzt zum 1.10 zum Bund als FWDL23.
Und habe mich bewusst dafür endschieden einfach mal aus dem Grund schon was neues kennezulernen eine herausforderung zufinden.
Und was ich so gelesen hab soll der Bund eine schöne zeit im allgemeinen sein.
Aber das muss ja jeder selber wissen.
ALso du wirst schon das richtige tun ;)
Bist du überhaupt schon gemustert worden?
Und hast du dich vor dem Abi schon mal mit dem KWEA in Verbindung gesetzt und denen deinen Wunsch mitgeteilt?
Zitat von: greey-goose am 29. Juli 2010, 00:18:42
War ein Familienmitglied von dir schonmal beim Bund und hat sein Grundwehrdienst gemacht ?
also ein größerer Bruder oder so ?
Dann kann es durchaus sein das du nicht eingezogen wirst.
Und wenn du lieber dein Studium machen willst,dann tue das und melde dich einfach nicht beim Bund.
Wenn sie dann ankommen geht der Wehrdienst vor,und du musst dien studium unterbrechen soweit ich weiß(wenn das nicht stimmt,bitte um verbesserung.)
Du kannst natürlich auch beim Kreuzwehrersatzamt anrufen und nachfragen.
Nur dann sind sie auf dich aufmerksam und du kannst dir sicher sein das sie dich mustern werden und spätestens dann wirst du eingezogen wenn du keine einschrenkungen hast die ein Ausmustern zufolge haben.
Also wenn du mit sicherheit nicht zum Bund willst,einfach nicht melden.
Ich muss dir leider sagen, dass das alles ziemlicher Quark ist. Der TE sollte das weitgehend ignorieren. Die letzten Zeilen sind allerdings ok ::):
Zitat von: greey-goose am 29. Juli 2010, 00:18:42
Ich selber gehe jetzt zum 1.10 zum Bund als FWDL23.
Und habe mich bewusst dafür endschieden einfach mal aus dem Grund schon was neues kennezulernen eine herausforderung zufinden.
Und was ich so gelesen hab soll der Bund eine schöne zeit im allgemeinen sein.
Aber das muss ja jeder selber wissen.
ALso du wirst schon das richtige tun ;)
ZitatIch muss dir leider sagen, dass das alles ziemlicher Quark ist. Der TE sollte das weitgehend ignorieren. Die letzten Zeilen sind allerdings ok Augen rollen:
HaHa Ok danke,dann weiß ich wenigtens das es Quark ist und ich da was falsch aufgeschnappt hab bei jemanden.
Wollte nur Helfen ;D
Also wie StOPfr sagt: nicht beachten ;D
Guten Tag!
Mir selbst geht es ähnlich, wie dem Eröffner des Threads.
Ich weiß zwar nicht über seinen Hintergrund bescheid, ich für meinen Teil aber wurde im Nov.09 als T2 gemustert.
Ich habe jetzt dieses Jahr mein Abitur gemacht. Habe damals mit meinem Wehrdienstberater telefoniert und mich auf 1.10.10 zurückstellen lassen (wegen geplanter Reisen, war auch alles kein Problem).
Da man seinen Studienplatz ja behält, wenn man eingezogen wird, habe ich mich auch fleißig bei diversen Unis beworben.
Jetzt habe ich eine Zusage auf einen Zulassungsbeschränkten Studienplatz. Nun habe ich die Immatrikulationsunterlagen bekommen.
Allerdings is da eine Erklärung dabei, mit der ich versichere, dass ich nicht zum Wehrdienst herangezogen worden bin.
Mein Problem ist jetzt, dass ich ja theoretisch immernoch einen Einberufungsbescheid bekommen kann...kann ich diese Erklärung trotzdem abgeben, oder wäre das widerrechtlich? Bzw was passiert in dem Fall dann?
bzw wie hoch ist die warscheinlichkeit, dass ich noch einen Einberufungsbescheid zum 1.10.10 bekomme?
vielen dank im vorraus
Einerseits können Sie Erklärungen nur nach Stand der Ausstellung abgeben. Wenn Sie also zur Abgabe der Unterlagen nicht zum Wehrdienst herangezogen wurden, dann ist das so richtig und rechtlich nicht beanstanden. Andererseits steht in eine Widerspruchsfrist von einem Monat gegen die Einberufung zu. Um Ihr Recht auf einen Widerspruch nicht zu verkürzen, würde demnach eine Einberufung vor dem 1. Spetember zugestellt werden, es sei denn Sie verzichten bereits im Vorfeld auf den Widerspruch.
Gut, also mal angenommen, ich schick die Unterlagen jetzt weg und bin damit immatrikuliert.
Sollte ich jetzt einen Einberufungsbescheid vor dem 1.Sept bekommen, muss ich lediglich der Universität bescheid sagen, oder?
Sollte ich den Bescheid erst nach dem 1.Sept bekommen, macht es dann Sinn, Widerspruch einzulegen? - Oder werde ich dann lediglich 3 Monate später einberufen?
Besteht die Möglichkeit, dass man mich dann das Semester zuende studieren lässt, so dass ich im nächsten Jahr wieder einsteigen kann?
Ja, so ist das. Wenn ich heute angebe, dass keine Verfahren gegen mich anhängig sind und morgen fresse ich etwas aus war meine heutige Aussage nicht falsch.
Wenn eine Einberufung nach dem 1. September zum 1. Oktober erfolgen sollte, kann man entweder nachmelden (dass man jetzt doch einberufen worden ist) oder Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da die Monatsfrist nicht gewahrt wurde (formeller Mangel). Dann wird man später eingezogen. Ob das immer zum Semesterende ist, kann ich nicht sagen. Aber der Studienplatz bleibt in jedem Fall erhalten und in den ersten Semestern ist es nicht so schlimm einmal zu pausieren.