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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Matthiasb.89 am 30. Juli 2010, 15:00:27

Titel: ZAW ..
Beitrag von: Matthiasb.89 am 30. Juli 2010, 15:00:27
Hallo , ich habe mal eine Frage ,

habe eine stelle angeboten bekommen mit ZAw maßnahme ( Bürokaufmann ) und mit anschließender Verwendung am gleichen Standort , meine Frage , der Standort ist über 500 kilometer von zuhause weg ( nicht das es schlimm wäre aber näher wäre natürlich angenehmer ) kann man im anschluss der Zaw einen versetzungsantrag stellen ? oder die anschließenede Dienstpostenausbildung fertig machen und sich dann  versetzen lassen bzw. einen Antrag auf versetzung stellen???
geht das überhaupt oder ist man am Standort gebunden ?


und wie siehts aus mit dem TruppendienstFW haben diese auch anspruch auf eine Ausbildung nach der Dienstzeit , ist dies Sinnvoll und gleichwertig ?  ist Die ZaW maßnahme besser ?


gruß matthias

Titel: Re:ZAW ..
Beitrag von: wolverine am 30. Juli 2010, 15:20:50
Anträge kann man beim Bund immer und mit Anspruch auf Bearbeitung stellen. Nur hat man keinen Anspruch auf das gewünschte Ergebnis (d. h.: ein Antrag kann auch abgelehnt werden). Und wenn eine Einplanung in der Nähe Ihres Wohnortes möglich gewesen wäre, hätte der Sachbearbeiter Sie sicher auch dorthin geplant. Aber s gab wohl Gründe warum Sie eben dort eingesetzt werden, wo Sie jetzt hinkommen. Wenn sich daran nichts ändert und Sie keine stichhaltigen Gründe vorbringen können, warum das bei Ihnen geändert werden muss, ist ein positiver Ausgang Ihres Versetzungsantrages unwahrscheinlich.

Das sollte Ihnen von Anfang an klar sein und Sie sollten sich da auch keine Illusionen machen. Sie können auch innerhalb Ihrer Dienstzeit noch einmal noch weiter wegversetzt werden. Wem das etwas ausmacht, für den ist Bw einfach nicht das Richtige. Ich schreibe das immer ganz offen.