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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: stefanl. am 30. Juli 2010, 15:53:59

Titel: Nach der Bundeswehrzeit
Beitrag von: stefanl. am 30. Juli 2010, 15:53:59
Hallo , kann man nach der Bundeswehrzeit ( Fw) zum Zoll oder zur Bundespolizei ? wenn ja geht dies NUR mit dem Eingliederungsschein ? oder auch ohne und was sind die Vorraussetzungen für diesen schein ??

Ist es für den Zoll, etc.  wichtig ob man Truppendiener ist oder Fachdiener ?


und zu guter letzt  , hat man als Fw fachdiener mit ZAw maßnahme auch anspruch auf Bfd Maßnahmen ?

Gruß Stefan
Titel: Re:Nach der Bundeswehrzeit
Beitrag von: wolverine am 30. Juli 2010, 16:07:11
Man kann alles, man muss nur genommen werden. Sie können sich bewerben, wo Sie möchten und wenn Sie das Bewerbungsverfahren bestehen, steht auch einer Einstellung beim Zoll oder wo auch immer nichts im Weg.
Ab 12 Jahren Dienstzeit zählen auch für Sie die Altersgrenzen nicht wenn Sie sich umgehend bewerben und es steht Ihnen der Eingliederungsschein zu. Den können Sie nehmen, müssen es aber auch nicht.
Titel: Re:Nach der Bundeswehrzeit
Beitrag von: Rollo83 am 01. August 2010, 15:16:03
Zählt wirklich die Altersgrenze nicht wenn man SAZ 12 war.
Also könnte ich trotzdem noch zum Zoll auch wenn ich schon um die 40 Jahre wäre?
Vorrausgesetzt man übersteht das Einstellungsverfahren.Sieht es nicht warscheinlich ehr so aus das jemand mit um die 40 nicht mehr genommen wird?
Titel: Re:Nach der Bundeswehrzeit
Beitrag von: mailman am 01. August 2010, 15:41:56
Schau mal ins Soldatenversorgnungsgestz

genauer §7 letzter Absatz

das müßte es sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG012801310