Hallo Liebe Leute...
ich werde einen Neuen Thread erstellen, da ich gemerkt habe ich habe mich Falsch ausgedrückt, oder ich wurde falsch verstanden..
Und da sich ein Paar Experten ja beleidigen/aufspielen mussten, wurde das ganze ja Geschlossen
Hier der Alte thread:http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/straftaten-und-bundeswehr/30/
Und zur korrektur:
Ich bin derzeit nicht zuhause, ich habe am Montag den 26.6.2010 den Sporttest nachgemacht, die Ergebnisse wurden eingereicht, und ich denke Das ich soweit schon die Ausbildungsunterlagen zu Hause liegen haben im Briefkasten...
Was ist wenn ich den Vertrag habe, und dann das ganze einschicken muss?
Ich mein Vertrag habe ich, es ist ja alles nach der Kompletten Bewerbung passiert...
Und jetzt bitte nur KONSTRUKTIVES FEEDBACK und KONSTRUKTIVE VORSCHLÄGE. Ich habe keine Lust das sich Leute aufspielen, ich möchte nur das dies ein Wenig geklärt wird, und bitte nur Leute die auch ein Bisschen ahnung von den Ganzen haben.
Mit freundlichen Grüßen & Danke.
Dann will ich mal versuchen, eine Basis zu schaffen:
Ist es richtig, dass Du in Gesellschaft einiger Freunde betrunken gewesen bist, Dich an nichts mehr erinnern kannst und weder eine Anzeige noch eine Aufforderung erhalten hast, als Zeuge Stellung zu nehmen?
Ist es weiterhin richtig, dass Du Dich - sozusagen als Freundschaftsdienst - selbst "anzeigen" willst, weil etwas gewesen sein könnte und Du die Folgen mittragen willst?
Haben Deine Freunde durchblicken lassen, dass da was war und dass sie das gegebenenfalls aussagen werden?
>>> Herr Rechtsanwalt, bitte übernehmen sie!
Zitat von: StOPfr am 01. August 2010, 23:34:25
Dann will ich mal versuchen, eine Basis zu schaffen:
Ist es richtig, dass Du in Gesellschaft einiger Freunde betrunken gewesen bist, Dich an nichts mehr erinnern kannst und weder eine Anzeige noch eine Aufforderung erhalten hast, als Zeuge Stellung zu nehmen?
Ist es weiterhin richtig, dass Du Dich - sozusagen als Freundschaftsdienst - selbst "anzeigen" willst, weil etwas gewesen sein könnte und Du die Folgen mittragen willst?
Haben Deine Freunde durchblicken lassen, dass da was war und dass sie das gegebenenfalls aussagen werden?
>>> Herr Rechtsanwalt, bitte übernehmen sie!
1. Ja, dies ist so Korrekt. Ich habe KEINEN Brief gekriegt das ich als Zeuge stellung nehmen soll.
Ich war Betrunken in Gesellschafft.
Die errinerungen sind soweit vorhanden, das ich es durch Bruchstücke von Erzählungen zusammen setzten konnte, und somit eine Leichte errinerung habe.
2. Genau das würde ich dann wahrscheinlich machen, aber erstmal warte ich noch ein bisschen ab was jetzt genau rumkommt,
denn ich möchte nicht das jemand anderes Stress kriegt für etwas was er nicht gemacht hat, denn das ist keine Gerechtigkeit.
3. Einer wurde als Beurteiligter eingeladen, aber ich schätze er wird nur das aussagen was er gemacht hatte. Da alles Wahrscheinlich auf Videoüberwachung-Basis läuft wurde ich nich erkannt. Sondern er wird beschuldigt da er geld abgehoben hat oder etwas änliches wie er sagt.
Danke schonmal das es endlich mal etwas konstruktiver ist.
Mit freundlichen Grüße
Seit wann ist das Abheben von Geld eine Straftat? Es sei denn mit einer gestohlenen Karte?
Also je mehr ich die Beiträge lese, um so mehr fühle ich mich nach Norwegen in die Heimat der Trolle versetzt.
Was ist jetzt eigentlich die konkrete Frage? (ohne Ahnung und nur um mich ein bisschen aufzuspielen!)
Zitat von: wolverine am 02. August 2010, 09:40:24
...(ohne Ahnung und nur um mich ein bisschen aufzuspielen!)
;D
Der TE will wahrscheinlich wissen, ob die vermutliche Beteiligung an einer nicht näher bekannten vermutlichen strafbaren Handlung eines Anderen ein Einstellungshindernis für ihn sein könnte, wenn er sich im Nachhinein zur sturzbetrunkenen Anwesenheit bei der Aktion bekennt...
frozen1337 könnte fragen wollen ::): "Muss ich das melden bevor ich demnächst meinen Dienst als SaZ antrete?"
So in etwa hatte ich das schon verstanden und im anderen Thema auch beantwortet: Das kann man nicht pauschal sagen! Bisher liegt nichts - gar nichts - vor. Also muss man nichts melden und es beeinflusst nichts. Wenn er aber als Tatbeteiligter ermittelt wird und ein Verfahren eingeleitet wird, ist dies umgehend zu melden und kann - je nach Ausgang - selbstverständlich die Einstellung beeinflussen.
Meldet er sich selbst, kommt es auf das Geschehen und die Bank an: Von "ist gar nichts passiert" über "Sie ersetzen das Schild und machen es nicht wieder" bis zu "Na, haben wir den endlich auch, Anzeige wegen Sachbeschädigung und was weiß ich noch alles" ist alles ´drin.
Im Moment, bei den Sachstand, würde ich noch gar nichts machen.
überflüssige Kommentare als Spambeiträge gelöscht.
bitte beim Thema bleiben. Danke.