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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Maurice120 am 16. August 2010, 10:15:03

Titel: Grundwehrdienst
Beitrag von: Maurice120 am 16. August 2010, 10:15:03
Guten Morgen,

habe mal eine kleine frage, ich bin z.Z 17 Jahre alt und würde gerne am 01.10.2010 den Grundwehrdienst beitreten, ich habe meine 10 Jahre schulpflicht erfüllt und sitze jetzt Arbeitslos zuhause rum, da meine Eltern (Insbesondere mein Vater) nicht duldet würde ich gerne mit 17 den Grundwehrdienst beitreten, die erlaubnis von meinen Eltern habe ich bereits.

Ich habe schon ein paar mal Post von dem Bürgermeister bekommen wo meine Daten überprüft werden und ich wurde gefragt was ich beim Bund machen möchte. (Grundwehrdienst + Freiwilliger Wehrdienst *)

Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt klappt das ich zum 01.10.2010 zum Bund kann? Ich wurde noch nicht gemustert will aber heute einen antrag für eine Vorzeitige Musterung per Post abschicken.

* Ich habe vor ein Soldat auf Zeit zu werden, wie hängt das jetzt mit dem Freiwilligen Wehrdienst zusammen? und nimmt man überhaupt an einem Auslandseinsatz teil zb. in Afghanistan? Wenn ja, wie hoch sind die Chancen das man dort hin muss?
PS: Wieviel verdient man als 17 Jähriger eigentlich im Monat wärend man im Grundwehrdienst ist?
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: snake99 am 16. August 2010, 10:20:17
Jetzt mal langsam mit den Pferden ...

Wenn sie ihren Grundwehrdienst zum 1.10.gerne antreten möchten, müssen sie das Kreiswehrersatzamt (KWEA) schriftlich um diesen Wunschtermin bitten. Ein Brief zum Bürgermeister bringt da gar nix ;)

Wenn sie SaZ werden wollen, wäre es ggf. ratsamer erstmal zu einem Wehrdienstberater zu gehen und im Vorfeld Infos über die Website www.bundeswehr-karriere.de einzuholen. Dort sind alle Laufbahnen mit ihren Anforderungen beschrieben.

Zum Thema Auslandseinsatz:

Als GWDL'er nehmen sie an diesen Einsätzen nicht teil, da sie es gesetzlich nicht dürfen. Ab dem Status FWDL sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Wie hoch die Chancen einer Teilnahme sind, hängt davon ab in welcher TSK und AVR sie Dienst tun.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Maurice120 am 16. August 2010, 10:26:27
Ich will ja kein Brief zum Bürgermeister schicken, er kahm nur vom Bürgermeister (bzw der erste Brief), die restlichen kahmen dann von der KWEA.


Was sollte ich dann in dem Brief schreiben? bis jetzt hab ich das hier drinne stehen:

Max Mustermann
Musterstraße.1
12345 Musterstadt

Kreiswehrersatzamt Jülich
Neusserstr. 46 - 48
52428 Jülich




Antrag auf vorzeitige Musterung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich um einen vorzeitigen Musterungstermin bitten.
Personenkennziffer: XXXXXXXXXXXX
Vorgangsnummer XXX-XXX-XX








Hochachtungsvoll



Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: snake99 am 16. August 2010, 10:30:54
Beispiel für eine Formulierung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um schnellst möglichen Dienstantritt zum Grundwehrdienst um spätere zivil berufliche Nachteile zu vermeiden. Eine Musterung fand bisher noch nicht statt."


Das sollte in der Regel ausreichend sein. Wichtig, immer PK angeben, aber daran haben sie ja schon gedacht.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Maurice120 am 16. August 2010, 10:33:26
Danke für die Hilfe,
ich hoffe mal das alles klappt und ich zum 01.10 den Wehrdienst antreten muss.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Großer Leviathan am 16. August 2010, 12:52:37
Wie hoch die Chancen sind, dass du einen Einsatz mitmachen musst, können nicht beziffert werden. Allgemein kann man aber sagen, desto länger die Dienstzeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit, in einen Einsatz zu gehen.

zum Gehalt: Als Zeitsoldat unterliegt man der Beamtenbesoldung. Mit dem niedrigsten Dienstgrad wirst du mit A3 besoldet. Wie viel das ist? Bei Google nach Beamtenbesoldungstabelle suchen.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: snake99 am 16. August 2010, 14:03:40
@GL

Wenn ich den User richtig verstanden habe, wollte er erstmal wissen, was er als GWDL'er bekommt ... und das wäre nicht A3 ;)
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Timid am 16. August 2010, 14:13:14
Richtig. Ein Wehrpflichtiger bekommt Wehrsold gemäß WSG. Wieviel das ist und was da noch so alles dazu kommt, kann man im Leistungskatalog (zu finden über die Suchfunktion auf www.bundeswehr.de) nachlesen.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Uetersener am 03. Oktober 2010, 17:24:37
Ich wollte keinen neuen Thread eröffnen und da sich meine Frage auf den Grundwehrdienst bezieht, passt der Threadname ganz gut.  :)
Bin gerade nämlich mal wieder ins Zweifeln geraten.. Theoretisch darf man doch schon am ersten Wochenende nach Hause, wenn man keinen Dienst zugeteilt bekommt, oder?
Es wollte mir nämlich gerade jemand weismachen, dass ich eine bestimmte Zeit (wie lange genau, war er sich selber nicht sicher) gar nicht nach Hause darf.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: ulli76 am 03. Oktober 2010, 17:30:17
Kann sein, dass in deiner Kompanie am ersten Wochenende Dienst ist. Das ist von Einheit zu Einheit unterschiedlich.

Ansonsten darfst du jedes Wochenende heim, wenn kein Dienst angesetzt ist.
Titel: Re:Grundwehrdienst
Beitrag von: Uetersener am 03. Oktober 2010, 17:37:20
Ok, genau das wollte ich wissen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!