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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Klaus am 18. August 2010, 10:48:18

Titel: Freistellung für Studium
Beitrag von: Klaus am 18. August 2010, 10:48:18
Hallo

ich möchte ab Oktober mein Studium beginnen. Semesterbeginn ist der 01.10, Vorlesungsbeginn der 18.10.2010. Ab wann werde ich freigestellt? Der BFD-Berater sagt ich werde erst ab Vorlesungsbeginn freigestellt. Weiss jemand ab wann man freigestellt wird und kann vielleicht auch noch sagen wo ich etwas dazu finde?
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: wolverine am 18. August 2010, 11:34:56
Ab Semesterbeginn
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: Klaus am 18. August 2010, 12:00:11
Gibt es auch irgend eine Grundlage wo ich das finden kann? Wie gesagt, der Berater will mich erst ab Vorlesungsbeginn freistellen.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: wolverine am 18. August 2010, 12:38:26
Die Studienbescheingung, Studentausweis etc.? Dort steht Beginn und Ende drauf; "Student sein" ist eine verwaltungsrechtliche Statusänderung und die erfolgt mit Beginn des Semesters. In den Semesterferien oder anderer vorlesungsfreier Zeit ist man auch noch Student und nichts anderes.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: Jales am 18. August 2010, 15:42:56
Seit wann wird man denn im ersten Semester schon freigestellt ? Wäre mir neu.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: wolverine am 18. August 2010, 15:46:18
Soll man gleich im 3. beginnen?
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: Jales am 18. August 2010, 16:00:37
Das ist doch gerade das Problem, dass von Zeit zu Zeit auch mal Studenten in den ersten zwei Semestern gezogen werden sollen.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: wolverine am 18. August 2010, 16:14:51
Ähm, hier geht es nicht um Studium, Wehrdienst und Zurückstellung sondern um die Freistellung von Zeitsoldaten für ihr Studium (Stichwort BFD). Den Pflichtwehrdienst sollten diese bereits mehrfach abgeleistet haben.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: Jales am 18. August 2010, 20:51:55
Oh, das hab ich falsch gedeutet. Pardon.
Titel: Re:Freistellung für Studium
Beitrag von: Muddi05 am 23. August 2010, 13:36:47
Lieber Klaus,
nicht der BFD stellt Dich frei, sondern Dein Disziplinarvorgesetzter. Wann würde offiziell Dein BFD beginnen? Sollte das Semester noch vor offiziellem BFD beginnen, so kannst Du über einen Antrag eine Ermessungsfreistellung bewirken. Ausserdem würde es hilfreich sein, Dir von der Uni(?) eine Bestätigung über die Immatrikulation aushändigen zu lassen, und eine Bescheinigung über den offiziellen Start des Semesters. Damit die benötigten Anträge stellen und dann dürfte das auch kein Problem sein. Viel Erfolg wünscht Muddi