Hallo,
ich durfte gerade etwas erleben, was ich echt nicht ganz glauben kann... ;D ;D
Alle Namen der Soldaten, Kompanienamen etc. hab ich mal geändert...
Ich, OG Nr. 1 bin angehöriger der Kompanie X - habe jedoch meine Stube in Kompanie Y; Meine Stube ist mit 3 Leuten inkl. mir besetzt. Es gibt noch Kamerad 2 sowie 3, die beiden sind ebenfalls angehörige der Kompanie X. Es ist ca. 21:30 als ich im Stockbett oben liege, und unten Kamerad 2. Ich arbeite an meinem Laptop, während Kamerad 2 Fernseh sieht. Die Tür öffnet sich und das Licht geht an. Es tritt Kamerad 3 mit einem Oberfeldwebel und einem zweiten Soldaten, Dienstgrad HG, in den Raum; Der Oberfeldwebel trat mit den Worten "Schaun' wir mal nach den Nutten und Huren" ein. Ich war etwas erstaunt was los war... Dann sprach mich der Oberfeld an:"Wer sind sie?" ich antwortete dass ich der OG 1 aus der Kompanie X bin; Daraufhin beleidigte er mich damit dass ich behindert & blöd sei, dann lies er von mir ab und sprach Soldat 2 unter mir an, er fragte auch ihn wer er sei, fragte ihn ob er blöd und behindert sei, sagte zu ihm er solle seinen "fetten Arsch" aus dem Bett bewegen und in Grundstellung gehen;
Wir werden uns auf jedenfall morgen bei unserem Kompaniechef beschweren...
Was haltet ihr davon?
Auch wenn die Situation sicher nicht lustig war ;D ,du hast es so gut beschrieben das Ich mich eben halb krumm gelacht habe :D :D.Aber hey das war echt ne fiese Aktion,wie kommt es das der Oberfeld so reagiert hat?Kanntet ihr den bereits vorher?Was für ein Typ war das?Beschweren ist immer so eine Sache,aus meiner Grundwehrdienstzeit weiss ich wenn jemand sich übers Stammpersonal beschwert hat wurde das immer runtergespielt und wir würden ja alle übertreiben.Am besten ihr rächt euch anderweitig.
melden macht frei - und belasstet den vorgesetzten
sowas ist 100% beschwerde fähig
hoffentlich hast die namen des HG und des OF
Zitat von: Gunni am 24. August 2010, 22:45:10
Am besten ihr rächt euch anderweitig.
und davon kann ich nur abraten
meldung beim chef - und das morgenfrüh unverzüglich
Fakt ist nunmal, das ein "untergebener" (sprich vom Dienstgrad her) Meldung macht, kommt ein höherer Dienstgrad in die Stube.
(Melde Stube x belegt mit blabla).
War der HG in Begleitung des Feldwebels Uvd und der Feldwebel evtl FvW?
Seit ihr in der allgemeinen Grundausbildung?
Warum is deine Stube in Kompanie Y wenn Du in Kompanie X bist?
Keine Frage, das Verhalten des Oberfeld is auf jeden Fall beschwerdefähig mMn.
Wir haben keinen Platz in unserer Kompanie, deshalb schlafen wir hier.
Der OFw war total besoffen, die kamen am Samstag aus Afghanistan zurück; es war weder UVD noch FVw...
Wir sind nicht in der AGA - desweiteren wird das bei uns in der Stube ausserhalb der Dienstzeit anders mit dem melden gehandhabt...
ok danke für die Info.
Ich sags mal so direkt.
Wer Samstags aus Afghanistan wiederkommt und Dienstags wieder in der Kaserne ist und sich zulaufen lässt anstatt bei der Familie zu sein....
Eine Beschwerde ist mE vollkommen angebracht. Wenn dazu auch noch Alkohol im Spiel war, könnte es eine teure Entgleisung für den Herrn OF werden ;)
@Flex
Sehe ich genauso. Also ich habe mich einen Tag nach meiner Rückkehr aus dem Einsatz ordentlich zurück gemeldet und dem DV sofort meinen Urlaubsschein (vom ZgFhr und Spieß bereits unterschriebenen Urlaubsschein) in die Hand gedrückt :)
Zitat von: HeartShaped am 24. August 2010, 22:52:34
wird das bei uns in der Stube ausserhalb der Dienstzeit anders mit dem melden gehandhabt...
Zumal ein Besoffener, der in meine Bude torkelt, von mir a) keine Meldung kriegt und b) mir keine Befehle zu erteilen hat, schon gar nicht c) in diesem Ton.
Und nein, das sind keine "hehren Prinzipien", das ist erprobte Realität.
Also das ist ja wohl nicht zu glauben. Obwohl ich ein bißchen daran zweifel das es sich so zugetragen hat.
Es ist ganz klar darüber muß man sich beschweren so ein verhalten kann nicht geduldet werden, ich denke der DV wird dafür auch eine empfindliche Strafe finden.
Selbst wenn man die Namen der beiden Kameraden nicht weiß , das wird ein Leichtes sein das rauszufinden beim Antreten.
Wenn ein OFw so entgleist dann sollte er in sich gehen und ganz Kräftig nachdenken und eventuel morgens selber zum Chef gehen und sein Verhalten anzeigen. Und um eine Harte aber Gerechte Strafe bitten.
Hier liegen gleich mehrere Dienstpflichtverletzungen des Oberfeldwebels vor, wenn es sich so zugetragen hat. Nach einer Meldung oder Beschwerde hätte der DV bspw. folgende Verstöße zu prüfen:
- § 31 WStG - Entwürdigende Behandlung Untergebener
- § 32 WStG - Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
- § 10 SG - Pflichten des Vorgesetzten, insbesonder
Abs 1) Beispiel in Haltung und Pflichterfüllung
Abs 4) Befehle nur zu dienstlichen zwecken und unter Beachtung des völkerrechts, der Gesetze und Dienstvorschriften
Abs 6) Offz/Uffz haben bei ihren Äußerungen die zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzter
zu erhalten
- § 12 SG - Kameradschaft
Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Oerfeldwebel gegen weitere Befehle verstoßen hat, die er als Einsatzrückkehrer erhalten hat.
Unerheblich ist es in dieser Frage, ob der Oberfeldwebel selbst Angehöriger der Kompanie X ist oder womöglich Angehöriger einer anderen Kp dieses TrTls oder sogar eines anderen, in der kaserne untergebrachten TrTls/Dienststelle. Denn wenn er nicht Vorgesetzter nach § 1 VVO ist, dann ist er es, da in der TrUnterkunft geschehen, auf jeden Fall als Angehöriger einer anderen Einheit/Dienststelle nach § 4 (3) VVO.
Zu beachten wäre vom Fragesteller lediglich, bei wem er die Beschwerde/Meldung einlegt: Dies sollte er auf jden Fall beim zuständigen DV tun!
Das Schöne am Dienstrecht ist, dass es so nüchtern ist! Halten wir also fest: Der Fragesteller macht entgegen der Vorschrift keine Meldung wenn ein Vorgesetzter die Stube betritt (und hier sind irgendwelche "regionale Eigenheiten" mal wieder völlig egal!) = Dienstvergehen. Der OFw beleidigt vor Zeugen zwei Soldaten = Dienstvergehen. Evtl. kommt noch die Trunkenheit hinzu = (wahrscheinlich) Dienstvergehen.
Möglichkeiten: Entweder der Fragesteller fast sich ein Herz und geht nach Ausnüchterung zu unserem OFw und spricht in direkt und persönlich an. Tenor: Sie haben sich pflichtwidrig verhalten und das lasse ich mir nicht bieten! Entweder eine akzeptable Entschuldigung im angemessenen Rahmen oder die Beschwerde und Meldung beim Chef folgt umgehend. Oder eben Beschwerde und Meldung sofort. Die Beschwerde sollte in der Beschwerdefrist zulässig und begründet sein. Der Soldat wäre zu belehren, dass er bei Betreten der Stube durch einen Vorgesetzten künftig zu melden hat. Gegen den OFw ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
@ Wolverine: Ein interessanter Aspekt, die Sie dort aufwerfen, wenn Sie dem beschwerten Soldaten ebenfalls ein Dienstvergehen aufschultern: Natürlich ist es unstrittig, dass Soldaten ihren unmittelbaren Vorgesetzten und Generalen/Admiralen zu melden haben, wenn sie ihnen oder umgekehrt begegnen.
Da wir hier aber nicht wissen (zumindest habe ich dies nicht so herausgelesen), dass besagter Oerfeldwebel unmittelbarer Vorgesetzter unseres OG hier ist, würde es bedeuten, dass jedem Angehörigen einer höheren Dienstgradgruppe zu melden wäre. Woraus leiten Sie dies - und damit ihre unterstellung eines Dienstvergehens ab?
Ich habe hier keine Vorschriften zur Hand und auch nicht alle im Kopf - also machen wir es einfach: Gegrüßt hat er dann wohl auch nicht?! Damit hätten wir das Dienstvergehen (welches mit einer Belehrung angemessen zu ahnden ist). Nicht vergessen: Ich verdiene meine Brötchen in einem anderen Job und arbeite nur gelegentlich für unsere Streitkräfte. Aber wenn wir schon pfennigfuchsen möchten: Nach ganz herrschender Meinung der Truppendienstgerichte normiert der § 10 SG - trotz seiner missverständlichen Überschrift - keine Dienstpflicht sondern kann lediglich maßnahmeverschärfend angewendet werden.
Nun ja- im Fall des TE würd ich erst mal zu einem Gespräch mit dem OFw und den anderen Beteiligten raten. Je nach Reaktion des OFw kann man dann immer noch zu Meldung/Beschwerde greifen.
Ihr dürft gerne Zweifeln ob es sich zugetragen hat, ist ja wirklich eine unglaubliche Story aber exakt so war es. Ich habe es heute bei meinem Spieß (Kompanie X) gemeldet, dieser sagte mir er wird den Spieß der Y-Kompanie, welcher der OFW angehört, und damit übrigens kein unmittelbarer Vorgesetzter von mir ist, darüber informieren und dann werden wir gemeinsam entscheiden ob wir das bei einer einfachen Entschuldigung belassen, wenn denn der OF dazu bereit wäre, oder ob ich ein Dienstvergehen melden möchte. Ich denke ich werde das schriftlich festhalten mit dem Spieß - mich so beleidigen lassen zu müssen, und das auch noch Grundlos - sowas mach ich nicht mit. Mir können die dann gerne das Dienstvergehen vorwerfen dass ich Nachts um halb 10 in Boxershorts keine Meldung mache - bin ich einverstanden.. So ein fertiger Typ... ::)
Nun ja- im Fall des TE würd ich erst mal zu einem Gespräch mit dem OFw und den anderen Beteiligten raten. Je nach Reaktion des OFw kann man dann immer noch zu Meldung/Beschwerde greifen.
-> So hat der Spieß mir das auch gesagt.
Das ist ganz allein Ihre freie Entscheidung; die Beschwerde steht Ihnen zu und wäre absolut berechtigt. Ich würde es dem Herrn auch nicht zu leicht machen: wenn er eine Entschuldigung anbietet, dann auch vor den gleichen anwesenden Leuten mit dem Eingeständnis sich unangemessen verhalten zu haben.
Ja, wir haben das schon so ähnlich abgesprochen. Man muss natürlich auf sein Verhalten während dem Gespräch achten. Wobei er gestern wirklich einfach nur feindselig gestimmt war und auch total aggresiv. Er kam ja schon mit Schimpfwörtern rein ohne uns jemals gesehen zu haben.. Ich denke ich werde das dem DV schriftlich geben :)
Ich weiß Ihre Kommentare hier immer zu schätzen und ebenso, dass Sie ihre Brötchen woanders verdienen. Sie wissen auch, dass ich Erbsenzählerei gerne vermeide. Dennoch sind Vorgesetzte (bis auf Generale/Admirale) nur bei der jeweils ersten begegnung am Tage zu grüßen. Ich wende mich also insofern gegen Ihre Aussage, dass unser Fragesteller ein dienstvergehen begangen hätte, indem ich meine zuvor geäußerte Bemerkung erweitere, dass der DV des fragestellers zu prüfen hätte, ob er beim betreten der Stube den OFw gegrüßt hat.
Aber im Ernst und zurück zur Frage: Im Raum stehen hier erhebliche dDenstpflichtverletzungen des besagten Oerfeldwebel, die allerdings ausschließlich dann geahndet werden, wenn der zuständige DV durch Beschwerde oder meldung hierauf aufmerksam wird und dann seine Ermittlungen aufnimmt. Der ebenso mögliche Vorschriftenverstoß unseres Fragestellers bleibt davon unberührt, kann allerdings - so wie der Fall geschildert wurde - nur zu einer EM führen, ist also gegenüber des infrage stehenden fehlverhaltens des vorgesetzten ziemlich unerheblich!
Wie gesagt: Der genaue Wortlaut der Vorschrift ist mir nicht erinnerlich und nachgucken kann ich nicht. Aber es missfällt meinem soldatischen Selbstverständnis wenn ich - angenommen als KpChef - in eine Stube meines Gebäudes kommen würde und bekäme keine Meldung oder sogar noch nicht mal einen Gruß (vielleicht habe ich den Soldaten ja bereits am Speisesaal vor dem Frühstück getroffen).
Und zum Rest: Stark alkoholisierte Menschen neigen in dieser Situation manchmal zu unbegründeter Feindseligkeit. Das entschuldigt gar nichts, keine Frage. Und Menschen sollten sich nicht derart betrinken und wer zu Blödsinn neigt wenn er besoffen ist, sollte das schon drei Mal nicht. Trotzdem machen Menschen das. Wenn man hier ein bisschen ließt findet man beliebig Beispiele. Nun haben wir Juristen einen Sinnspruch: "Semper auditur et altera pars". Es ist nie verkehrt einfach ´mal den anderen zu hören (wenn er wieder nüchtern ist). Vielleicht hatte er Gründe oder er bereut aufrichtig. Man vergibt sich damit gar nichts und die Beschwerde ist auch nach einem solchen Gespräch noch zulässig. Aber Sie machen das schon richtig.
Warum wird den OG jetzt ein Vorwurf gemacht?
Ich habe damals gelernt man macht Meldung bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten dann den Kommandanten der Einheit Kaserne und ab Dienstgrad General sowieso.
Wenn ich das verhalten des OFw mal mit meinen Jetzigen Beruf vergleiche und ich mich so gegenüber unseren Zivis Verhalten hätte, dann hätte ich Spätestens ein Tag später die Fristlose Kündigung in der Tasche.
Man sollte jetzt aber auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, man sollte auch Versuchen den OFw Hilfe zukommen zu lassen. Wer so entgleist mit Alkohol hat irgendein Problem worüber er Reden sollte. Ich Verurteile nicht den Alkohol, jeder hat mal einen über den Durst getrunken aber man sollte sich dann wenigstens benehmen.
@ Wolverine: wir beide müssen doch gar nichts richtig machen, das ist ja wohl doch Sache dieses OFw und/oder seines DV. Und wir liegen ja gar nicht auseinander. Doch weiß ich an Ihnen als Juristen eben doch die rationale Herangehensweise zu schätzen, die immer ein Könnte einschließt... Und ganz sicher ist es u.u. eine gute Möglichkeit für den Fragesteller/seine Stubenkameraden, zunächst das Gespräch mit besagtem OFw zu suchen (wenn er denn noch für sie erreichbar ist), bevor sie bei einem für sie nicht ausreichendem Ergebnis doch noch Beschwerde einlegen.
@ HG: Der DV hätte im Rahmen seiner Ermittlungen gegen dn OFw sowohl belastende, als auch entlastende Fakten zusammenzutragen, bevor er sich zu einer Maßnahme entschlosst.
Zitat von: wolverine am 25. August 2010, 12:47:35
Aber Sie machen das schon richtig.
Damit war eigentlich der Themenstarter gemeint.
Ich finde, der TE geht angemessen und nach der Beratung hier und dem Gespräch mit seinem Spieß auch relativ emotionslos an die Angelegenheit heran. Das ist bei solchen Auseinandersetzungen immer noch die beste Entscheidung.
Wolverines Einschätzung "Sie machen das schon richtig" war wohl auch diesem Eindruck geschuldet.
Was unterbliebene Meldung und Gruß angeht: Wenn der Auftritt des OFw wie vorgetragen stattgefunden hat, war dazu wohl keine Gelegenheit.
Hallo Leute,
ja, es gab tatsächlich wenig Zeit wo ich hätte aus dem Bett springen können und Meldung machen können, aber ich hätte es auch nicht getan. Ich habe heute Erfahren dass dieser OFw bereits einen Soldaten, ebenfalls aus meiner Kompanie eine Ohrfeige gegeben hatte, nachdem er ihm, auch als er betrunken war, kein Bier bezahlt hatte. Leider hat sich der Soldat nicht beschwert; Ich werde, nachdem ich nun diese Info habe, dass sowas bereits öfter vorkam, definitiv Meldung an den DV machen - sojemand MUSS bestraft werden.
@ HeartShaped
Ich werde Langsam ein wenig Skeptisch, den Fall den Sie geschildert haben, sowas kann man nachvollziehen.
Aber wenn der OFw eine Ohrfeige verteilt hat, das könnte ihn alles kosten.
Ich kann es mir Ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Sagen wir es mal so in meinen ganzen 4 Jahren hatten wir nicht ein einzigen Fall wo ein Dienstgrad ab U einen Manschaftssoldaten geschlagen hat.
Und glauben Sie mir zu meiner Zeit wurden ein paar mehr Spielchen gemacht als heute.
Deswegen kann ich das mit der Ohrfeige nicht glauben.
Ich rate Dir, Dich nicht vom Wissen um einen anderen Vorgang leiten zu lassen. Deine Beschwerde wiegt allein schwer genug. Das sollte Dir genügen. Es bringt jetzt nichts, den besagten OFw auch noch für andere angebliche Verfehlungen zur Verantwortung ziehen zu wollen. Da kämen wir zum Thema "Rache", ein ganz übler Aspekt des Wunsches nach Gerechtigkeit.
Naja die Story hat mir mein TE-Führer erzählt, ich will mich dafür garnicht rechen oder für denjenigen der da geschlagen wurde irgendwas einfordern. Da gehts um die Beleidigungen gegen mich - nix anderes
@ HeartShaped
Ich bin immer noch Skeptisch.
Wenn Ihr TE Führer das weiß, dann wissen es Sicherlich noch mehr.
Ich frage mich nur wie sowas Rechtlich aussieht, es geht immerhin um eine Körperverletzung, und das da Niemand eingeschritten ist und das gemeldet hat macht mich Skeptisch.
Es haben schließlich schon Soldaten für weniger die Uniform ausziehen müssen.
Ich befürchte mal, dass es leider immer noch in einigen Teilbereichen der Bundeswehr einen falsch Verstandenen Korpsgeist gibt und aus diesem Grunde da wohl nichts passiert ist.
Zitat von: HG d. R. M.-O.K. am 25. August 2010, 17:58:24
@ HeartShaped
Aber wenn der OFw eine Ohrfeige verteilt hat, das könnte ihn alles kosten.
Ich kann es mir Ehrlich gesagt nicht vorstellen.
.....
Deswegen kann ich das mit der Ohrfeige nicht glauben.
Ein Blick in den Bericht des Wehrbeauftragten zeigt, dass da teilweise noch ganz andere Dinge geschehen.
Ja, das wissen wirklich viele hier - wirkt mir nicht wie ein Märchen. Mein Te-Fhr. meinte dass er als nicht beteiligter nichts melden dürfte wenn es der beteiligte nicht will.. hm weiss auch nicht.
@ TazD
Ich habe mir den Bericht 2009 gerade mal im Internet angesehen und bin Sprachlos.
Zitat von: HeartShaped am 25. August 2010, 18:57:21
Ja, das wissen wirklich viele hier - wirkt mir nicht wie ein Märchen. Mein Te-Fhr. meinte dass er als nicht beteiligter nichts melden dürfte wenn es der beteiligte nicht will.. hm weiss auch nicht.
Selbstverständlich kann und darf er solche Vorfälle melden, auch als Nicht-Betroffener. Genauso wäre auch eine Eingabe als Nicht-Betroffener möglich.
Lediglich eine Beschwerde darf nur dann geschrieben werden, wenn man selbst betroffen ist.
Naja, mir ist das ehrlich gesagt egal. Ich bin nur gespannt was wegen meiner Beschwerde gemacht wird
Natürlich kann man jedes Fehlverhalten melden und in so einem gravierenden Fall sollte man das auch. Einzig wenn zwischen Beiden eine wie auch immer geartete Aussöhnung stattgefunden hat, könnte man überhaupt in´s Grübeln kommen. Aber wer sich - jetzt sogar wiederholt - derart nicht im Zaum hat, hat als Vorgesetzter nichts verloren.
Ich habe keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen vermutet...
Wenn sich alles so zugetragen hat, kann ich wolverine nur Recht geben: Dieser OFw ist als Vorgesetzter nicht geeignet.
Find ich auch.. naja mal sehen was dabei rauskommt
Nicht vergessen das Ergebnis zu posten. ;)