Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: DonPotento am 29. August 2010, 15:01:07

Titel: Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: DonPotento am 29. August 2010, 15:01:07
Guten Tag,

momentan bin ich FWDL 23. Meine Dienstzeit endet am 28.02.2011.
Nun gehe ich mitte Januar bis zum 17. Mai 2011 ins Ausland (Kosovo).

Mit welchem Wehrsold kann ich rechnen, bzw. kann ich noch irgendwelche Zuschüsse beantragen, damit sich das auch für mich lohnt. Bin 22 Jahre, ledig und habe keine Kinder.

Würde mich über eine Antwort freuen.
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: MediNight am 29. August 2010, 15:56:24
Wenn Sie in einen Einsatz gehen, bekommen Sie genau den gleichen Wehrsold wie zu Hause auch! Das ist derzeit für eine  Hauptgefreiten € 11,71 am Tag! Aber ... ab dem Ende Ihres freiwillig länger dauernden Wehrdienstes fallen ALLE FWDL-Zuschläge weg! Dafür müssen Sie dann beim Amt für Unterhaltssicherung die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen, die für einen ledigen Hauptgefreiten ohne Kinder (was ich Ihnen hier einfach einmal unterstelle ;) !) am Tag € 20,-- betragen!

Dazu kommt dann noch der AVZ, derzeit sind das € 62, pro Tag im Kosovo!

Daraus folgt:

Wehrsold = € 11,71 PLUS Unterhaltssicherung = € 20,-- PLUS AVZ = € 62,-- macht zusammen € 93,71 am Tag, was in einem Monat mit 30 Tagen dann monatlich € 2.811,30 ausmacht!

Mein Rat: Kümmern Sie sich darum, dass Sie den Einberufungsbescheid für die Anschlußwehrübung schon vor dem Einsatz in der Tasche haben, denn dann können Sie auch noch vorher die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen!
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: DonPotento am 29. August 2010, 16:38:23
Danke für diese kompetente Antwort.

Werde mich bemühen den Einberufungsbescheid so schnell wie möglich zu bekommen. Wo und wie beantrage ich denn die Lesitungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz? Steht mir das überhaupt zu?
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: mailman am 29. August 2010, 16:54:44
Die Leistungen nach dem USG beantragt man m.W bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Die sitzt bei je nach Art der Stadt z.B. im Landratsamt.
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: DonPotento am 29. August 2010, 17:05:17
Und die kann jeder beantragen?
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: mailman am 29. August 2010, 17:23:43
Beantragen kann man alles. Ich kenne mich mit dem USG nicht aus, aber wenn Medinight das so schreibt, wird das normalerweise stimmen.

Man kann ja auch vorher dort nachfragen.
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: MediNight am 29. August 2010, 18:34:07
Grundlage zum Beantragen der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist ein gültiger Einberufungsbescheid, da ist normalerweise immer eine Version speziell für die Unterhaltssicherungsbehörde dabei, auf der z. B. auch der Dienstgrad steht! Und der Antrag für Leistungen von der USB liegt auch dabei! habe ich letzthin erst gesehen, als wir einen Wehrübenden bei uns hatten, der absolut keinen Plan hatte, was er mit den ganzen Papieren tun sollte!

Einfach mal nach Unterhaltssicherungsgesetz googeln und dann die Mindestleistung nach § 13 c ansehen ;) !
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: der_stuffz am 30. August 2010, 08:28:01
Google einfach mal Unterhaltsicherungsbehörde+ deinen Wohnort!

Dann solltest Du was finden! Manchmal muss man aber auch den Antrag anfordern!

Haste dDich dann schon arbeitsuchenbd gemeldet? Wenn ja muss Du die WÜ auch beim Amt anzeigen!

Darf man nicht vergessen!
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: MediNight am 30. August 2010, 09:09:39
Das Amt für Unterhaltssicherung ist bei kreisfreien Städten beim Sozialamt der Stadt, ansonsten jedoch beim Sozialamt des Landkreises angesiedelt!
Und Antragsformulare liegen meistens dem Einberufungsbescheid bei. So war es zumindest bei unseren Wehrübenden.

Ach ja, eines noch: Wenn er noch während seiner Zeit als FWDLer den Einberufungsbescheid für die Anschlußwehrübung bekommt, muss er sich ert gar nicht bei der Arbeitsagentur melden! Das kann er immer noch tun, wenn er aus dem Einsatz zurückgekommen ist und seinen Einsatzurlaub abbaut und die Einsatznachbereitung hier im Lande macht!
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: mailman am 30. August 2010, 11:10:20
Bzw. sollte er sich ja sowieso schon langsam melden, da man sich 3 Monate vorher melden muss.
Titel: Re:Besoldung als Wehrübender im Ausland
Beitrag von: DonPotento am 31. August 2010, 09:25:24
Also warte ich jetzt auf den Einberufungsbescheid und melde mich dann anschließend bei der Unterhaltssicherungsbehörde in Darmstadt. Den Bescheid müsste ich ja dann bald bekommen, wenn ich das 3 Monate vor dem Einsatz einreichen muss.