Hi
Habe meine Einladung zum ZNwG West bekommen.
Hatte mich als Feldwebel im Truppendienst beworben, aber im im Brief war ein Infoblatt zu der Mannschaftslaufbahn nur drinne.
Habe echt ein super Realschulabschlusszeugniss mit einem Schnitt von 1,2.
Ist der Brief aussagekräftig oder wird das nochmal im ZNwG entschieden?
Hatte nämlich im Bewerbungsformular, falls es als Feldwebel nicht klappt, auch das Kästchen für die Mannschaften angekreuzt.
mfg
Aus einer beiliegenden Broschüre würde ich keine übertriebenen Schlussfolgerungen ziehen ;)
braucht man als FW nicht auch ne Berufsausbildung? Mit Abschluss? Wenn du bis dato "nur" Schule gemacht hast, erfüllst du ja nicht die Voraussetzungen für den FW...
Realischulabschluss reicht für die Feldwebellaufbahn.
Ja oder halt einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, was dem Realschulabschluss gleichzustellen ist, was aber nicht interessant ist, da er den Realschulabschluss hat :)
Nein das stimmt so nicht. Man muss hier sehr oft einen bestimmten Schnitt haben und auch noch eine bestimmte Note in Englisch nachweisen.
Es bekommt bei weitem nicht jeder einen Mittleren Bildungsabschluss wenn der den Beruf abschließt.
ich frage mich allerdings, was du im truppendienst willst? wenn ich das richtig verstanden habe, hast du realschule ohne eine ausbildung. da es im truppendienst (nach meinem wissen) keine ZAW gibt, würdest du ja nach dem bund ohne irgendwas da stehn. somit würde doch nur der fachdienst in frage kommen, in de rman eine ausbildung erhält.
Im Endeffekt muss es jeder selber wissen. Wenn man sich anstrengt und nicht erst um 12 Uhr Vorbereitungen für "danach" trifft, dann kommt sicher aucho zurecht.
Bildungsvorraussetzungen FEldwebel allgemeiner Fachdienst:
-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar
Zu der Fach bzw Truppendienst Sache....
Wenn du noch recht jung bist, solltest du lieber den Fachdienst in Erwähgung ziehen einfach aus dem Grund das du dich noch weiterbilden kannst und willst, wenn du als Truppendiener nach 12 Jahren ausscheidest und sagen wir 30 bist sind deine Motivation und dein Ehrgeiz so im Keller das du dich kaum an was neues setzen wirst und krampfhaft daran klammern wirst was du beim Bund gemacht hast. Ergo: Fachdienst!!!
Bei den Voraussetzungen fehlt dann aber -wie in diesem Fall gelten- der Fall Fachoberschulreife mit oder ohne förderliche Berufsausbildung.
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48
ich frage mich allerdings, was du im truppendienst willst?
Offensichtlich Feldwebel werden...
Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48wenn ich das richtig verstanden habe, hast du realschule ohne eine ausbildung.
Es wird in Deutschland - auch nicht bei der Bundeswehr - auch niemand gezwungen eine Ausbildung zu absolvieren.
Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48da es im truppendienst (nach meinem wissen) keine ZAW gibt,
Das ist falsch. Auch Feldwebel des Truppendienstes können eine kaufmännische ZAW machen, grundsätzlich ist sie aber erst mal nicht vorgesehen.
Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48würdest du ja nach dem bund ohne irgendwas da stehn.
Wenn man zwei Jahre Freistellung vom Dienst für Ausbildung, Schule oder Studium bei vollen Bezügen nicht nutzen will und auch 3 Jahre Übergangsgebührnisse nicht nutzt wäre man da wohl selber Schuld, wenn man so doof wäre...
Andi
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
Und jetzt ... es fehlt immer noch die FachOBERschulreife !
Vllt heißt das in seinem BL anders.
Egal wie es dort heißt. Laut seinem Post kann man mit Realschulabschluss offenbar nicht in die Feldwebellaufbahn.
Zitat-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar
Dann ist sein Post schlichtweg falsch.
Die Informationen beziehen auf die Broschüre "Feldwebel des allgemeinen Fachdientes", wenn ihr das nicht glaubt guckt selbst nach ;)
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28
Bildungsvorraussetzungen FEldwebel allgemeiner Fachdienst:
-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar
Schlecht geträumt? In der Broschüre steht:
"Voraussetzungen für die Einstellung als
Feldwebelanwärterin/Feldwebelanwärter/
Bootsmannanwärterin/Bootsmannanwärter (Einstellung im
untersten Mannschaftsdienstgrad):
- Sie sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 des
Grundgesetzes.
- Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet.
- Sie besitzen einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand oder- Sie besitzen einen Hauptschulabschluss (oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand) und einen förderlichen, für
die vorgesehene Verwendung in der Bundeswehr jedoch nicht
verwertbaren Berufsabschluss.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Einstellung mit höherem
Dienstgrad
Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier/Maat
- Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet und das 32. Lebensjahr
noch nicht vollendet.
- Sie besitzen einen Hauptschulabschluss
(oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand) und
einen für die vorgesehene Verwendung bei der Bundeswehr
verwertbaren Berufsabschluss.
Verpflichtungszeit: Grundsätzlich zwölf Jahre (acht Jahre möglich)."
Gruß Andi
Auf der nächsten Seite, in der Tabelle, steht bei Bildungsvorraussetzung genau das was ich geschrieben hab.
Ich lese da eindeutig ...
"Abitur, Fachhochschulreife, mittlere Reife ..."
... in der Tabelle auf Seite 5.
Zitat von: PzInstFw am 02. September 2010, 20:02:10
Auf der nächsten Seite, in der Tabelle, steht bei Bildungsvorraussetzung genau das was ich geschrieben hab.
Nein und noch dazu hast du die Tabelle, in der du sehr kreativ und frei geräubert hast offenbar nicht verstanden.
Die Voraussetzungen für eine Einstellung findest du auf Seite 4 und 5, die Tabelle fast diese Daten noch mal zusammen und bringt auch gleich Regelverpflichtungszeiten mit ins Spiel.
Gruß Andi