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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Nicole4268 am 31. August 2010, 00:58:56

Titel: Marine und Kind
Beitrag von: Nicole4268 am 31. August 2010, 00:58:56
Hi Leute..
Mein Freund geht jetzt ab 01.10.2010 zur Marine er hat sich auch gleich fûr 2 jahre verpflichten lassen.
Wie ist des jetzt wenn wir in der Zeit ein Kind kriegen?
Bekommt er dann mehr Geld oder verändert sich allgemein irgendwas?
Lg nicole
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: Flexscan am 31. August 2010, 01:44:39
Da Ihr nicht verheiratet seit, glaube ich kaum, das sich da was grossartig finanziell ändern wird.
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: sputnik123 am 31. August 2010, 02:33:53
er hat sich nicht verpflichten lassen

er hat SICH verpflichtet ...!
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: Eracom am 31. August 2010, 03:00:00
@sputnik123
Das hättest dir auch sparen können.
Wenn du nur hier bist Rechtschreibfehler oder falsche Formulierungen aufzudecken, hättest gleich den Rest von dem Thread aufzählen sollen und im gesamten Internet.

@Nicole4268
Zitat
Unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kind, erhalten über die WBV der Bundeswehr den sogenannten Familienzuschlag. Voraussetzung ist, dass die Parteien auch zusammen in einer Wohnung leben.
Gerechnet ab Datum des Zusammenlebens wird der Zuschlag sogar nachgezahlt.

Bei nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kind beläuft sich der Betrag auf rund 200,- Euro, den der Soldat monatlich mit seiner Verdientsabrechnung erhält.
Wenn ihr vor habt zu heiraten, erhöt sich der Zuschlag auf rund 400,- Euro.

Genau hinterfragen kannst Du das aber nochmal bei der WBV.
Mit denen musst Du Dich eh ausseinandersetzen, da diese Dir eine Bescheinigung zukommen lassen, mit der Ihr auf's Rathaus müsst, um Euch den gemeinsamen Wohnsitz bestätigen zu lassen.

Quelle: gutefrage.net

Die Antwort stammt vom 8. Juli 2010 - sollte also noch aktuell sein.
Ich denke aber das die Bezüge variieren.
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: BulleMölders am 31. August 2010, 07:29:14
Erstmal wäre es ja interessant, in was für einem Status der Freund tatsächlich ist. FWDL oder SaZ?
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: Nicole4268 am 31. August 2010, 13:18:12
Der hat vor nen monat seine ausbildung als koch fertig gemacht und geht als koch zur Marine und muss etz erst nach Plön zu dieser unteroffiziersschule.
Und ja wir wohnen schon seit Februar zusammen :-)
Wollt nur mal so wissen wie das ist da es in unserem alter ja nicht grad ausgeschlossen ist ein Kind zu bekommen ;)
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: Eracom am 31. August 2010, 14:31:07
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2010, 07:29:14
Erstmal wäre es ja interessant, in was für einem Status der Freund tatsächlich ist. FWDL oder SaZ?

Gibt es ein SaZ2?

Das ist doch nur möglich, wenn man FWDL 23. Wobei das blöd wäre, wenn man dann zum SaZ2 ernannt wird, werden die 23 Monate angerechnet so verbleibt nurnoch 1 Monat als SaZ2. Sowas gibt es auch nicht mehr oder doch?
Sinnvoll wäre doch SaZ4, da wären dann ganze 2 Jahre und 1 Monat draufgerechnet.

Die Aussage hat sich jetzt nur ergeben, da oben 2 Jahre steht und du halt FWDL und SaZ angesprochen hattest.
Und Nicole jetzt auch nur die Uffz-Schule genannt hat und mir das mit den 2 Jahren etwas kurios scheint.

@Nicole
Sonst einfach bei der Unterhaltssicherungsbehörde anrufen sofern er FWDL ist.
Titel: Re:Marine und Kind
Beitrag von: mailman am 31. August 2010, 14:33:57
Natürlich gibt es einen SaZ 2 meistens oder fast immer ROA.

Finanziell gesehen steht man allerdings als FWDL besesr da. Zumindest war das nach dem "alten" System so.