Hallo zusammen,
ich habe da mal einige Fragen bezgl. der Beförderung zum HFw d.R. und folgende.
Ich habe gerade diese schöne Tabelle aus der 20/7 vor mir liegen. Wenn ich das richtig verstehe, kann man nach 24 WÜ-Tagen zum HFw d.R. befördert werden, wenn das Eintrittsdatum BW länger als 8 Jahre zurückliegt und man einen entsprechenden Dienstposten hat.
1. Frage: Gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, ich habe mal was von einer mind. 14tägigen WÜ mit Beurteilung gehört, kann aber dazu in der 20/7 nichts finden.
Es liegt zwar noch in weiter Ferne, doch wenn ich die nächste Beförderung sehe (SFw), steht dort "Zeit seit Ernennung zum Feldwebel d. R" 16 Jahre.
2. Frage: Ich interpretiere es doch richtig, das das nicht nur für Fw d. R. gilt, sondern auch für damals aktive Fw. Wäre es also möglich, nach weiteren 24 WÜ-Tagen befördert zu werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Dienstposten) erfüllt sind? Im Unterschied zu OSFw gibt es ja keine Angabe zu "seit Ernennung zum HFw".
3. Macht der Zeitraum "seit Ernennung zum Feldwebel" einen Unterschied zwischen passiver/aktiver Reservistenzeit?
Das soll es erstmal gewesen sein....
MfG Graf
antwort 2. frage
die aktive und die reservistenzeit wird zusammengerechnet
beispiel :
aktiv SAZ 12 nach 4 jahren Fw - bis zur entlassung als OFw 8 Fw jahre (müsste bei den meisten so sein)
dann 8 jahre Reservist (innerhalb dieser Zeit beförderung zum HF) dann beförderung zum StFw möglich
aber und hier wird frage eins auch mit beantwortet
eignung und befähigung müssen da sein
Mobstelle muss SF geschlüsselt sein
befähigung wird durch nachgewiesen
Mobstelle - Ausbildung (AVR/ATN) müssen zusammenpassen
eigung durch Beurteilung (und ob ein chef jemand nach 24 tagen wü schon zum HF machen will/kann - rechne lieber mit ein paar WÜ mehr - der HptFw ist keine Alterserscheinung)
und zwischen den beförderungen müssen mindestens 12 monate liegen
achja und für die beförderung zum StFw braucht man glaub ich auch noch ein oder zwei beurteilungen - da bin ich mir aber nicht so sicher
Zitat von: bayern bazi am 31. August 2010, 20:55:24
eigung durch Beurteilung (und ob ein chef jemand nach 24 tagen wü schon zum HF machen will/kann - rechne lieber mit ein paar WÜ mehr - der HptFw ist keine Alterserscheinung)
Diese hat der Chef nicht zu entscheiden. Die Beurteilung wird von der SDBW angefordert und dann hat der Chef eine Beurteilung zu erstellen.
Bei meiner ersten WÜ (Dauer 4 Wochen) musste nach zwei Wochen eine Beurteilung geschrieben werden und am Ende der WÜ Beförderung zum Hauptbootsmann. HAbe auf der Stelle geübt, auf der ich auch als aktiver Soldat eingesetzt worden war.
Hi,
Zitat von: marineflieger am 31. August 2010, 21:04:40
Bei meiner ersten WÜ (Dauer 4 Wochen) musste nach zwei Wochen eine Beurteilung geschrieben werden und am Ende der WÜ Beförderung zum Hauptbootsmann. HAbe auf der Stelle geübt, auf der ich auch als aktiver Soldat eingesetzt worden war.
dann kannte dich dein Chef ja schon etwas länger. Bei mr ist es so, dass ich jetzt nach Auflösung der Ersatzbataillone in eine aktive Einheit auf Spiegeldienstposten versetzt wurde und es meine erste WÜ in dieser Einheit ist. Ich bin da allerdings optimistisch, die Einheit ist sehr aktiv in der Reservistenarbeit und betonen bei Infoveranstaltungen immer wieder, wie sehr sie aktive Reservisten brauchen. Ich denke sie bemühen sich auch in Bezug auf mögliche Beförderungen.
MfG Graf
Eine grundsätzliche Voraussetzung für alle die "Hauptfeldwebel der Reserve" werden wollen, ist auch, dass man seinen Dienstgrad richtig schrieben kann ;) !
HFw = Heeresfeldwebel, HptFw oder HF = Hauptfeldwebel
Wegen der "HFw-Seuche" sollte der IBUK dem Bundespräsidenten tatsächlich mal diesen zusätzlichen Dienstgrad zur Genehmigung vorlegen ...
Zitat von: Graf von Krähenburg am 31. August 2010, 20:34:06
... 1. Frage: Gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, ich habe mal was von einer mind. 14tägigen WÜ mit Beurteilung gehört, kann aber dazu in der 20/7 nichts finden.
Das glaube ich Ihnen gerne ;) ! Das steht nämlich in der Ziffer 213 der ZDv 20/6:
"a. Eine Beurteilung ist zu erstellen für Offiziere und Unteroffiziere der Reserve
...
– nach einer Wehrdienstleistung von mehr als zwölf Tagen, wenn Wehrdienstleistende in ihrem derzeitigen Dienstgrad noch nicht beurteilt wurden,
..."
Und hier handelt die SDBw üblicherweise so, dass eine Beurteilung als aktiver Oberfeldwebel nicht angerechnet wird und quasi eine Beurtelung als Reservist notwendig ist!
doch lieber heereswebel - wie luft- oder wasserwebel :D
Also "bazi" zu meiner Anfangszeit hiess es noch:
Lieber Feldwebel als Wald- oder Wiesenwebel :D !
Hi,
Zitat von: MediNight am 31. August 2010, 21:51:46
Das glaube ich Ihnen gerne ;) ! Das steht nämlich in der Ziffer 213 der ZDv 20/6:
"a. Eine Beurteilung ist zu erstellen für Offiziere und Unteroffiziere der Reserve
...
– nach einer Wehrdienstleistung von mehr als zwölf Tagen, wenn Wehrdienstleistende in ihrem derzeitigen Dienstgrad noch nicht beurteilt wurden,
..."
danke für den Hinweis. Wenn ich den Abschnitt in meiner Ausgabe (ich hoffe noch aktuell) weiterlese, ist jetzt eh eine Beurteilung fällig, egal wie lange die WÜ dauert:
" - bei Wehrübungen, in denen die zeitliche Voraussetzung für eine Beförderung ...erfüllt werden und bis dahin noch keine Beurteilung in der derzeitigen Mob-Verwendung erstellt wurde."
MfG Graf