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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Cruiser am 02. September 2010, 11:52:27

Titel: UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: Cruiser am 02. September 2010, 11:52:27
Versuche es mal in der Kurzfassung.
War SaZ 12. Habe meinen Umzug von BfD Standort von der WBV bezahlt bekommen. Nun steht mir ja noch ein Endumzug zu, der vom BfD übernommen wird.
Nun bin ich auch aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen, wohne aber mehr oder weniger bei meinen Eltern (mit meinen kompletten Möbeln). Wird das als Umzug anerkannt? Habe ja keinen Mietvertrag im dem Sinne
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: wolverine am 02. September 2010, 12:03:03
Nein.
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: Cruiser am 02. September 2010, 13:26:58
Zitat von: wolverine am 02. September 2010, 12:03:03
Nein.

Steht das in irgendeinem Pharagraphen/Gesetz? Kann mir mom keine eigende Wohnung leisten weil ich mich Selbständig gemacht habe.
Wird eine WG Wohnung anerkannt?
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: Aleonor am 02. September 2010, 13:50:00
Können deine Eltern nicht an dich untervermieten? Muss ja keine riesen Summe sein.
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: BulleMölders am 02. September 2010, 14:01:55
Aber immer dran denken, Mieteinnahmen sind Steuerpflichtig.
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: wolverine am 02. September 2010, 14:27:59
Ergibt sich sinngemäß aus dem Wohnungsbegriff und damit aus Ziffer 10.3 der VwV zum BUKG. WG wird anerkannt wenn ein eigener Mietvertrag vorliegt.
Titel: Re:UKV ohne eigenden/direkt Wohnsitz??
Beitrag von: DaRealAd am 02. September 2010, 17:34:04
Mal interessehalber eine ähnliche Situation:
Ich wohne alleine in einer Wohnung die meinen Eltern gehört. Dafür existiert natürlich auch kein schriftlicher Mietvertrag.

Wäre ich damit auch UKV/TG-berechtigt?
Würde ein schriftlicher Nutzungsvertrag ohne Entgelt ausreichen?
Würde ein schriftlicher Mietvertrag über 1 € ausreichen?
Wie lang vor Dienstantritt müsste der Vertrag gemacht werden?