Hey Leute,
Hab mal eine Frage,vllt weiß jemand bescheid von euch,
Habe heute einen Brief bekommen von meinen Kreiswehrersatzamt,zur Einberufungsplanung.
Zum 1.Dezember tritt das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 in Kraft. Dieses sieht u.a. eine Verkürzung des GWD ab dem 1.Janur 2011 von neun auf sechs Monate vor. Von dieser Kürzung sind auch Sie betroffen. Der Wegfall von drei Monaten GWD hat auch zur Folge,dass sich Ihr Wehrdienst um drei Monate verkürzen würde. Sie würden drei Monate früher entlassen,als es Ihrer urspünglichen Planung entsprach.
Sie haben die Möglichkeit,die drei wegfallenden Monate durch drei zusätzliche Monate FWD mit dem entsprechendem Wehrsoldzuschlag zu ersetzen und dem von Ihnen ursprünglich ins Auge gefassten Termin entlassen zu werden.
°° Ich möchte meinen Werhdienst um drei Monate FWD verlängern und zum urspünglichen geplanten Termin entlassen werden( von 14 Monaten FWD auf 17 Monate FWD / Gesamtdienszeit 23 Monate)
°° Ich möchte meinen Wehrdienst nicht verlängern und drei Monate früher als geplant entlassen werden (14 Monate FWD / Gesamtdienszeit 20 Monate)
hätte es bestimmt kürzer stellen können aber war grad so schön beim ABschreiben dieses Briefes :D
Meine Frage:
da mich diese verkürzung ja jetzt betrifft, geht FWD jetzt ab dem 7 Monat jetzt schon los dann und kriege ich meinen Wehrdienstzuschlag jetzt ab dem 7 Monat schon?
oder bleibt es dabei das es ab dem 10.Dienstmonat gezahlt wird ?
Endlich haben wir da mal etwas schriftlich, wenn auch "nur" aus zweiter Hand. Vielen Dank!
Zur Frage die Antwort:
ZitatSie haben die Möglichkeit,die drei wegfallenden Monate durch drei zusätzliche Monate FWD mit dem entsprechendem Wehrsoldzuschlag zu ersetzen und dem von Ihnen ursprünglich ins Auge gefassten Termin entlassen zu werden.
Ich hätte es nicht besser formulieren können!
Abschreiben, gut und schön, verstehen ist aber wichtiger ;) Lies dir die Auswahlmöglichkeiten nochmal durch, dann solltest du deine Fragen selber beantworten können ... Denn die Antwort steht schon in dem oben von dir abgeschriebenen Text!
da steht nur, dass die weiteren 3 monate besser bezahlt werden....
das schließt immer noch "6+3 monate normaler sold und 17 monate erhöht" und "6 monate normaler sold und 20 erhöhter sold" mit ein...
mit "...drei zusätzliche Monate FWD mit dem entsprechendem Wehrsoldzuschlag..." können die 3 monate zwischen GWD und FWD gemeint sein, aber auch die letzten 3 des FWD.
also schlauer sind wir jetzt auch nicht.
Aja?
Zitat von: greey-goose am 07. September 2010, 17:14:09°° Ich möchte meinen Werhdienst um drei Monate FWD verlängern und zum urspünglichen geplanten Termin entlassen werden( von 14 Monaten FWD auf 17 Monate FWD / Gesamtdienszeit 23 Monate)
°° Ich möchte meinen Wehrdienst nicht verlängern und drei Monate früher als geplant entlassen werden (14 Monate FWD / Gesamtdienszeit 20 Monate)
Sollte ziemlich eindeutig sein.
Zitat von: b3nE am 07. September 2010, 17:34:47das schließt immer noch "6+3 monate normaler sold und 17 monate erhöht" und "6 monate normaler sold und 20 erhöhter sold" mit ein...
Schonmal deshalb nicht, weil sich die maximale Dienstzeit von 23 Monaten nicht geändert hat. Nur der GWDL-Anteil.
Zitat...die drei wegfallenden Monate durch drei zusätzliche Monate FWD (...) zu ersetzen...
Was wegfällt sind GWD-Monate, was es zusätzlich gibt sind drei Monate FWD!
Redet doch nicht um den heißen Brei herum ;)
Vielleicht versteht er es immer noch nicht ... 3 GWD Monate fallen weg und werden dann wohl in deinem Fall durch 3 FWD Monate ersetzt... das heisst du bekommst ab dem 7. Monat den erhöten Wehrsold des FWD.
hehe okay, jetzt habe ich es auch verstanden. !!!
ja habt recht wenn man es mal genau lesen würde,würde man es vieleicht verstehen.
Aber besser ist ja nochmal nachfragen,falls man was falsch versteht.
Dafür ist solch ein tolles Forum ja da ;D :)
ZitatEndlich haben wir da mal etwas schriftlich, wenn auch "nur" aus zweiter Hand. Vielen Dank!
Kein Problem ;D
doch mal was Positives gepostet ::) :P
Titel marketingwirksam geändert und Thread "sticky" gemacht...
Diese Information dürfte den einen oder anderen Fragesteller interessieren.
Danke für´s Abschreiben, grey-goose ;)
Hiho bin neu hier und habe dazu nochmal ne Frage zu meiner persönlichen Lage!
Ich bin seit dem 01.04.2010 bei der BW und bin seit anfang an FWDL 23!
Durch die aktuelle Lage ist der GWD ja nurnoch 6 Monate und meine alten Kameraden aus der Aga haben die möglichkeit ihren GWD auf 6 Monate zu verkürzen!
Durch die neue Besoldung stellt sich für mich jetz die Frage ob ich ab Oktober schon den Zuschlag für FWDL bekommen würde, da ab Oktober ja schon meine GWD vorbei ist und ich somit ab Oktober ja eigendlich mehr Geld bekommen müsste.
Muss ich dafür nen Antrag stellen oder bekomme ich ab Oktober mehr Geld???
Sry wenn die Frage hier schonmal indirekt durch den Threadersteller gebracht wurde aber ich frage lieber nochmal für meine persönliche Variante hier nach.
Hallo.
Ich zitiere einfach mal aus meinen Unterlagen zum Grundwehrdienst.
"[...] Sollten Sie sich für drei zusätzliche Monate entscheiden, wären diese jedoch kein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst, d.h. sie bekämen keinen FWD-Zuschlag. [...] Bei vor dem 1. Januar 2011 einberufenen Wehrpflichtigen ist ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst (FWD) erst nach neun Moaten Grundwehrdienst möglich. [...]"
Gruß
So sieht es aus. Außerdem haben diejenigen, die am 01.04.2010 gezogen wurden, einen neunmonatigen Wehrdienst abzuleisten. Sprich, Ihr Grundwehrdienst endet mit dem 31.12.2010.
Hm na ok, dann is das eben so...
Allerdings frag ich mich dann warum es bei uns in der AGA die Möglichkeit gab einen Antrag auf GWD Verkürzung (6Monate) zu stellen, wenn doch GWD erst ab Januar 2011 6 Monate ist...
Fände ich dann persönlich als FWDL 23 , welcher ich ja schon von anfang an bin, ein wenig unfair, denn die Leute hauen dann jetz im Oktober ab und ich muss immernoch an den 9 Monaten GWDL knabbern.... ???
Naja kann man ja nich ändern, zumal es für mich nur nebensächlich ist, da ich ja eh nen Antrag auf SaZ 8 Stellen werde...^^
GWD ist praktisch ab 01.07.10 sechs Monate. "Alle, die am 31.12.2010 sechs Monate oder mehr Wehrdienst geleistet haben, sind zu entlassen."
Im Oktober hauen die Leute ab, die am 01.01. gezogen wurden.
es sit ein unterschied, ob man als GWDL 6 oder 9 monate macht oder FWDL!!!
Wer seinen GWD auf die zeit um 3 Monate verlängert bekommt das normale Gehalt wie vorher auch, wer jedoch z.B. FWDL 23 macht bekommt schon ab dem 7. Moant mehr geld.
Hab heute mit meim Wehrdienstberater gesprochen und der meinte auch, dass es bei FWDL ab dem 7. monat mehr Geld gibt.