Hallo,
habe schon meine Einberufung zum FWDL bekommen kann ich mich trotzdem noch als SaZ4 berwerben, oder sollte ich warten bis ich in der Truppe bin? Mir gehts hier auch ein BIßCHEN um das Finanzielle. Kann man als SaZ4 auch Truppenwerbungen bekommen?
MfG
Freeman
Zitat von: Freeman am 18. Januar 2005, 12:09:47
habe schon meine Einberufung zum FWDL bekommen
glückwunsch!
Zitat
kann ich mich trotzdem noch als SaZ4 berwerben, oder sollte ich warten bis ich in der Truppe bin?
ja geht beides jedoch würd ich dir raten warte ab bis du in der truppe bist erfahrungsgemäß liegen vorstellungen und realität doch weit auseinander also schau dich in ruhe um und entscheide dich dann. es eilt ja nicht
Zitat
Mir gehts hier auch ein BIßCHEN um das Finanzielle.
schelm & materialist ;D aber reich wirst du nicht :P
Zitat
Kann man als SaZ4 auch Truppenwerbungen bekommen?
was meinst du???
Ja, Du kannst noch SaZ4 werden.
Warten? Naja, ich empfehle das eigentlich immer. Guck Dir die Truppe mal an und entscheide danach. Hast ja einige Monate Zeit.
Und ja, auch SaZ können Truppenwerbungen kriegen.
yes geschafft :P
schlammi an der ziellinie um 1 min abgehängt
buhschallalalla buja
ich bin erster :P
aber was in hell is eine truppenwerbung?
Das Bataillon fordert Dich direkt beim KWEA an. So kommst Du am Ehesten zu Deiner Wunschverwendung.
(Fliegerbarsoldat auf einem Fliegerhorst)
sagt doch gleich vitamin b-stellenverschiebung-das kein anderer auf die stelle kann.
dann kann ich auch was damit anfangen ;D
Ihr seid die Besten, danke.
Also eher warten. Wie läuft das ab, wenn ich dann bei der Truppe bin: Berwerbe ich mich direkt auf eine Verwendung, oder bewerbe ich mich als SaZ und werde dann irgendwo hingesteckt? Wieviel mitspracherecht hab ich da?
Als SaZ bewirbst Du Dich gezielt auf eine Verwendung und auf eine Stelle. Denn diese muß ja frei sein oder werden.
Dein Mitspracherecht ist annähernd 100%, denn niemand kann Dich zwingen die Verpflichtung zu unterschreiben wenn Du nicht auf deinen wunschposten kommst.
Sehr gut, das wollte ich hören :)
Dann wäre dazu alles geklärt, danke.
Aber was anderes. Kann man eigentlich noch während seines Wehdienstes seinen Status von FWDL wieder auf GWDL setzen lassen?
Ja, aber muss natürlich begründet werden...
Eine möglich Begründung wäre doch sicher, dass man einen Arbeitsplatz hat, oder?
Hat man, wenn man sich aus der Truppe berwirbt, eigentlich auch diese 6 Monate Probezeit?
ja klar hast du die probezeit dein zukünftiger arbeitgeber kauft doch nicht die katze im sack und eine verwendung bei der bundeswehr ist ja noch keine garantie auf einen fähigen mitarbeiter
Obwohl ich schon einige Monate, Wehrdienst geleistet hab? Kann ich dann auch noch in den ersten sechs Monaten kündigen?
ja, aber die 9 Monate Pflicht musst Du abgedient haben.
Jo das ist klar.
Ich bin jetzt etwas verwirrt, verstehe ich das richtig? Ich gehe zum Bund als GWDL und entscheide mich nach 3 Monaten, dass ich mich verfplichten will. Dann hab ich auch diese "Prbezeit"(Also SaZ mit Widerrufsrecht)? Ich sollte doch dann eigentlich wissen, auf was ich mich einlasse.
hast Du richtig verstanden ;)
ne so hast du dich ja nicht ausgedrückt wenn du vom wehrpflichtigen auf saz wechselst und dich verpflichtest hast du natürlich keine probezeit dann bist du sofort dabei
also was denn nun?
*seufz*
Auch als ehemaliger GWDL hast Du als SaZ "Probezeit". Der Punkt ist aber: wenn Du während der "Probezeit" den SaZ "kündigst" gehst Du nicht nach Hause, sondern musst die verbleibende Zeit der 9 Monate als GWDL abdienen (wenn noch was übrig ist).
geh ich auch auf den sack?? ;)
war ja nur, weil alpahatier sagte, dass man dann keine probezeit mehr hätte, das mit den 9 mon abdienen ist ja klar.
äh also wenn da keine änderung kam hast du keine probezeit zumindest ist das mein sachstand
ich sollte hinzufügen, daß mein Sachstand anno 1999 ist ;D
mist meiner auch ;D
"scharfnachdenk"
müsste er dann nicht gleich sein??? :o
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wo bringt man das am besten in erfahrung? wehrdienstberater?
Jawoll