Mal wieder ein echtes Thema *aufMischmaschverweiss*:
Hat von euch jemand etwas von der Möglichkeit gehört, das der FwRes einen bei "guter Führung" als Schmankerl auf die 4-5 Tage Einweisung Wolf gd und sonstiges Kfz "Kleingerät" schicken kann? Hab mir des erzählen lassen und wollte den Wahrheitsgehalt überprüfen.
Hab nämlich nen Lt d.R. in Fursty erlebt, der mal absolut gar kein Fahrzeug fahren durfte *peinlich,peinlich*
Danke schonmal,
Matt
also wenns stimmt schüttel ich mal wieder mit den worten "euch wird aber auch alles hinterhergeschmissen" den kopf ;D ;D :P
Warum denn bitte hinter hergeschmissen ???
Vielleicht hätte ich es in der Frage erwähnen sollen: ja, der zivile B ist vorhanden.
Diese Einweisungswoche für den Bw Schein muss AFAIK absolviert werden, damit trotz existierenden Führerschein Bw Kfz bewegt werden darf.
matt das ging nicht gegen dich persönlich sry wenn du es so verstanden hast
Passt scho, bin ja net aus Zucker ;)
Also.....
Die Ausbildung zum Kraftfahrer B erfolgt immer noch in Lehrgangsform.
Für Reservisten ist keine KfGA vorgesehen.
Bei vorhandenem Führerschein Bw besteht natürlich die Möglichkeit im Rahmen von Wehrübungen Einweisungs- und Überprüfungsfahrten durchzuführen.
Für handelsübliche Dienstfahrzeuge (also keine GL) besteht die Möglichkeit diese mit Führerschein zivil im Rahmen des sog. Selbstfahrererlass zu fahren.
Ergo: Pech für Lt d.R. Frusty....
naja aber der chef im ring oder auf dem gefechtsfeldacker fährt ja eh nicht mehr selbst ;D
vieleicht tröstet ihn das ja ;)
THX
@wadenbeisser
Zitat von: wadenbeisser am 18. Januar 2005, 15:06:21
Ergo: Pech für Lt d.R. Frusty....
Er meinte Fursty nicht Frusty!( Es handelt sich dabei um die offiziersschule der luftwaffe in fürstenfeldbruck!)