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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mani am 20. September 2010, 09:26:13

Titel: Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 09:26:13
Guten morgen zusammen, ich hab mal ne Frage. Ich beginne in 2 Wochen meinen Dienst als SaZ und würde gerne wissen wie wo und wann ich meine Wiederrufsmöglichkeit verkürzen kann?
Vielen Dank
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: revolvermann am 20. September 2010, 09:31:08
Was genau möchtest Du im Voraus? Auf den Widerspruch verzichten und gleich als SaZ mit voller Verpflichtungszeit einsteigen? Verkürzen geht nicht, ganz oder gar nicht. Ansonsten ein Schreiben verfassen in dem du auf deinen Verpflichtung mit Widerspruch bzw. auf den Widerspruch dagegen verzichtest.
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 10:32:18
Danke genau das meinte ich das ich von Anfang an mit der vollen Verpflichtungszeit einsteige ohne Wiederrufsmöglichkeit
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mugen am 20. September 2010, 10:57:12
Also mir wurde schon gesagt, dass ich den Widerruf quasi widerrufen kann und somit schon vor den 6 Monaten "ganzer" SaZ wäre  ???
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 10:58:36
Ich bin der Meinung das ich das auch so mitbekommen habr. Die frage ist wie und wo und bei wem kann man das beantragen
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: StOPfr am 20. September 2010, 11:04:30
Der schönste Weg ist immer noch der Dienstweg  ;)!
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: revolvermann am 20. September 2010, 11:09:24
StoPfr, den Weg wird er aber erst in 2 Wochen langmarschieren.....ehm...kennenlernen....

Ich kann aber auch nicht sagen ob es 2 Wochen vorher noch Sinn macht sich sein Zentrum für Nachwuchsgewinnung zu wenden, oder ob er den Antrag nun gleich zu Anfang seiner Zeit stellen soll...
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 11:12:50
Zitat von: StOPfr am 20. September 2010, 11:04:30
Der schönste Weg ist immer noch der Dienstweg  ;)!
Ich liebe es XDDDD
Ne mal im Ernst also kann ich den Antrag direkt am Anfang stellen?!?
Und um auf des ZNWG einzugehen...Ich habe ja schon meinen Kompanie-Brief in dem steht das nun meine Kompanie zuständig ist und nicht mehr das ZNWG
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: BulleMölders am 20. September 2010, 11:42:43
Solange du noch kein Soldat bist ist das ZNwG zuständig. Erst ab dem 01.10. 0 Uhr ist die Kompanie zuständig.
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 11:45:30
Zitat von: BulleMölders am 20. September 2010, 11:42:43
Solange du noch kein Soldat bist ist das ZNwG zuständig. Erst ab dem 01.10. 0 Uhr ist die Kompanie zuständig.

Ok das ist schon mal gut zu wisswn. Aber für die 2 Wochen werd ich da jetzt keinen Auflauf machen XD
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: StOPfr am 20. September 2010, 13:36:42
Sorry. Wenn ich deinen Eingangspost aufmerksamer gelesen hätte wäre das nicht passiert   :).

Auf den Widerruf in der Einheit zu verzichten, reicht sicher aus. Es sind dann einige Tage mit Soldzahlungen zu verrechnen mit dem Anspruch auf Dienstbezüge. Das wird aber sicher keine unmögliche Herausforderung für die WBV sein.
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: Mani am 20. September 2010, 13:41:11
Vielen Dank schon mal für die Infos
Titel: Re:Verkürzung der Wiederrufsmöglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 20. September 2010, 17:42:26
Ist ein einfaches Formblatt mit dem du auf deine Widerrufsmöglichkeit verzichtest- kannst du jederzeit machen.
Vorher wird es aus organisatorischen Gründen schwierig.
Aber überleg dir das gut- nicht dass es in 3 Wochen heisst- ich bin Soldat holt mich hier raus.