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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Riesle88 am 27. September 2010, 11:01:16

Titel: Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: Riesle88 am 27. September 2010, 11:01:16
Hallo zusammen,

ich würde gerne zur BW gehen. Ich muss noch eine Nachmusterung beantragen,
nur frage ich mich nur ob das einen Sinn hat, da ich früher viele Straftaten begangen habe.
(letzte vor 2 Jahren) Das ging von laden Diebstahl über betrunken Motorrad fahren bis zur
Anzeige wegen Vollrausch. 1x wegen BTM mit 15 Jahren.

Ich habe allmeine Sozialstunden abgeleistet und Strafen bezahlt, war nie in Haft, also nicht Vorbestraft.
Waren aber bestimmt 8-9 Straftaten und Delikte.
Dazu kommen noch ein paar Schulden aus meiner Selbstständigkeit,
die der eine oder andere als hoch betieteln würde.

Meine frage ist, ob ich mir da Hoffnungen machen kann oder es wahrscheinlich vergessen kann.
Titel: Re:Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: HG MOK am 27. September 2010, 11:07:53
Ich denke die Chance ist wohl sehr gering das Sie mit den ganzen Vorstrafen bei der BW genommen werden!
Titel: Re:Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: Mani am 27. September 2010, 11:11:07
Wenn des Register zu lang ist denke ich nicht das des was wird.
Ob man Haft hatte oder nicht spielt keine Rolle da der Aufklärungsdienst auch Straftaten ohne Haft oder Jugendarrest auflistet und auswertet
Titel: Re:Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: BulleMölders am 27. September 2010, 12:24:14
Wobei dann die Schulden ja auch nicht unbachtet bleiben. Denn gerade durch so was wird man angreifbar.
Titel: Re:Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: Flex-Cut am 27. September 2010, 21:03:08
selbst wenn deine Bewerbung durch die Rechtsabteilung durchgeht....
...der Prüfer wird dich fragen, ob er damit rechnen muss, dass du als Soldat weiter "randalierst". Und bei 34 "unbeschriebenen" Bewerbern siehts nicht gut aus
Titel: Re:Karriere bei BW trotz vieler Straftaten?
Beitrag von: mailman am 28. September 2010, 18:17:43
Hindernisse der Berufung durch Straftaten sind hier genannt

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__38.html

Und auch wenn man nichts hat, was darunter fällt, würde es wahrscheinlich schwer werden überhaupt eingeladen zu werden.