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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Aragh am 02. Oktober 2010, 16:31:44

Titel: Einkleidung Reservist
Beitrag von: Aragh am 02. Oktober 2010, 16:31:44
Sehr geehrte Kameraden,

ich werde in den nächsten Wochen wieder eingekleidet ( Grundausstattung Reservist ).
Nun sind 13 Jahre nicht spurlos an meinem Körper vorbeigegangen und ich habe ordentlich zugelegt. ::)

Probeweise habe ich eine Feldjacke der Größe 11 anprobiert, die hat gepasst.

Zivile Hosengröße ist bei 60/62. Nun bin ich mir im klaren, das diese Größe kein Standart bei der Bundeswehr ist aber
ich habe schon diverse Kameraden mit meinem BMI gesehen, die ebenfalls Uniform trugen.

Wisst Ihr wie diese Probleme gelöst werden? ( Ja ich weiss durch körperliche Ertüchtigung...  ;D)

Vieleicht hat jemand eine Antwort für mich :-\
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: wolverine am 02. Oktober 2010, 17:22:13
Ich verstehe jetzt das Problemnicht wirklich (außer mit eventueller Wehrdienstuntauglichkeit)? Sie werden ausgemessen und eingekleidet.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: Aragh am 02. Oktober 2010, 18:10:51
Zitat von: wolverine am 02. Oktober 2010, 17:22:13
Ich verstehe jetzt das Problemnicht wirklich (außer mit eventueller Wehrdienstuntauglichkeit)? Sie werden ausgemessen und eingekleidet.

Wenn das so einfach ist bin ich schon zufrieden.
( Wehrdienstuntauglichkeit steht nicht im Raum )

Horrido

Aragh
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: MediNight am 02. Oktober 2010, 19:05:04
Zitat von: Aragh am 02. Oktober 2010, 18:10:51( Wehrdienstuntauglichkeit steht nicht im Raum )

Na ja, damit kommen Sie aber ganz steil aus der Kurve, Kamerad ;) ! Wurden Sie erst letzthin gemustert, oder woher nehmen Sie diese Sicherheit?

Eine Obebekleidung der Größe 11 ist für eine Körpergröße zwischen 1,75 und 1,85 m geeignet! Und wenn Sie bei dieser Körpergröße Hosen der Größe 60/62 tragen, steht nicht nur in der nächstgrößeren Hosengröße "Sarassani" drinnen, weil es dann wohl ein Zirkuszelt ist, sondern Sie sind vermutlich auch um einiges zu klein für Ihr Gewicht ;) !

Beten Sie nur, dass Sie sich nicht in absehbarer Zeit einer Einstellungsuntersuchung unterziehen müssen, denn derzeit fliegen bei den meisten Truppenärzten die Kameraden, die nicht gerade durch die Tür gehen können, gleich wieder raus und dann steht ganz schnell "T 5" auf der Akte!
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: Aragh am 03. Oktober 2010, 10:48:22
Zitat von: MediNight am 02. Oktober 2010, 19:05:04
Zitat von: Aragh am 02. Oktober 2010, 18:10:51( Wehrdienstuntauglichkeit steht nicht im Raum )

Na ja, damit kommen Sie aber ganz steil aus der Kurve, Kamerad ;) ! Wurden Sie erst letzthin gemustert, oder woher nehmen Sie diese Sicherheit?

Eine Obebekleidung der Größe 11 ist für eine Körpergröße zwischen 1,75 und 1,85 m geeignet! Und wenn Sie bei dieser Körpergröße Hosen der Größe 60/62 tragen, steht nicht nur in der nächstgrößeren Hosengröße "Sarassani" drinnen, weil es dann wohl ein Zirkuszelt ist, sondern Sie sind vermutlich auch um einiges zu klein für Ihr Gewicht ;) !

Beten Sie nur, dass Sie sich nicht in absehbarer Zeit einer Einstellungsuntersuchung unterziehen müssen, denn derzeit fliegen bei den meisten Truppenärzten die Kameraden, die nicht gerade durch die Tür gehen können, gleich wieder raus und dann steht ganz schnell "T 5" auf der Akte!

Zum Verständnis, ich bin Ordentliches Mitglied einer Reservekameradschaft der Deutschen Bundeswehr.
Und werde an DVag übungen teilnehmen so wie an diversen anderen Tätigkeiten. 1995 wurde ich mit T 2 gemustert, dieses ist heute natürlich hinfällig.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: MediNight am 03. Oktober 2010, 11:03:20
Die Deutsche Bundeswehr hat aber überhaupt keine einzige Reservistenkameradschaft!

Sie sind Mitglied eines eingetragenen Vereins, des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V., und gehören einer seiner Teilgliederungen (Reservistenkameradschaft) an. Die Teilnahme an einer DVag ist nicht von der Mitgliedschaft in diesem Verein abhängig, sondern von der Wehrdienstfähigkeit! Und wenn die von Ihnen erwähnten "anderen Tätigkeiten" in einer Wehrübung "ausarten", werden Sie sich wohl oder übel mit einer Einstellungsuntersuchung nach ZDv 46/1 abfinden müssen, weil die letzte derartige Untersuchung bei Ihnen sicher länger als 12 Monate zurück liegt, oder?

Und wenn dort haraus kommen wird, dass Sie z. B. mindestens einen Meter zu klein sind für Ihr Gewicht, dann gibt das "T 5" und eine Auskleidung, weil Sie dann nämlich nicht mehr wehrdienstfähig sind und auch nicht mehr an DVags teilnehmen können!
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: S3-Micha am 03. Oktober 2010, 19:54:50
In der Regel werden Reservisten nicht einer 90/5 Einstellungsuntersuchung unterzogen wenn nur dienstliche Veranstaltungen besucht werden. Bei Wehrübungen kann unter Umständen darauf verzichtet werden. Bei der Einstellung zur Wehrübung unterschreibt der wehrübende Reservist das sich sein Gesundheitszustand gegenüber der letzten WeÜb nicht verändert hat.
Bei Lehrgängen und WeÜb die volle körperliche Fähigkeit verlangen ist die Einstellungsuntersuchung 90/5 zwingend erforderlich.

Zur Einkleidung: Jedem Reservisten steht der Reservistensatz zu! Je nach Landeskommando kann der Bekleidungssatz Res allerdings unterschiedlich ausfallen. Sind Reservisten zu dick oder zu klein oder zu groß wird entsprechend maßgeschneidert! Dies fertigt die Schneiderei der LHD an und kostet dem Res nichts!

Die Deutsche Bundeswehr unterhält keine Reservistenkameradschaften! Sie bedient sich lediglich dem Res Personal welches sich MOB eingeplant hat oder als Einsatz-und Personalreserve verpflichtet hat. Reservisten, die sich in der freiwilligen Reservistenarbeit im Rahmen des Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Angagieren haben mit der Bundeswehr im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Sollte im Rahmen der freiw. Reservistenarbeit eine DVag besucht werden, ist der Reservist Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Die Veranstaltungen des Reservistenverbandes sind als Verbandsveranstaltungen zu sehen und werden zusammen mit einer Uniformtrageerlaubnis oft als Dienstliche Veranstaltung oder gar als Wehrübung von schlecht informierten Kameraden betrachtet. Die Mittel für DVag, Fahrtkosten und Verpflegung oder die Kosten der Einkleidung eines Reservisten kommen aus dem Verteidigungshaushalt und werden von der Bundeskasse bezahlt.

Neue Reservisten, die keinen EVA-Res Bogen aufgefüllt haben und diesen nicht bei ihren zuständigen Feldwebel für Reservistenangelegenheiten abgegeben haben werden NICHT zu einer DVag eingezogen.

Noch Fragen?

Micha 
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: vmaxboost1200 am 03. Oktober 2010, 20:21:48
Ich bin im Januar erneut untersucht worden. Hintergrund war ein Arbeitsunfall einige Tage vor einer Wehrübung.
T2 mit 46.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 04. Oktober 2010, 09:23:59
Naja die 90/5 Untersucheungen werden auch nicht mehr allzu oft gemacht wie mir scheint.

Bei Verbandsreservisten werden keine gemacht für DVAG´s.

Ab welcher Länge einer WÜ müssen 90/5 nun eigentlich gemacht werden 12 Tage oder 4 Wochen?
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: snake99 am 04. Oktober 2010, 09:32:48
Eine 90/5er Einstellungsuntersuchung ist bei WÜ's ab 23 Tagen und mehr erforderlich!

Wird dieser Zeitraum unterschritten, reicht ein Fragebogen, wo der Reservist seine uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit und evtl. ärztliche Behandlungen erklärt.

Ob der Kamerad nach dem Ausfüllen des Fragebogens seine Dienstfähigkeit bekommt, liegt im Zuständigkeitsbereich des Truppenarztes.

Ich muss jedoch Kamerad MediNight zustimmen. Wäre ich Doc und ein Reservist von den genannten Maßen würde das Arztzimmer betreten, würde auch ich sehr genau hinschauen und bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit trotzdem eine BA90/5 auf Einstellung anordnen.

@Aragh
Nehmen sie es mir nicht übel, doch bei ihrer angegebenen Kleidergrösse kommen auch bei mir sehr große Zweifel ihrer Dienstfähigkeit. Ich wage es zu bezweifeln, dass sie problemlos eine Kasernenrunde im Sportanzug laufen können ...
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: MediNight am 04. Oktober 2010, 11:31:09
Die RICHTIGE Antwort auf diese Frage gibt und wie immer eine ZDv ;) !

In diesem Falle die ZDv 20/3, die in ihrer Ziffer 124 folgendes aussagt:

"Zu Beginn jeder Wehrübung/Übung ist eine Einstellungsuntersuchung oder eine Befragung anstelle einer Grunduntersuchung nach folgender Maßgabe durchzuführen.
Bei einer Wehrübung/Übung bis zu 14 Tagen Dauer wird, sofern dem Soldaten oder der Soldatin keine körperlichen Belastungen abverlangt werden 1, keine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, wenn er oder sie auf Befragen erklärt, dass
- sich eine (vor-) bestehende Erkrankung oder Verletzungsfolge nicht erheblich verschlimmert hat,
- er oder sie seit der letzten Untersuchung weder eine Krankheit oder einen Unfall erlitten hat, an deren Folgen er oder sie noch leidet, sowie
- er oder sie sich derzeit nicht in ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung befindet und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Gesundheitsstörungen der Ableistung der Wehrübung/Übung entgegenstehen.

Die Erklärung ist auf dem Vordruck San/Bw/0121 Teil A abzugeben und von dem Soldaten oder der Soldatin zu unterschreiben. Anschließend ist diese Erklärung zu den Gesundheitsunterlagen zu nehmen. Bei einer Wehrübung/Übung bis zu 14 Tagen Dauer mit körperlicher Belastung sowie bei Wehrübungen/Übungen über 14 Tagen Dauer ist eine Einstellungsuntersuchung gemäß ZDv
46/1, Nrn. 101 bis 103 durchzuführen. Über den Untersuchungsumfang entscheidet der zuständige Truppenarzt oder die zuständige Truppenärztin. Das Ergebnis ist auf den Vordrucken ,,Militärärztlicher Befragungs- und Untersuchungsbogen" (Bw-2069, Bw-2070) zu dokumentieren und den Gesundheitsunterlagen beizufügen.
Eine Einstellungsuntersuchung ist in jedem Fall vorzunehmen, wenn
- die vorgenannte Erklärung (San/Bw/0121 Teil A) nicht abgegeben wird oder
- truppenärztlich nach den gemachten Angaben anzunehmen ist, dass Gesundheitsstörungen der Ableistung der Wehrübung/Übung oder der während der Wehrübung/Übung vorgesehenen Verwendung entgegenstehen.
Die Einstellungsuntersuchung ist auf den Vordrucken ,,Militärärztlicher Befragungs- und Untersuchungsbogen" (Bw-2069, Bw-2070) zu dokumentieren und den Gesundheitsunterlagen beizufügen.
Das Ergebnis der Befragung/Einstellungsuntersuchung ist auf der Belegart 90/5 ,,Ärztliche Mitteilung für Personalakte, gleichzeitig Änderungsmeldung" zu dokumentieren.
Am Ende einer Wehrübung/Übung ist eine Entlassungsuntersuchung oder eine Befragung gemäß ZDv 46/1, Nrn. 151 und 152 durchzuführen.
Das Ergebnis der Entlassungsuntersuchung/Befragung ist zu dokumentieren und zu den Personalunterlagen des Reservisten oder der Reservistin beim wehrüberwachenden/dienstleistungsüberwachenden Kreiswehrersatzamt zu nehmen.
Die vorstehenden Regelungen gelten gleichermaßen für Hilfeleistungen im Innern."

In der Fußnote Nr. 1 wird zu den erwähnten "körperlichen Belastungern" noch folgendes erklärt:

"Stabsdiensttätigkeit oder Lehrveranstaltung mit vornehmlichem Vortragscharakter"

Gibt es jetzt noch Fragen ;) ?
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: snake99 am 04. Oktober 2010, 11:50:08
Jawohl, ich habe da eine Frage :)

Wie ich lese, ist nun in der Vorschrift von 14 Tagen die Rede. Sprich, jeder Kamerad der länger als 14 Tage übt, muss eine BA90/5 machen.

Bei mir erhärtet sich mal wieder der Verdacht, dass etliche Soldaten aufgrund des Wusts an Vorschriften den Überblick verlieren bzw. eindeutige Ausbildungsmängel haben!

Mir wurde von dem Personal zweier San Bereiche die 23 Tage Grenze genannt. Sogar die TrpÄrztin (OSA) hat dem nicht widersprochen, als sie von einem Dienstgrad diesbezüglich gefragt wurde!
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 04. Oktober 2010, 11:52:35
An der MUS wurden auch keine durchgeführt ausser bei 2 Kameraden.

Einer davon hatte aber auch vorher schon geübt und war Kommandiert!

Der andere hat 5 Jahre nichts mehr gemacht gehabt und wurde daher nochmal untersucht!
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: Holgi33 am 04. Oktober 2010, 12:30:20
Ihr geht hier voll am Thema vorbei!

Der Kamerad Aragh plant keine WÜ bzw. keine Beorderung. Er will sich in einer RK arangieren und an einigen DVags teilnehmen, die ja aufgrund der Kürzung von Haushaltsmitteln 2011 sowieso zusammen gestrichen werden.

Und sollte er einmal Lust bekommen beordert zu werden, ja dann können wir über BMI, 90/5 usw. sprechen.

Es sucht aktuell nur ein Problem mit seiner Kofektionsgröße !

@Aragh
Bei LHBw wird Ihnen geholfen. Das Personal sieht meist auf der ersten Blick was zu tun ist. Trotzdem sollten Sie wirklich einmal über sportliche Aktivitäten nachdenken.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 04. Oktober 2010, 13:10:28
Da haste Recht.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: MediNight am 04. Oktober 2010, 13:15:57
"Holgi33" ich hatte durchaus verstanden, worum es dem TE ging ;) !

Allerdings kam er mir mit seiner Behauptung "Wehrdienstuntauglichkeit steht nicht im Raum" doch ein wenig zu steil aus der Kurve, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass er Kleidergrößen erfragt, die darauf hinweisen, dass man mindestens einmal nachtanken muss, wenn man mit dem Mofa um ihn herum fahren möchte ;) !

Und deswegen erfolgte mein Hinweis an ihn, doch eher keine Wehrübung zu machen, weil sonst der ganze Spaß sehr schnell vorbei sein könnte!
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: HGMurhard am 30. Oktober 2010, 19:59:46
Zitat von: MediNight am 04. Oktober 2010, 13:15:57
dass er Kleidergrößen erfragt, die darauf hinweisen, dass man mindestens einmal nachtanken muss, wenn man mit dem Mofa um ihn herum fahren möchte ;) !

Mahlzeit Kameraden, heute habe ich hier angemeldet bei euch im Forum und könnte gleich wieder gehen wenn ich das hier lesen muss. Eindeutig Klar und Korrekt die Aussagen was Fit sein usw betrifft, doch der Kamerad Aragh hatte nur eine einfach Frage . Was soll das den für Beleidigungen sein zum thema Mofa tanken usw...... Verstehe ich nicht wie man sowas überhaupt schreiben kann! Muss man jemand der schon gedient hatte noch dazu wegen seinem Gewicht in irgendeiner Weise Beleidigen oder so vor den Karren treten??? Sorry aber das ist nicht OK!

Ich selber werde mich auch wieder Einkleiden lassen nach fast 10 Jahren und ich habe auch ziemlich zugelegt. Aber das zählt nicht für mich der Wille ist was zählt, und heutzutage sollte man schon sehr froh sein wenn überhaupt jemand noch zu den Streitkräften geht!!!! Und vor allem wenn er sich "nur" als Reservist wieder zurück meldet, egal wie er aussieht!

Gott zum Gruss
Murhard Oliver


Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: SaniChris am 30. Oktober 2010, 20:40:11
Aber als Soldat und auch als Reservist, sollte man nun mal ne gewisse Grundfitness an den Tag legen können, das ist nunmal so.

Nichtsdestotrotz hätte ich es etwas diplomatischer als MediNight ausgedrückt.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: hbmaennchen am 30. Oktober 2010, 21:56:46
Als Mitglied des Reservistenverbandes geht man auch nicht "zurück zu den Streitkräften", sondern in einen Verein, der sich leider oft nur durch Biertrinken, Schießen und alte Kriegsgeschichten definiert. Ausnahmen vorbehalten

Ein Reservist, der der Bw etwas nutzt, ist nicht das unbeorderte Mitglied des Reservistenverbandes, sondern vertritt etwa aktive Soldaten während eines Einsatzes auf dessen Dienstposten oder im Urlaub. Es dürfte einleuchten, dass dieser Reservist daher auch eine gewisse Grundfitness und möglichst die von jedem Soldaten geforderten IGF mitbringen sollte.

Was nichts daran ändert, dass die Aussage mit der Unhöflichkeit und den Beleidigungen, die hier moniert wird, stimmt. Ist gerne mal so bei der beleidigenden Person und nix Neues.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. Oktober 2010, 22:04:27
... und zur Ergänzung zu HB's vollkommen richtigen Bemerkungen: Reservisten, die beordert werden wollen, müssen die für den jeweils vorgesehenen Dienstposten verbindlichen Tauglichkeitskriterien zwingend erfüllen, sonst werden sie nach der Musterung/Diensteintrittsuntersuchung sehr schnell "untauglich" geschrieben und wieder ausgeplant.

Und für die Beförderung von Feldwebel- und Offz-Dienstgraden ist auch der Nachweis zumindest des DSA erforderlich.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: StOPfr am 30. Oktober 2010, 23:35:12
Zitat von: hbmaennchen am 30. Oktober 2010, 21:56:46
Was nichts daran ändert, dass die Aussage mit der Unhöflichkeit und den Beleidigungen, die hier moniert wird, stimmt. Ist gerne mal so bei der beleidigenden Person und nix Neues.

Kurz zwei, drei wichtige Aspekte auch mit Blick aufs Klima hier im Forum:

1. sehe ich das auch so.
2. kommt es vor, was es nicht soll. Wir greifen daher ein, wenns unerfreulich wird.
3. würden wir gern im Interesse aller User auf die öffentliche Darbietung von Privatfehden verzichten. Für die Bekundung persönlicher Wertschätzung wie für das Gegenteil gibt es die Funktion PN.

@HGMurhard
Willkommen im Forum.   
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: HGMurhard am 31. Oktober 2010, 09:58:54
Hallo zusammen,

Natürlich was die Fitness betrifft gebe ich euch recht, das habe ich ja auch nicht angesprochen, genauso möchte ich niemand auch nicht diejenigen die es mit dem Respekt gegenüber anderen nicht so Ernst nehmen nicht beleidigen. Es ging mir nur um diese gesagten Dinge die wie ich finde unter Erwachsenen Menschen, Soldaten Reservisten was auch immer nicht vorkommen sollte. Ich ahbe genug erlebt was sowas betrifft, jeder Mensch hatt die gleichen rechte ob dicke oder dünne. Ich entspreche selber nicht mehr den ideal Maßen die denke ich gefordert werden, was mich aber nicht daran hindert mein Ziel was ich mir gesetzt habe zu erreichen.

Danke für das Willkommen in eurem Forum, was die Umgangssprache betrifft ist es nicht nur hier so, in anderen Forums ist es leider auch nicht besser. Trotzdem denke ich der überwiegende Teil von euch ist relativ zahm..... ;D

MKG
Murhard Oliver
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. Oktober 2010, 10:10:09
Zitat von: hbmaennchen am 30. Oktober 2010, 21:56:46
Als Mitglied des Reservistenverbandes geht man auch nicht "zurück zu den Streitkräften", sondern in einen Verein, der sich leider oft nur durch Biertrinken, Schießen und alte Kriegsgeschichten definiert. Ausnahmen vorbehalten

Ein Reservist, der der Bw etwas nutzt, ist nicht das unbeorderte Mitglied des Reservistenverbandes, ....

Hier möchte ich gerne mal einhaken. Natürlich ist es richtig, dass der Reservist in der freiwilligen, beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit nicht den gleichen Kriterien unterliegt wie einer der WÜ leistet und evtl. sogar in den Einsatz geht.
ABER:
Nach Vorstellungen des Reservistenverbandes sollen ja die "DVag und VVag mit UTE" Resis in der Fläche, wo keine BW mehr "natürlich"  vorkommt quasi "vertreten".
Wenn dann dort Leute rumlaufen die deutlich übergewichtig sind, und (ja, das kommt leider sehr oft vor) es mit der ZDV 37/10 nicht sehr genau nehmen dann fragt man sich schon, ob dieser Auftrag des repäsentierens der BW überhaupt wunschgemäss ausgeführt wird - sprich die Bevölkerung nicht einen völlig falschen Eindruck vermittelt bekommt.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: SaniChris am 31. Oktober 2010, 11:04:28
@ARMY STRONG
Du hast natürlich recht, aber es gibt ja auch Kameraden der aktiven Truppe, die sich nicht entsprechend der 37/10 verhalten, und wo man Angst haben muss, dass die Knöpfe der Feldbluse zu gefährlichen Geschossen mutieren.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: snake99 am 31. Oktober 2010, 11:06:41
Zitat von: SaniChris am 31. Oktober 2010, 11:04:28
@ARMY STRONG
Du hast natürlich recht, aber es gibt ja auch Kameraden der aktiven Truppe, die sich nicht entsprechend der 37/10 verhalten, und wo man Angst haben muss, dass die Knöpfe der Feldbluse zu gefährlichen Geschossen mutieren.

Bei diesen Kameraden ist jedoch in der Regel EDK (Ende der Karriere) ;)
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: SaniChris am 31. Oktober 2010, 11:15:51
In der Regel, da hast du wohl recht, zumindest was dass körperliche betrifft.

Aber zur Fantasieuniform, da gibt es leider eben auch jüngere Kameraden, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: snake99 am 31. Oktober 2010, 11:17:59
Zitat von: SaniChris am 31. Oktober 2010, 11:15:51
In der Regel, da hast du wohl recht, zumindest was dass körperliche betrifft.
Aber zur Fantasieuniform, da gibt es leider eben auch jüngere Kameraden, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Richtig doch hier sind auch die Vorgesetzten in der Verantwortung.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: SaniChris am 31. Oktober 2010, 11:19:53
Snake, du sprichst mir aus der Seele :D.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: HCRenegade am 31. Oktober 2010, 11:34:19
Zitat von: miguhamburg1 am 30. Oktober 2010, 22:04:27

Und für die Beförderung von Feldwebel- und Offz-Dienstgraden ist auch der Nachweis zumindest des DSA erforderlich.


das kannichaus eigener Erfahrung widerlegen.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: pille01 am 31. Oktober 2010, 11:50:26
Das DSA machst du halt an deinen Wohnort und reichst es dann bei FwRes ein.

Aber aus eigener Erfahrung sowie bei Kameraden die zu Offizieren befördert wurden, wurde nicht nach dem DSA gefragt!
Wurde nur nach den Wehrübungtagen auf den richtigen Dienstposten geschaut und die stehzeit im Dienstgrad.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. Oktober 2010, 17:37:02
Zitat von: pille01 am 31. Oktober 2010, 11:50:26
Das DSA machst du halt an deinen Wohnort und reichst es dann bei FwRes ein.
Wozu? Wer befördert werden will muss eh mob-beordert sein, also macht es dann wohl mehr Sinn es beim zuständigen S1 bzw. über die Kompanie einzureichen.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 03. November 2010, 16:11:57
Das kann sowohl als auch die Person sein.

Viele die es gemacht haben, reichen es beim FwRes ein und der reicht die Unterlagen gerne mal weiter.

Mir ist auch nix bekannt, dass ich zum Fw ein DSA haben muss.

IGF ist selbstredent und auch erfüllt.

Und HC weiß, wie ich sportlich unterwegs bin. ;)
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: HCRenegade am 03. November 2010, 19:11:25
Und ich betone nochmal:

Weder IGF noch DSA ist von Relevanz - wenn mans mag und die Zeit dafür hat, kann mans gern machen, ich habs nie gemacht und ich habe keine Nachteile dadurch erlitten ;)

Dass das bei Aktiven etwas anders ist, ist klar, aber ich habe auch noch nie gehört, dass ein Resi unbedingt DSA/IGF ablegen muss - mWn ist das eher eine SOLL-Bestimmung und keine MUSS-Bestimmung.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: bayern bazi am 03. November 2010, 19:14:27
die spätestens wenn jemand zur beurteilung/beförderung ansteht schon von bedeutung sein kann ;)
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 03. November 2010, 19:38:23
Betonung liegt auf kann!

Ich habe das Formblatt zur beurteilung mit auf meinem Rechner und da steht halt auch sportliche Leistungen drauf.

Die einzige beurteilung dazu hatte ich auf dem UffzResLhrg. und hat aber am Großen und ganzen nix geändert.

Kommt aber auch immer auf den drauf an, der die Beurteilung schreiben muss. ;)

Jetzt auf dem FwLhrg. wurde Sport nicht bewertet und auch nicht wirklich durchgeführt.

einmal BFT und einmal freies Laufen in 3 Wochen.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: snake99 am 03. November 2010, 19:44:23
Ich kann die Aussagen von HCR ebenfalls bestätigen ... abgelegtes DSA und abgelegter BFT scheinen bei Reservisten nicht sonderlich von Relevanz zu sein. Mir sind genügend beorderte Reservisten bekannt, die trotzdem befördert wurden, obwohl keine Sportnachweise vorlagen.

Wir dürfen nicht vergessen:
- Der Kamerad Reservist der nur wenige Wochen pro Jahr übt, ist meistens in seiner Funktion tätig und hat daher nur sehr wenig Zeit. Vertritt der Kamerad einen aktiven Soldaten in seiner Funktion, so ist die Truppe froh wenn sie eine Vertretung hat die nicht auf dem Sportplatz rumturnt ;)

- Der Kamerad Reservist hat im Gegensatz zur aktiven Truppe den großen Nachteil, dass er nicht im Dienst trainieren kann. Wer in Vollzeit berufstätig ist und mit Sport wenig bis gar nichts am Hut hat, wird sicherlich nicht in seiner Freizeit für ein DSA trainieren gehen, wenn seine Freizeit eh schon knapp bemessen ist.

- Ich erlebe es immer wieder, dass abgelegte Sportleistungen verschwinden, da z.B. KpTrpFhr diese Nachweise nicht sorgfältig führen bzw. Vorgesetzte die Leistungen nicht weiter melden.

Dann möchte ich auch noch ein Wort in dem Raum werfen, welches sicherlich eine rege Diskussion anregt -> "Schreibtisch DSA" ... erfahrene Kameraden wissen was ich meine ;)
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 03. November 2010, 19:48:34
Ich würde auch gern mehr Sport machen, komme aber nicht dazu.

Bin immer nur am arbeiten oder eben auf einer WÜ.

Klar ist es lobenswert und auch erstrebenswert, sich selber fit zu halten kein Thema.
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: HCRenegade am 03. November 2010, 20:12:16
Zitat von: der_stuffz am 03. November 2010, 19:38:23
Betonung liegt auf kann!

Ich habe das Formblatt zur beurteilung mit auf meinem Rechner und da steht halt auch sportliche Leistungen drauf.



Ich wurde sowohl 2008 als auch 2009 beurteilt und während dieser WÜs habe ich weder DSA noch IGF abgelegt - trotzdem stehtnirgendwo etwas von "unsportlich" oder "körperlich nicht belastbar".

Soviel also zu diesem Thema ;)
Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: Holgi33 am 04. November 2010, 07:36:13
Zitat von: HCRenegade am 03. November 2010, 20:12:16
Ich wurde sowohl 2008 als auch 2009 beurteilt und während dieser WÜs habe ich weder DSA noch IGF abgelegt - trotzdem stehtnirgendwo etwas von "unsportlich" oder "körperlich nicht belastbar".

Wärst Du mal im Juli in Augustdorf gewesen. Ich habe 2 Tage der 1. Kp, inkl. StKp, das DSA abgenommen.

Am Anfang habe ich meine IGF Daten eingereicht, jetzt nicht mehr. Man sagt, Reservisten brauchen das nicht, da es in keiner ZDv steht nur in der Weisung. Ich sage dazu weiter nichts .......

Titel: Re:Einkleidung Reservist
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 14:21:50
Würde mich bei Dir aber auch wundern.

Naja es ist halt aufgeführt im Formblatt.
Titel: Antw:Einkleidung Reservist
Beitrag von: Aragh am 28. November 2011, 05:40:04
Zitat von: Aragh am 02. Oktober 2010, 16:31:44
Sehr geehrte Kameraden,

ich werde in den nächsten Wochen wieder eingekleidet ( Grundausstattung Reservist ).
Nun sind 13 Jahre nicht spurlos an meinem Körper vorbeigegangen und ich habe ordentlich zugelegt. ::)

Probeweise habe ich eine Feldjacke der Größe 11 anprobiert, die hat gepasst.

Zivile Hosengröße ist bei 60/62. Nun bin ich mir im klaren, das diese Größe kein Standart bei der Bundeswehr ist aber
ich habe schon diverse Kameraden mit meinem BMI gesehen, die ebenfalls Uniform trugen.

Wisst Ihr wie diese Probleme gelöst werden? ( Ja ich weiss durch körperliche Ertüchtigung...  ;D)

Vieleicht hat jemand eine Antwort für mich :-\


Einkleidung war in keinster Weise ein Problem, die Leistungen die erwartet wurden sind erfüllt!  Zu dem habe ich in Kürze eine Mob Stelle und eine Beförderung steht auch ins Haus. Vielen Dank an die Kameraden die Vernünftige Kommentare hinterlassen haben ohne auf unkameradschaftliche Weise zu denonzieren.


Aragh ( als Gast )
Titel: Einkleidung Reservist
Beitrag von: alter Geist am 28. November 2011, 08:59:27
Nur mal so am Rande:

http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1322467046&g2=1&menu=0240&newsid=9895



Tauglichkeit: Wenn der BMI über 29 steigt, wird es eng

Immer mehr Deutsche kennen das: Die Hose geht nicht mehr richtig zu, das Hemd liegt eng am Leib und der Bauch quillt über den Gürtel. Fettleibigkeit ist zu einer Volkskrankheit geworden und wird als Life-Style-Erkrankung selten ernst genommen. Die Bundeswehr hat seit September 2010 neue Begutachtungsregeln in der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 46/1 festgelegt. Danach gilt der als Übergewichtig, bei dem der Body-Maß-Index (BMI) die 30 erreicht. Ab BMI 35 gelten Soldaten als untauglich.

Bei der Deutschen Reservistenmeisterschaft (DRM) im September dieses Jahres ging deshalb ein Gespenst unter den Reservisten um: die Einstellungsuntersuchung. Der Grund: Einige Reservisten wurden wegen ihres BMI ausgemustert und nach Hause geschickt. Viele Reservisten hatten dafür wenig Verständnis, weil sie selbst immer wieder auf aktive Soldaten treffen, die ebenfalls ganz augenscheinlich einen zu hohen BMI aufweisen. Dabei sollen doch gemäß der ZDv 46/1 keine Unterschiede für aktive Soldaten und Reservisten gemacht werden. Das ist auch so, denn bei Einstellung, Dienstzeitverlängerung und Statuswechsel werden von den Truppenärzten tatsächlich dieselben Maßstäbe angesetzt. Doch jeder weiß auch: Ein Reservist wird öfter eingestellt - nämlich bei jeder Wehrübung aufs Neue. Und jedes Mal hat er so fit zu sein wie ein 25-jähriger Bewerber für die Übernahme zum Berufssoldat.

Für Reservisten gibt es die neue Signierziffer sechs
Das weiß auch die Bundeswehr. Deshalb sieht die ZDv 46/1 ausdrücklich Einzelfallentscheidungen vor. Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich möglich. Dabei wird für die Entscheidung vor allem die vorgesehene Verwendung berücksichtigt. Beispiel: Wer in einem Stab an einem Computer sitzt, kann sicherlich eher eine Ausnahmegenehmigung wegen eines zu hohen BMI erhalten als ein Infanterist für den Geländedienst. Wer jedoch schlecht sieht, wird die Ausnahmegenehmigung auch für den PC-Arbeitsplatz nicht erhalten. Die Truppenärzte haben dafür ein Instrument an die Hand bekommen: die neue Signierziffer - früher Tauglichkeitsgrad genannt - sechs. Sie ist speziell für Reservisten eingeführt worden. Diese Einstufung bietet die Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigungen für viele Verwendungen. Grundsätzlich gilt als Faustregel: Wer bei der Bundeswehr ähnlich oder gleich wie in seinem Zivilberuf eingesetzt werden soll, wird meist die Ausnahmegenehmigung erhalten. Auslandsverwendungen sind jedoch dann meist nicht mehr möglich. Allerdings ist die Signierziffer sechs auf vielen Vordrucken der Truppenärzte noch gar nicht vorgesehen, weil die Vordrucke für ungediente Bewerber erstellt worden sind - deshalb wird manchmal vorschnell die Ziffer vier oder fünf vergeben.

Vertrauensvoll an das Kreiswehrersatzamt wenden
Um die Signierziffer sechs zu erhalten, sollte sich ein betroffener Reservist möglichst selbst vertrauensvoll bei seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt melden, bevor es zu einer Wehrübung geht. Der Arzt des Kreiswehrersatzamtes wird alles festschreiben und in der Gesundheitsakte vermerken. Dann gibt es bei der Einstellungsuntersuchung im Übungstruppenteil eigentlich keine Probleme. Offenheit und Ehrlichkeit ist von Seiten des Reservisten angesagt. Und letztlich dienen die Untersuchungen auch dem Eigenschutz. Denn Fettleibigkeit zum Beispiel ist die Ursache Nummer eins für Schlaganfälle und Herzinfarkt. Damit wird jede Einstellungsuntersuchung bei der Bundeswehr quasi zu einer kostenlosen Vorsorgeuntersuchung. Und Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dazu ein motivierender Appell: "Die beste Vorsorge ist, Sport zu treiben und etwas für die eigene Fitness zu tun. Dabei kann die örtliche Reservistenkameradschaft helfen. Warum eigentlich immer nur Schießen gehen oder sicherheitspolitische Vorträge organisieren? Gemeinsamer Sport macht Spaß, fördert die Gemeinschaft und hilft den inneren Schweinehund zu überwinden. Und letztlich sind die Untersuchungen beim Truppenarzt dann auch kein Schreckgespenst mehr", sagt Michael Sauer, Vizepräsident des Reservistenverbandes, der selbst Sportler mit A-Trainerlizenz des Deutschen Leichtathletikverbandes ist.


Das Fachwissen und die Vorschriftssicherheit mancher Kameraden erschlägt mich ja förmlich, daher mal was leicht verständliches.
Titel: Antw:Einkleidung Reservist
Beitrag von: ulli76 am 28. November 2011, 20:24:33
T6 bei einem BMI von über 30 funktioniert aber nicht. Gemäß 46/1 darf nur eine IVer Gradation vorliegen.
BMI von über 30 ist ne Ver Gradation, bei fehlendem Abnehmerfolg oder einem BMI von über 35 muss die VIer Gradation vergeben werden.
Also würde es in diesem Fall nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. (Die Problematik der Einstellungsuntersuchung von Resis bei Beginn einer WÜ haben wir schon in nem anderen Thread diskutiert)

In der Truppe sind wir mit der neuen Regelung nicht wirlklich glücklich.

Denn selbst einen Kraftfahrer, der ansonsten fit ist, bekommt bei nem BMI von über 30 seine Kraftfahrverwendungsfähigkeit nicht.