Hallo,
bin zurzeit noch GWDLer. Überleg zurzeit ob ich bei der Bundeswehr länger bleibe. Jetzt erkundige ich mich in alle Richtungen. Wollte hier ein paar Fragen über den FWDL 23 wissen.
1.Bis wann muss mein ehemaliger Betrieb mich danach wieder übernehmen? (bin jetzt schon im 7.Dienstmonat).
2.Was bekomm ich ungefähr Bar auf die Hand raus?
3.Bekomm ich meine Miete weiterhin bezahlt?
Abgesehen davon, dass es langsam knapp wird, noch auf FWDL23 zu verlängern, weil das eben auch ein paar Wochen bis Monate dauern kann, steht ein FWDL23 genauso da wie ein GWDL! D. h. Sie bekommen weiterhin die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, wenn Sie dem Amt für Unterhaltssicherung gegenüber nachweisen, dass Sie von GWDL auf FWDL23 verlängert haben! Was Sie bar rausbekommen, kann Ihnen niemend auf den Cent genau sagen, aber im Wehrsoldgesetz steht alles drinen, was ihnen zusteht. Wichtig ist, dass der Mobilitätszuschlag ab dem 10. Monat für Sie wegfällt, dafür aber der FWDL-Zuschlag bezahlt wird. Grob gesagt bekommt ein HG und FWDL so um die € 1.000,-- im Monat! Und ... was noch wichtig ist, das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt auch für FWDL! Heisst, Ihr Chef müsste Sie wieder einstellen, wenn die FWDL-Zeit um ist, wenn Sie ihm gegenüber den geänderten Einberufungsbescheid vorlegen und ihm damit nachweisen, dass man Sie nicht nur für 9 Monate, sondern jetzt für 23 Monate eingezogen hat!
Wie gesagt, ob Sie FWDL machen können, ist nicht eine Frage dessen, ob sie das WOLLEN, sondern ob die Bundeswehr eine Stelle für Sie hat und sie haben möchte! Wenn Sie den Antrag jetzt noch nicht gestellt haben, könnte es schon zu spät sein für Sie!
Ok danke. Also das heißt wenn ich jetzt FWDL werden würde muss mich mein Betrieb weiterhin beschäftigen. Muss ich denen dann den Verlängerungsbescheid geben und des wars oder wie läuft des ab?
Lesen Sie doch einfach, was ich Ihnen hierzu oben geschrieben habe ;) !
Kann man das auch irgendwo nachlesen? Weil ein Kamerad im Gezi hatte mir heute erzählt der Betrieb musste mich nicht mehr übernehmen. und derjenige ist für die Sachen zuständig
Stellen wir emotionslos fest, dass Sie entweder nicht lesen können oder nicht lesen wollen!
Hier finden Sie das Arbeitsplatzschutzgesetz, das auch für FWDLer gilt:
http://bundesrecht.juris.de/arbplschg/index.html